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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (13. Band = Bayern, 3. Teil): Altbayern: Herzogtum Pfalz-Neuburg, Kurfürstentum Pfalz (Landesteil Oberpfalz), Reichsstadt Regensburg, Grafschaft Ortenburg, Herrschaft Rothenberg, Herrrschaft Wolfstein — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.30630#0387
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1524 wegen evangelischer Predigten entlassen. Dafür trat ihm dann Hubmaier, der jetzt wieder nach
Waldshut ging, seine dem Rat unterstehende Pfründe bei der Schönen Maria ab. Im Herbst aber ließ
sich Grüner nach Weiden berufen3.
Aber in der Nachbarschaft konnte man evangelische Predigten hören. In dem freilich über 20 km
entfernten Beratzhausen hielt sich Bernhardin von Stauf, Argula von Grumbachs Bruder, einen evan-
gelischen Prediger. Doch dieser wurde am 4. September 1524 gefangengenommen und nach Regensburg
verbracht4. Dafür predigte dann in Sallern bei Hans von Leublfing ein evangelischer Geistlicher5.
Im Jahr 1523 erließ die Stadt die neue Almosenordnung6. Diese atmet durchaus evangelischen
Geist, folgt aber fast lediglich dem Vorbild der Nürnberger Almosenordnung des Jahres 15227. Deshalb
und weil damals von einem selbständigen evangelischen kirchlichen Leben in Regensburg noch keine
Rede sein konnte, wird diese Ordnung in unserer Ausgabe nicht aufgenommen. Unerwähnt darf sie aber
nicht bleiben.
Der Regensburger Tag der Katholischen Stände (1524) brachte den Altgläubigen eine beträchtliche
Stärkung. So konnten die Evangelischen nicht erreichen, was sie erstrebten. Immerhin war seit 1. Januar
1524 ein entschieden evangelischer Rechtsrat im Dienst der Stadt, Joh. Hiltner8. Durch Vermittlung des
Bamberger Domherrn Jakob Fuchs, des Bruders des damaligen Reichshauptmanns, war er nach
Regensburg gekommen. Er war nun unermüdlich für die Evangelischen tätig und sollte von ausschlag-
gebender Bedeutung für sie werden.
Im April 1525 sandte ihn der Rat in einer gewiß durch den Bauernkrieg veranlaßten, rasch wieder
vorübergehenden Anwandlung nach Wittenberg. Er sollte einen evangelischen Prediger holen. Aber
gerade in diesem entscheidenden Augenblick stand niemand zur Verfügung. Luther mußte der Stadt
cim 8. Mai eine Absage schreiben9. Am 4. Mai nahm die Stadt die Geistlichen in Bürgerpflicht. Der
Dominikanerprior trat aus seinem Kloster aus und heiratete in Nürnberg die Priorin von Kloster
Pettendorf10. Zu irgendeiner Förderung der evangelischen Bewegung aber kam es nicht, auch nicht, als
1526 der besonders hinderliche kaiserliche Hauptmann Thomas Fuchs starb. Die Stadt mußte sogar
1528 auf Drängen Baierns die Geistlichen wieder aus der Bürgerpflicht entlassen11.
Immerhin setzte später der „Wahrhaftige Bericht“12 die ersten evangelischen Hausabendmahls-
feiern ins Jahr 1526. Wo und durch welche Geistliche sie gehalten wurden, bleibt unbekannt. Als Ort darf
Hiltners Wohnung vermutet werden.
Im Jahr 1528 versagte die katholische Geistlichkeit den Evangelischen die Bestattung auf ihren
Friedhöfen - ein sonst in jener Zeit in Bayern noch nicht beobachtetes Kampfmittel. Die Stadt bemühte
sich daher um die Schaffung eines eigenen Friedhofes, konnte damit aber bei dem Widerstand des Bi-
schofs und der baierischen Herzöge nicht durchdringen13.

3 Theobald 1, 144. — Simon, EKGB 168.
4 Theobald 1, 144f.
5 Theobald 1, 148.
6 Otto Winckelmann, Die Armenordnungen von Nürnberg (1522), Regensburg (1523) und Ypern (1525), in:
ARG 10 (1913) 256f.; 11 (1914) 8-13.- Theobald 1, 121.
7 Sehling 11, 23-32.
8* Lichtenfels 1495- 1506 Wittenberg in Frankreich Dr. jur. - 15 .. Bamberg Bischöflicher Rat, 1524 Regensburg
Rechtsrat - † 1567 (Theob. Trenkle, Beiträge zur Lebensgeschichte des ... Joh.Hiltner, in: BbKG 28 (1922)
1-14. 33-52. 81-90. - Theobald 1. 2. [Reg.]). - Bild: Kupferstich von A.Geyer (um 1720) nach verlorener
älterer Vorlage (Dollinger, Evangelium 450).
9 Theobald 1, 149f.
10 Theobald 1, 152-161.
11 Theobald 1, 175.
12 Siehe unten S. 389!
13 Theobald 1, 173ff.

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