Der eigenartige Umstand, daß in den Stadtmauern Regensburgs nebeneinander und ineinander ein
von vornherein katholischer und ein bewußt evangelischer Reichsstand saßen, brachte es mit sich, daß
sich der Immerwährende Reichstag 1663 Regensburg zu seinem Sitz erkor, weil hier Vertreter jeder
Konfession auf dem Boden ihres Bekenntnisses und doch beieinander wohnen konnten. So wurde Re-
gensburg auch Sitz des Corpus evangelicorum4 als eines Zusammenschlusses der Gesandten aller evan-
gelischen Stände des Reiches. Diese Zeit veränderte grundlegend das zahlenmäßige Verhältnis in Re-
gensburg. Der Abschluß der Gegenreformation im Umland hatte den evangelischen Gemeinden bereits den
zur Erhaltung ihres Standes nötigen Zuzug genommen. Jetzt kam dagegen so starke Zuwanderung aus
der katholischen Umgebung, daß die katholische Bevölkerung schon im 18. Jahrhundert doppelt so stark
wurde wie die evangelische5.
Das Ende des alten Reiches brachte das Ende der Selbständigkeit der Reichsstadt.
Bei der Mediatisierung und Säkularisation durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803
wurde aus der Reichsstadt und dem Hochstift ein Fürstentum Regensburg neu geschaffen. Es wurde Sitz
des Kurfürsten von Mainz, Karl Theodor von Dalberg, der, da er Kurerzkanzler des Reiches war, als
einziger geistlicher Fürst weiterregierte6. Nach dem Ende des Reiches wurde das Fürstentum Regens-
burg 1810 an Bayern übergeben.
Die evangelische Gemeinde kam im Laufe des 19. Jahrhunderts infolge des starken Anwachsens der
Gesamtbevölkerung durch Zuzug aus der katholischen Umgebung zahlenmäßig in ein immer ungünsti-
geres Verhältnis zu der katholischen Bevölkerung. Sie hatte aber eine sehr große Aufgabe bei der Be-
treuung der nunmehr allmählich entstehenden evangelischen Diaspora im westlichen Niederbayern von
Landshut an der Isar bis Cham und Furth im Wald7.
Befremdend wirkt für die Außenstehenden, daß die evangelischen Gemeinden Regensburgs - 1814
wurde die einheitliche Pfarrei in zwei Pfarreien (die der Neupfarrkirche [ — Untere Stadt] und die der
Dreieinigkeitskirche [ — Obere StadtJ) geteilt - in den verschiedenen Verfassungsänderungen des
19. Jahrhunderts niemals wie andere frühere reichsstädtische Gemeinden Bayerns ein Mitwirkungs-
recht bei der Stellenbesetzung erlangten. Diese Tatsache spiegelt aber noch heute den Umstand wider,
daß das evangelische Wesen Regensburgs äußerlich gesehen ausschließlich ein Werk der eigenen Ge-
meinde war und daß diese Gemeinde aber auch so eng geschlossen war, daß es in ihr keinen Unter-
schied zwischen Kirchengemeinde und Stadtgemeinde und daher auch nicht zwischen einer Vertretung
dieser oder jener gab.
4 Hellmuth Rössler und Günther Franz, Sachwörterbuch zur Deutschen Geschichte. München 1958. 179f. -
Dollinger, Evangelium 353f.
5 Simon, Beiträge 28-33.
6 Simon, Atlas 126f. — Dollinger, Evangelium 383—386.
' Simon, EKGB 641; Atlas 534f. - Dollinger, Evangelium 387.
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von vornherein katholischer und ein bewußt evangelischer Reichsstand saßen, brachte es mit sich, daß
sich der Immerwährende Reichstag 1663 Regensburg zu seinem Sitz erkor, weil hier Vertreter jeder
Konfession auf dem Boden ihres Bekenntnisses und doch beieinander wohnen konnten. So wurde Re-
gensburg auch Sitz des Corpus evangelicorum4 als eines Zusammenschlusses der Gesandten aller evan-
gelischen Stände des Reiches. Diese Zeit veränderte grundlegend das zahlenmäßige Verhältnis in Re-
gensburg. Der Abschluß der Gegenreformation im Umland hatte den evangelischen Gemeinden bereits den
zur Erhaltung ihres Standes nötigen Zuzug genommen. Jetzt kam dagegen so starke Zuwanderung aus
der katholischen Umgebung, daß die katholische Bevölkerung schon im 18. Jahrhundert doppelt so stark
wurde wie die evangelische5.
Das Ende des alten Reiches brachte das Ende der Selbständigkeit der Reichsstadt.
Bei der Mediatisierung und Säkularisation durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803
wurde aus der Reichsstadt und dem Hochstift ein Fürstentum Regensburg neu geschaffen. Es wurde Sitz
des Kurfürsten von Mainz, Karl Theodor von Dalberg, der, da er Kurerzkanzler des Reiches war, als
einziger geistlicher Fürst weiterregierte6. Nach dem Ende des Reiches wurde das Fürstentum Regens-
burg 1810 an Bayern übergeben.
Die evangelische Gemeinde kam im Laufe des 19. Jahrhunderts infolge des starken Anwachsens der
Gesamtbevölkerung durch Zuzug aus der katholischen Umgebung zahlenmäßig in ein immer ungünsti-
geres Verhältnis zu der katholischen Bevölkerung. Sie hatte aber eine sehr große Aufgabe bei der Be-
treuung der nunmehr allmählich entstehenden evangelischen Diaspora im westlichen Niederbayern von
Landshut an der Isar bis Cham und Furth im Wald7.
Befremdend wirkt für die Außenstehenden, daß die evangelischen Gemeinden Regensburgs - 1814
wurde die einheitliche Pfarrei in zwei Pfarreien (die der Neupfarrkirche [ — Untere Stadt] und die der
Dreieinigkeitskirche [ — Obere StadtJ) geteilt - in den verschiedenen Verfassungsänderungen des
19. Jahrhunderts niemals wie andere frühere reichsstädtische Gemeinden Bayerns ein Mitwirkungs-
recht bei der Stellenbesetzung erlangten. Diese Tatsache spiegelt aber noch heute den Umstand wider,
daß das evangelische Wesen Regensburgs äußerlich gesehen ausschließlich ein Werk der eigenen Ge-
meinde war und daß diese Gemeinde aber auch so eng geschlossen war, daß es in ihr keinen Unter-
schied zwischen Kirchengemeinde und Stadtgemeinde und daher auch nicht zwischen einer Vertretung
dieser oder jener gab.
4 Hellmuth Rössler und Günther Franz, Sachwörterbuch zur Deutschen Geschichte. München 1958. 179f. -
Dollinger, Evangelium 353f.
5 Simon, Beiträge 28-33.
6 Simon, Atlas 126f. — Dollinger, Evangelium 383—386.
' Simon, EKGB 641; Atlas 534f. - Dollinger, Evangelium 387.
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