Schon anläßlich der Beerdigung Friedrichs III. zeigten sich erste Anzeichen des Umschwungs.
Daniel Tossanus, dem Hofprediger des Verstorbenen, der dem neuen Kurfürsten als einer der ober-
pfäIzischen Visitatoren von 1574 zuwider war, wurde untersagt, die vorbereitete Leichenpredigt öffentlich
zu halten, die statt seiner Ludwigs lutherischem Hofprediger Johannes Schechsius51 befohlen wurde. Nur
auf Vorstellungen der Kurfürstin-Witwe Amalia, Friedrichs III. zweiter Frau, und von Ludwigs Bru-
der Johann Casimir wurde Tossanus gestattet, vor den Mitgliedern des alten Hofes am folgenden Tage zu
predigen. Am 12. November forderte Ludwig die Räte vor und nahm sie als neuer Kurfürst in Pflicht.
Letzteres unterblieb bei den Kirchenräten, vielmehr wurde ihnen verboten, neue Kirchen- und Schul-
diener gemäß ihrer Instruktion in den Dienst aufzunehmen und reformierte Literatur drucken zu lassen.
Besonderen Unwillen erregte Caspar Olevian, der ihm als Amberger Disputator von 1566 und Motor der
väterlichen Kirchenpolitik seit langem ein Dorn im Auge war, bei Ludwig dadurch, daß er am Beerdi-
gungstage in Heiliggeist seine Gemeinde vor der kommenden Religionsänderung warnte und zu treuem
Beharren in der reformierten Lehre ermahnte. Ludwig beschied ihn am 17. November vor, entsetzte ihn
aller seiner Amter im Kirchenrat, Predigtdienst und Pädagogium und bestrafte ihn mit Rede- und
Schreibverbot sowie vorläufigem Hausarrest. Wenig später trifft ihn die Landesverweisung. Als Ersatz
erbat der Kurfürst am 18. November von Herzog Ludwig von Württemberg den Tübinger Theologie-
professor Dietrich Schnepf für einige Zeit zur Reformation seiner Landeskirche. Statt dessen sandte
man ihm den Stuttgarter Propst Balthasar Bidembach, der am 25. November in Heidelberg eintrifft und
am folgenden Tage vom Kurfürsten in Audienz empfangen wird. Er wird zum Prediger an Heiliggeist
bestallt, soll seine Lehre nach Gottes Wort, der Confessio Augustana und der Apologie, Gottesdienst und
kirchliche Zeremonien nach der Kirchenordnung Ottheinrichs von 1556 halten, damit dies nicht als
Neuerung, sondern als Restitution des älteren Kirchenbrauchs erscheine. Ottheinrichs Kirchenordnung
stand ohnedies in der Oberpfalz noch in Geltung. Es hat den Anschein, daß das Exemplar der Universi-
tätsbibliothek Heidelberg Q 7206 0/252 in dieser Zeit gebraucht wurde. Statt des reformierten Abend-
mahlstisches wurde in Heiliggeist wie zur Zeit Ottheinrichs wieder ein Altar aufgerichtet. Abendmahls-
gerät und Abendmahlsoblaten wurden aus Amberg geschickt. Zu Bidembachs Unterstützung traten bald
Andreas Stoltz, bisher Superintendent in der Grafschaft Erbach, und zwei von Württemberg entsandte
Diakone hinzu53.
Ende November 1576 kehrte Ludwig VI. für ein halbes Jahr nach Amberg zurück und überließ
derweil die Statthalterschaft in Heidelberg seinem Bruder Johann Casimir .Während des Winters wurden
die ohnedies nur geringfügigen Spuren des Calvinismus in der Oberpfalz konsequent ausgetilgt.Während-
dessen bestanden in Heidelberg der lutherische Gottesdienst in Heiliggeist und der reformierte in den
übrigen Kirchen der Stadt nebeneinander. Es konnte kein Zweifel herrschen, daß dies nur ein Über-
gangsstadium sein werde. Schon vor dem Jahreswechsel 1576/77 wurde der reformierte Gottesdienst in
der Hofkapelle eingestellt und dem lutherischen Prediger von Johann Casimirs Gemahlin Elisabeth,
dem Bartholomäus Hoffmann übertragen54, Tossanus die öffentliche Predigt überhaupt untersagt und
ihm nur in den Gemächern der Kurfürstin-Witwe vorläuflg noch zu predigen gestattet. In der Vorahnung
neuer Verordnungen supplizieren am 25. Januar 1577 die reformierten Prediger, am 7. Februar der
Stadtrat und eine Vielzahl von Bürgern in Heidelberg und am 6. März die Universität durch den Statt-
halter Johann Casimir an die Kurfürsten, ihnen den reformierten Gottesdienst in den Stadtkirchen zu
erhalten und von weiterer Religionsänderung absehen zu wollen. Tossanus hielt am 3.Februar 1577
51 Nicht dessen Bruder Paul, wie Gillet II, S. 148 und Götz, Die religiösen Wirren, S. 3 berichten. Vgl. dazu
Schottenloher, Bibliographie III, Nr. 32113.
52 Wegen einer beigebundenen gedruckten Verfügung von 1579.
53 Vgl. v. Bezold, Briefe I, S. 223-225; Fecht, S. 548f.; Pressel, S. 7-9.
54 v. Bezold, Briefe I, S. 231.
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Daniel Tossanus, dem Hofprediger des Verstorbenen, der dem neuen Kurfürsten als einer der ober-
pfäIzischen Visitatoren von 1574 zuwider war, wurde untersagt, die vorbereitete Leichenpredigt öffentlich
zu halten, die statt seiner Ludwigs lutherischem Hofprediger Johannes Schechsius51 befohlen wurde. Nur
auf Vorstellungen der Kurfürstin-Witwe Amalia, Friedrichs III. zweiter Frau, und von Ludwigs Bru-
der Johann Casimir wurde Tossanus gestattet, vor den Mitgliedern des alten Hofes am folgenden Tage zu
predigen. Am 12. November forderte Ludwig die Räte vor und nahm sie als neuer Kurfürst in Pflicht.
Letzteres unterblieb bei den Kirchenräten, vielmehr wurde ihnen verboten, neue Kirchen- und Schul-
diener gemäß ihrer Instruktion in den Dienst aufzunehmen und reformierte Literatur drucken zu lassen.
Besonderen Unwillen erregte Caspar Olevian, der ihm als Amberger Disputator von 1566 und Motor der
väterlichen Kirchenpolitik seit langem ein Dorn im Auge war, bei Ludwig dadurch, daß er am Beerdi-
gungstage in Heiliggeist seine Gemeinde vor der kommenden Religionsänderung warnte und zu treuem
Beharren in der reformierten Lehre ermahnte. Ludwig beschied ihn am 17. November vor, entsetzte ihn
aller seiner Amter im Kirchenrat, Predigtdienst und Pädagogium und bestrafte ihn mit Rede- und
Schreibverbot sowie vorläufigem Hausarrest. Wenig später trifft ihn die Landesverweisung. Als Ersatz
erbat der Kurfürst am 18. November von Herzog Ludwig von Württemberg den Tübinger Theologie-
professor Dietrich Schnepf für einige Zeit zur Reformation seiner Landeskirche. Statt dessen sandte
man ihm den Stuttgarter Propst Balthasar Bidembach, der am 25. November in Heidelberg eintrifft und
am folgenden Tage vom Kurfürsten in Audienz empfangen wird. Er wird zum Prediger an Heiliggeist
bestallt, soll seine Lehre nach Gottes Wort, der Confessio Augustana und der Apologie, Gottesdienst und
kirchliche Zeremonien nach der Kirchenordnung Ottheinrichs von 1556 halten, damit dies nicht als
Neuerung, sondern als Restitution des älteren Kirchenbrauchs erscheine. Ottheinrichs Kirchenordnung
stand ohnedies in der Oberpfalz noch in Geltung. Es hat den Anschein, daß das Exemplar der Universi-
tätsbibliothek Heidelberg Q 7206 0/252 in dieser Zeit gebraucht wurde. Statt des reformierten Abend-
mahlstisches wurde in Heiliggeist wie zur Zeit Ottheinrichs wieder ein Altar aufgerichtet. Abendmahls-
gerät und Abendmahlsoblaten wurden aus Amberg geschickt. Zu Bidembachs Unterstützung traten bald
Andreas Stoltz, bisher Superintendent in der Grafschaft Erbach, und zwei von Württemberg entsandte
Diakone hinzu53.
Ende November 1576 kehrte Ludwig VI. für ein halbes Jahr nach Amberg zurück und überließ
derweil die Statthalterschaft in Heidelberg seinem Bruder Johann Casimir .Während des Winters wurden
die ohnedies nur geringfügigen Spuren des Calvinismus in der Oberpfalz konsequent ausgetilgt.Während-
dessen bestanden in Heidelberg der lutherische Gottesdienst in Heiliggeist und der reformierte in den
übrigen Kirchen der Stadt nebeneinander. Es konnte kein Zweifel herrschen, daß dies nur ein Über-
gangsstadium sein werde. Schon vor dem Jahreswechsel 1576/77 wurde der reformierte Gottesdienst in
der Hofkapelle eingestellt und dem lutherischen Prediger von Johann Casimirs Gemahlin Elisabeth,
dem Bartholomäus Hoffmann übertragen54, Tossanus die öffentliche Predigt überhaupt untersagt und
ihm nur in den Gemächern der Kurfürstin-Witwe vorläuflg noch zu predigen gestattet. In der Vorahnung
neuer Verordnungen supplizieren am 25. Januar 1577 die reformierten Prediger, am 7. Februar der
Stadtrat und eine Vielzahl von Bürgern in Heidelberg und am 6. März die Universität durch den Statt-
halter Johann Casimir an die Kurfürsten, ihnen den reformierten Gottesdienst in den Stadtkirchen zu
erhalten und von weiterer Religionsänderung absehen zu wollen. Tossanus hielt am 3.Februar 1577
51 Nicht dessen Bruder Paul, wie Gillet II, S. 148 und Götz, Die religiösen Wirren, S. 3 berichten. Vgl. dazu
Schottenloher, Bibliographie III, Nr. 32113.
52 Wegen einer beigebundenen gedruckten Verfügung von 1579.
53 Vgl. v. Bezold, Briefe I, S. 223-225; Fecht, S. 548f.; Pressel, S. 7-9.
54 v. Bezold, Briefe I, S. 231.
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