VI 1 Christliche Instructio des Thomas Stieber von 1574
bedenken sollen, die also sagen: Si quis sequitur
diversam doctrinam et non accedit sanis sermonibus
Domini nostri Ihesu Christi etc., sejungere ab his,
qui eiusmodi sunt [1.Tim. 6, 3ff.]. Si quis venit ad
vos et hanc doctrinam non adfert, ne recipiatis eum
in domum nec ave ei dixeritis. Qui enim illi dicit ave,
communicat operibus eius malis [2.Joh. 10f.].
Zum dreizehenden sollen alle pfarhern und
kürchendiener, in unsers genedigen hern land und
herrschaft wohnent, sich enthalten, mit fremden
pfarherren, sie seien calvinisch10 oder papistisch, in
disputationes und ergerliches gezenk einzulassen,
daraus wenig gutes erfolget, auch solche unsere wi-
dersacher sich schwerlich weisen lassen und dadurch
auch oft weltliche herrschaft aneinander gehetzt
und zu unfriedlichen widerwillen beweget und ge-
raizt werden.
Wo es sich aber je zuetragen würde, daß von unser
einem seines glaubens rechenschaft erfordert wurde,
soll er kurzlich seinen glauben und religion, als
Petrus lereta Sitis parati semper ad respondendum
cuilibet petenti, bekennen und züchtig in aller forcht
Gottes seines glaubens gewisse und bestandige re-
chenschaft tun, wie auch Christus erfordert daß
wir bede, ihn und sein wort für der welt bekennen
sollen.
Finis.
Beilagen
Von denen, so zeugnus geben, und
welche man zuelassen und annehmen soll.
Josephus1, lib. 4 Antiquitatum2, cap. 8.
Gerechtigkeit ist Gottes kraft und, welcher mensch
den gewaltigen zu gefallen Gottes gebot ubertrit, der
macht ja dieselbigen größer denn Gott. So aber die
richter nicht verstand haben von sachen, ihnen befol-
hen zu urteilen, dieweil vil solcher ding den menschen
pflegen zu widerfahren, sollen sie den ganzen han-
del in die heilige stat3 verschicken, und der bischof4,
prophet und die eltisten sollen zusammenkommen
und, was sie für gerecht ansihet, zu recht sprechen.
Einem zeugen soll man nicht glauben, sondern dreien
oder aufs wenigst zweien. Deren zeugnus soll ein
fromb vorgeent leben warhaftig machen. Der weiber
zeugnus ist gar nicht anzunehmen von wegen weibi-
scher leichtfertigkeit und frächheit. Es sollen auch
die knecht von wegen unadelicher gemüter kain
zeugnus geben, wie dan argwon leichtlich sein mag,
das sie umb gewins oder forcht willen die warheit
nicht bezeugen. So aber einer felschlich gezeugt het,
derselbige, des bewisen, soll eben dasselbige leiden,
a Am Rand: 1.Petr. 3 [15].
b Am Rand: Math. 10 [32.] Luc. 9 [26].
10 Etwa im kurpfälzischen Amberg.
welches der leiden wird, wider welchen dieser gezeugt
hat.
Haec ille.
Ein schöne vermahnung,
so man bei der begrebnus gebrauchen mag.
Ihr geliebten in Christo Jesu! Wir haben jetz, wie
wir tröstlicher hoffnung seind, unser mitglider eines
aus christlicher lieb zu der erden bestetigt. Damit
wir nun nicht ohne unterricht und trost abtreten, so
wollen wir hören die tröstliche wort des heiligen
apostels Pauli, 1.Thes. 4 [13-18]:
Wir wellen euch, lieben brüder, nicht verhalten
von denen, die da schlafen, auf das ihr nicht traurich
seid wie die andern, die kaine hoffnung haben; denn
so wir glauben, daß Jesus gestorben und auferstan-
den ist, also wird Gott auch, die da entschlafen
seind, durch Jesum mit ihme führen; den das sagen
wir euch als ein wort des Herren, daß wir, die wir
leben und uberbleiben in der zukunft des Herren,
werden denen nicht vorkommen, die da schlafen;
dann er selbst, der Herr, wird mit einem feld-
geschrei und stimme des erzengels und mit der po-
1 Flavius Josephus, jüdischer Geschichtsschreiber,
† nach 100 n. Chr.
2 Antiquitates judaicae.
3 = Jerusalem.
4 der Hohe Priester.
591
bedenken sollen, die also sagen: Si quis sequitur
diversam doctrinam et non accedit sanis sermonibus
Domini nostri Ihesu Christi etc., sejungere ab his,
qui eiusmodi sunt [1.Tim. 6, 3ff.]. Si quis venit ad
vos et hanc doctrinam non adfert, ne recipiatis eum
in domum nec ave ei dixeritis. Qui enim illi dicit ave,
communicat operibus eius malis [2.Joh. 10f.].
Zum dreizehenden sollen alle pfarhern und
kürchendiener, in unsers genedigen hern land und
herrschaft wohnent, sich enthalten, mit fremden
pfarherren, sie seien calvinisch10 oder papistisch, in
disputationes und ergerliches gezenk einzulassen,
daraus wenig gutes erfolget, auch solche unsere wi-
dersacher sich schwerlich weisen lassen und dadurch
auch oft weltliche herrschaft aneinander gehetzt
und zu unfriedlichen widerwillen beweget und ge-
raizt werden.
Wo es sich aber je zuetragen würde, daß von unser
einem seines glaubens rechenschaft erfordert wurde,
soll er kurzlich seinen glauben und religion, als
Petrus lereta Sitis parati semper ad respondendum
cuilibet petenti, bekennen und züchtig in aller forcht
Gottes seines glaubens gewisse und bestandige re-
chenschaft tun, wie auch Christus erfordert daß
wir bede, ihn und sein wort für der welt bekennen
sollen.
Finis.
Beilagen
Von denen, so zeugnus geben, und
welche man zuelassen und annehmen soll.
Josephus1, lib. 4 Antiquitatum2, cap. 8.
Gerechtigkeit ist Gottes kraft und, welcher mensch
den gewaltigen zu gefallen Gottes gebot ubertrit, der
macht ja dieselbigen größer denn Gott. So aber die
richter nicht verstand haben von sachen, ihnen befol-
hen zu urteilen, dieweil vil solcher ding den menschen
pflegen zu widerfahren, sollen sie den ganzen han-
del in die heilige stat3 verschicken, und der bischof4,
prophet und die eltisten sollen zusammenkommen
und, was sie für gerecht ansihet, zu recht sprechen.
Einem zeugen soll man nicht glauben, sondern dreien
oder aufs wenigst zweien. Deren zeugnus soll ein
fromb vorgeent leben warhaftig machen. Der weiber
zeugnus ist gar nicht anzunehmen von wegen weibi-
scher leichtfertigkeit und frächheit. Es sollen auch
die knecht von wegen unadelicher gemüter kain
zeugnus geben, wie dan argwon leichtlich sein mag,
das sie umb gewins oder forcht willen die warheit
nicht bezeugen. So aber einer felschlich gezeugt het,
derselbige, des bewisen, soll eben dasselbige leiden,
a Am Rand: 1.Petr. 3 [15].
b Am Rand: Math. 10 [32.] Luc. 9 [26].
10 Etwa im kurpfälzischen Amberg.
welches der leiden wird, wider welchen dieser gezeugt
hat.
Haec ille.
Ein schöne vermahnung,
so man bei der begrebnus gebrauchen mag.
Ihr geliebten in Christo Jesu! Wir haben jetz, wie
wir tröstlicher hoffnung seind, unser mitglider eines
aus christlicher lieb zu der erden bestetigt. Damit
wir nun nicht ohne unterricht und trost abtreten, so
wollen wir hören die tröstliche wort des heiligen
apostels Pauli, 1.Thes. 4 [13-18]:
Wir wellen euch, lieben brüder, nicht verhalten
von denen, die da schlafen, auf das ihr nicht traurich
seid wie die andern, die kaine hoffnung haben; denn
so wir glauben, daß Jesus gestorben und auferstan-
den ist, also wird Gott auch, die da entschlafen
seind, durch Jesum mit ihme führen; den das sagen
wir euch als ein wort des Herren, daß wir, die wir
leben und uberbleiben in der zukunft des Herren,
werden denen nicht vorkommen, die da schlafen;
dann er selbst, der Herr, wird mit einem feld-
geschrei und stimme des erzengels und mit der po-
1 Flavius Josephus, jüdischer Geschichtsschreiber,
† nach 100 n. Chr.
2 Antiquitates judaicae.
3 = Jerusalem.
4 der Hohe Priester.
591