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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (13. Band = Bayern, 3. Teil): Altbayern: Herzogtum Pfalz-Neuburg, Kurfürstentum Pfalz (Landesteil Oberpfalz), Reichsstadt Regensburg, Grafschaft Ortenburg, Herrschaft Rothenberg, Herrrschaft Wolfstein — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1966

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https://doi.org/10.11588/diglit.30630#0585
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ursprünglichen Gestalt erhalten, sondern nur in einer, wenn auch nur geringen Überarbeitung aus dem
Jahre 170821. Auf ihre Aufnahme wird daher verzichtet.
Leider kennen wir auch von einer weiteren Ordnung, die sicher gleichfalls Stieber zum Verfasser
hatte, nur Titel und Erscheinungsjahr. Es ist die 1578 erlassene ,,Kirchenpoliceiordnung“22.
Stiebers Werk fand seine Fortsetzung - vielleicht sogar noch seinen Abschluß - in einer 1609 erst-
mals unterzeichneten Pfarrerdienstverpflichtung, in der man noch deutlich seinen Geist zu verspüren
vermeint23.
In Geltung blieben die Kirchenordnung und das übrige Werk Stiebers bis in die Zeit nach dem Drei-
ßigjährigen Krieg. Die Kirchenordnung wurde abgelöst durch eine unter dem Enkel des Johann Andreas,
Georg Albrecht von Wolfstein24, bearbeitete
,,Agend oder kirchenordnung, wie es hinfüro in des hochgebornen herrn, herrn Georg Albrechts von
Wolfstein, freiherrns zu Ober-Sulzbürg und Pyrbaum, mit evangelischer, christlicher lehre und anderen
ordentlichen kirchenceremonien in allen notwendigen stuken soll gehalten werden“25.
Die Freiherrn von Wolfstein wurden 1673 in den Reichsgrafenstand erhoben. Ihr Geschlecht starb
aber 1740 im Mannesstamme aus. Die Grafschaft fiel an das Kurfürstentum Baiern. Ihre Kirchen
wurden damit dessen erster und auf zwei Menschenalter hinaus noch einziger evangelischer Bestand-
teil26. Wenn man damals nicht die einzelnen Landesteile nach ihrer geschichtlichen Herkunft gesondert
verwaltet, sondern eine zentrale Landesregierung gehabt hätte, hätten sie somit die Keimzelle der ganzen
evangelischen Kirche Bayerns werden können. Immerhin aber sind sie auch heute noch ein eigengepräg-
tes, seiner Geschichte bewußtes Glied der bayerischen Landeskirche.

21 Beim Evang.-Luth. Pfarramt Sulzbürg.
22 Köler 258.
23 Köler 259f. - Erhalten im Evang.-Luth. Pfarramt Sulzbürg.
24 † 1658 (Köler 139-144).
25 Vorhanden beim Evang.-Luth. Pfarramt Sulzbürg. - Herold 165-173. — Sie fand eine bei Herold nicht erwähnte,
wohl (bis auf den Namen des Landesherrn im Titel) unveränderte Neufassung unter Georg Albrechts Neffen und
Nachfolger Albrecht Friedrich [† 1693] (Köler 260. — Vorhanden: NLA MS 677).
26 Simon, EKGB 540f.

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