nur in den größeren Städten und Gemeinden eingeführt worden zu sein. Zur Blüte kamen sie aber auch
da nicht60.
Inzwischen hatte aber auch schon eine Generalvisitation begonnen61, die die Gleichförmigkeit im
ganzen Lande bis in die letzten Gemeinden hinein durchführen und sicherstellen sollte. Dabei wurden die
Pfarrer vor allem nach ihrer Stellung zur Ubiquität gefragt und bei nicht entsprechenden Antworten ent-
lassen. Den Abschluß bildete die Visitation der Adelspfarreien, auf denen noch fast alle Geistlichen
lutherisch waren. Nach gewissen Abschnitten wurde für die visitierten Pfarreien angeordnet, daß in
Zukunft der Gebrauch von Hostien verboten sei; die Gemeindeglieder dürften aber mit Erlaubnis ihres
Pfarrers, der sie dabei zunächst zu belehren hatte62, in oberpfälzischen Pfarreien mit Hostienverwendung
das Heilige Abendmahl besuchen; Besuch fremdherrischer Pfarreien, der sehr große Ausmaße angenom-
men hatte63, wurde jedoch verboten. Die oberpfälzischen Pfarreien mit Hostiengebrauch wurden freilich
immer mehr verringert64. So gab es Gemeinden, in denen nun bis zur Gegenreformation überhaupt keine
Abendmahlsfeier mehr stattfinden konnte, weil niemand zum Brotbrechen erscheinen wollte. In manchen
Pfarreien freilich - vor allem und fast überall in denen des Adels - gaben die Pfarrer auch dem Drängen
ihrer Gemeindeglieder nach Hostien nach65.
Der Erfolg dieser jahrzehntelangen Bemühungen war recht dürftig. Er bestand natürlich darin, daß
kalvinische Geistliche aus anderen Kirchengebieten kamen, auch hin und wieder ein einheimischer
Pfarrer zum Umfallen gebracht wurde. Im Volk aber fand die ihm aufgedrungene Frömmigkeits- und
Gottesdienstform keinen rechten Anklang, wenn man sich auch da und dort allmählich fügte. Deshalb
gab es, zumal die Pfarrer immer wieder trotz allem den Wünschen ihrer Gemeindeglieder entgegenkamen,
z.B. schon allein bei der Abendmahlsfeier, die verschiedensten Formen66.
Für das schließliche Verhältnis der beiden Konfessionen in der bürgerlichen Schicht der Bevölkerung
geben die Verzeichnisse der 1630 in Amberg verbrannten Gesangbücher einen gewissen Anhalt: 763 Ge-
sangbüchern lutherischer Färbung standen 751 reformierte ,,Lobwasser“67 gegenüber. Bei anderen
Büchern war aber die lutherische Richtung weit überwiegend68.
Die Vernichtung der evangelischen Kirche der Kuroberpfalz
1619 machten die Böhmen, als ihnen der bisher ohne weiteres als König anerkannte neue Kaiser
Ferdinand II. ihre evangelische Religionsübung nicht wieder ausdrücklich bestätigen wollte, von ihrem
Wahlrecht Gebrauch. Friedrich V. ließ sich zur Annahme der ihm angetragenen Königskrone bereit
finden.
60 Götz, Wirren 343. — Lippert, Reformation 208. 61 Götz, Wirren 285—354.
62 Anordnungen des Kurfürsten vom 27. Mai 1616 und des Statthalters Christian von Anhalt vom 29. Juli 1616 und
19. Dez. 1617 (Amberg StA, ORuR 846 f. 204, f. 206, f. 211-214. — Götz, Wirren 351). — Diese Anordnungen
sind ebenso wie die Befehle zur Einführung des Brotbrechens in den einzelnen Pfarreien weniger Kirchenordnung
als Polizeimaßnahmen und werden daher nicht abgedruckt.
63 Thiermann, Abendmahlsgänge Altdorfer Studierender, in: ZbKG 2 (1927) 26. - Siehe oben S. 230 Anm. 24.
64 Amberg StA, ORuR 846f. 204f.
65 Götz, Wirren 235. 66 Götz, Wirren 287.
67 Ambrosius Lobwasser, Professor der Rechtswissenschaft in Königsberg in Preußen, † 1585.- Sein, des Lutheraners,
1575 erstmals erschienener ,,Psalter des königlichen Propheten David, in deutsche Reime ... gebracht“, war, weil
der Wortlaut den französischen Psalmenmelodien angepaßt war, durch Jahrhunderte das überragende Gesangbuch
der deutschen reformierten Gemeinden. Im neuen Evangelischen Kirchengesangbuch ist kein Lied mehr von ihm ent-
halten. (RE 11, 457ff. - RGG3 4, 424f.).
68 Friedr. Lippert, Bücherverbrennung und Bücherverbreitung in der Oberpfalz im Jahre 1628, in: BbKG 6 (1900)
173-191.
280
da nicht60.
Inzwischen hatte aber auch schon eine Generalvisitation begonnen61, die die Gleichförmigkeit im
ganzen Lande bis in die letzten Gemeinden hinein durchführen und sicherstellen sollte. Dabei wurden die
Pfarrer vor allem nach ihrer Stellung zur Ubiquität gefragt und bei nicht entsprechenden Antworten ent-
lassen. Den Abschluß bildete die Visitation der Adelspfarreien, auf denen noch fast alle Geistlichen
lutherisch waren. Nach gewissen Abschnitten wurde für die visitierten Pfarreien angeordnet, daß in
Zukunft der Gebrauch von Hostien verboten sei; die Gemeindeglieder dürften aber mit Erlaubnis ihres
Pfarrers, der sie dabei zunächst zu belehren hatte62, in oberpfälzischen Pfarreien mit Hostienverwendung
das Heilige Abendmahl besuchen; Besuch fremdherrischer Pfarreien, der sehr große Ausmaße angenom-
men hatte63, wurde jedoch verboten. Die oberpfälzischen Pfarreien mit Hostiengebrauch wurden freilich
immer mehr verringert64. So gab es Gemeinden, in denen nun bis zur Gegenreformation überhaupt keine
Abendmahlsfeier mehr stattfinden konnte, weil niemand zum Brotbrechen erscheinen wollte. In manchen
Pfarreien freilich - vor allem und fast überall in denen des Adels - gaben die Pfarrer auch dem Drängen
ihrer Gemeindeglieder nach Hostien nach65.
Der Erfolg dieser jahrzehntelangen Bemühungen war recht dürftig. Er bestand natürlich darin, daß
kalvinische Geistliche aus anderen Kirchengebieten kamen, auch hin und wieder ein einheimischer
Pfarrer zum Umfallen gebracht wurde. Im Volk aber fand die ihm aufgedrungene Frömmigkeits- und
Gottesdienstform keinen rechten Anklang, wenn man sich auch da und dort allmählich fügte. Deshalb
gab es, zumal die Pfarrer immer wieder trotz allem den Wünschen ihrer Gemeindeglieder entgegenkamen,
z.B. schon allein bei der Abendmahlsfeier, die verschiedensten Formen66.
Für das schließliche Verhältnis der beiden Konfessionen in der bürgerlichen Schicht der Bevölkerung
geben die Verzeichnisse der 1630 in Amberg verbrannten Gesangbücher einen gewissen Anhalt: 763 Ge-
sangbüchern lutherischer Färbung standen 751 reformierte ,,Lobwasser“67 gegenüber. Bei anderen
Büchern war aber die lutherische Richtung weit überwiegend68.
Die Vernichtung der evangelischen Kirche der Kuroberpfalz
1619 machten die Böhmen, als ihnen der bisher ohne weiteres als König anerkannte neue Kaiser
Ferdinand II. ihre evangelische Religionsübung nicht wieder ausdrücklich bestätigen wollte, von ihrem
Wahlrecht Gebrauch. Friedrich V. ließ sich zur Annahme der ihm angetragenen Königskrone bereit
finden.
60 Götz, Wirren 343. — Lippert, Reformation 208. 61 Götz, Wirren 285—354.
62 Anordnungen des Kurfürsten vom 27. Mai 1616 und des Statthalters Christian von Anhalt vom 29. Juli 1616 und
19. Dez. 1617 (Amberg StA, ORuR 846 f. 204, f. 206, f. 211-214. — Götz, Wirren 351). — Diese Anordnungen
sind ebenso wie die Befehle zur Einführung des Brotbrechens in den einzelnen Pfarreien weniger Kirchenordnung
als Polizeimaßnahmen und werden daher nicht abgedruckt.
63 Thiermann, Abendmahlsgänge Altdorfer Studierender, in: ZbKG 2 (1927) 26. - Siehe oben S. 230 Anm. 24.
64 Amberg StA, ORuR 846f. 204f.
65 Götz, Wirren 235. 66 Götz, Wirren 287.
67 Ambrosius Lobwasser, Professor der Rechtswissenschaft in Königsberg in Preußen, † 1585.- Sein, des Lutheraners,
1575 erstmals erschienener ,,Psalter des königlichen Propheten David, in deutsche Reime ... gebracht“, war, weil
der Wortlaut den französischen Psalmenmelodien angepaßt war, durch Jahrhunderte das überragende Gesangbuch
der deutschen reformierten Gemeinden. Im neuen Evangelischen Kirchengesangbuch ist kein Lied mehr von ihm ent-
halten. (RE 11, 457ff. - RGG3 4, 424f.).
68 Friedr. Lippert, Bücherverbrennung und Bücherverbreitung in der Oberpfalz im Jahre 1628, in: BbKG 6 (1900)
173-191.
280