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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (13. Band = Bayern, 3. Teil): Altbayern: Herzogtum Pfalz-Neuburg, Kurfürstentum Pfalz (Landesteil Oberpfalz), Reichsstadt Regensburg, Grafschaft Ortenburg, Herrschaft Rothenberg, Herrrschaft Wolfstein — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.30630#0366
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II 18. Generalanweisung vom 20.März 1598.
Puncten, denen sich unser, pfalzgraf Fridrichs, churfürstens etc., kirchenrat zu
Amberg gemäß verhalten soll, so lang, bis ein vollkommene kirchenratsordnung
ververtigt.

1. Erstlich ist unser will und meinung, ordnen
auch hiermit, daß die generalinspection über kirchen
und schulen wie drunden in unserm fürstentumb der
untern Pfalz also auch hieoben nicht ein einzele
person allein, sondern die sambtliche kirchenrät
haben und behalten sollen.
2. Damit aber alles im kirchenrat desto richtiger
und ordentlicher verhandelt und kein confusion noch
auch verhinderung, die aus der unordnung zu folgen
pflegt, verursacht werde, sind wir, ein verstendige,
qualificirt person zu verordnen, entschlossen, die der
orten das directorium von unsertwegen im kirchen-
rat in allen vorfallenden kirchen- und schulsachen
führe. Indessen aber und bis ein bestendige person
darzu bestellt, wollen wir bemelts directorium dem
ersamen unserm rat und lieben, getreuen M. Eusebio
Menio1 nach anleutung der ihme zugestellten und
mit A signirten instruction hiemit anbevohlen haben.
3. Auf daß auch nichts onerledigt liegen bleib,
sondern alle sachen schleunig expedirt und fürters
expedirt werden, würdet der hochgeborne, unser
freundlicher, lieber oheimb, bruder, gevatter und
statthalter hieobigen fürstentumbs, fürst Christian
zu Anhalt etc.2, inmaßen sich s[eine] g[naden] darzu
erbietig gemacht, alle bettage nach der predigt und
gehaltenem gebet selbst in der person in kirchenrat
kommen oder im fall s[eine] g[naden] nicht selbst

Druckvorlage: Gleichzeitige Abschrift (Papier,
Folio, 12 Blätter. — Amberg StA ORuR 846 f. 60 bis
71v). — Die im Text erwähnten Beilagen fehlen. — Siehe
oben S. 278!
1 Eusebius Menius. Geboren 1526 zu Eisenach als Sohn
des Theologen Justus Menius (vgl. S. 121 Anm. 2).
7. 3. 1542 Wittenberg immatrikuliert, 1550 Greifs-
wald Professor der Mathematik, 1553 ...., 155.
Wittenberg Professor der Philosophie, (15.?)
1598 Amberg Direktor des Kirchenrates, noch 1615
im Amt. Verheiratet mit einer Enkelin Philipp Me-
lanchthons. (Förstemann 1, 195. — RE 12, 581. —
Chn. Gottl. Jöcher, Allgemeines Gelehrtenlexikon
3 [1751] 436; Fortsetzung von Joh. Chph. Adelung

wurden erscheinen können, doch jemanden fürneh-
mes aus dem regiment an dero statt hineinordnen,
nachzufragen und wissenschaft zu erlangen, wie der
kirchen- und schulbau nutzlich vortgesetzt. Und
soll kirchenratssecretarius schuldig sein, den tag zu-
vor ein kurze verzaichnus se[iner] g[naden] oder dem
regiment zu überliefern, darin nur die bloßen tituli
aller der sachen gesetzt, die in jeder session in con-
silio verhandlet worden seind, mit bezeichneten
stunden und namen derjenigen, die im rat bei berat-
schlagung derselben gewesen, welcher verzeichnus
zu- und angehengt werden sollen die nötigsten ge-
scheften den kirchen- und schulbau betreffent, so
denselben monat über zu consultiren vom kirchen-
rat vorgeschlagen worden.
4. Wir wollen auch ein gewisse person im kirchen-
rat verordnen, die unser kirchenrat gleichwie zu
Heydelberg, also auch hieoben ordinarie ufs land zu
verschiken habe. Unterdes aber sollen die verord-
nete kirchenräte, sowol die gaistliche als politici,
solches umbwechselsweis verrichten und dasselb
nach anleutung der ihn zugestellten, mit B3 sig-
nirten instruction, welches ihn darzu dienstlich sein
wird, damit, wann ein jeder selbst gesehen, wie es
draußen uf dem land zugehet, er alsdann auch den
sachen im rat desto baß nachdenken und vorschläg
tun könne.
3 [1810] 1432f. - Götz, Wirren 261. 288). Nach
allem, was man von ihm weiß bzw. nicht weiß,
scheint er als Leiter des kuroberpfälzischen Kirchen-
rates keinen Vergleich auszuhalten mit den Männern,
die sich die Stadt Amberg für ihre Kirche zu holen
pflegte.
2 Christian, geb. Bernburg 1568, † Bernburg 1630. —
Politischer Hauptberater der pfälzischen Kurfürsten,
seit 1595 Statthalter in der Oberpfalz, seit 1603
Herzog von Anhalt-Bernburg, Mitbegründer der
Union, Führer des böhmischen Heeres in der
Schlacht am Weißen Berg (1620), dafür bis 1624 ge-
ächtet (ADB 4, 145-150. - NDB 3, 221-225).
3 Diese Beilage fehlt wie die übrigen.

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