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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Franz, Gunther [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0015
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Vorwort

Mit dem vorliegenden Bande tritt die Bearbeitnng nnd Heransgabe des Sehlingschen Gesamt-
werkes in ein drittes Stadium seiner nun schon ein Hreivierteljahrhundert währenden Geschichte
ein. Am 11. September 1971 starb Professor B>. Dr. Dr. Ernst Wolf - Göttingen, der bis dahin die
wissenschaftlich-technische Mitdirektion wahrgenommen hatte. Am 5. Juli 1975 starb auch Pro-
fessor D. Dr. Dr. Rudolf Smend - Göttingen, der 1948 die von E. Sehling für die Gebiete westlich
der Elbe hinterlassene Aufgabe angriff und 1955-1969, dank einer großherzigen und langfristigen
Eörderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft und mit der Hilfe des neuen Verlages uncl
einiger der Sache und ihm tief verpfiichteter Mitarbeiter, acht stattliche Bände herausbrachte. Es
charakterisiert die R. Smend eigene Bescheidenheit, daß er auf den neuen Titelblättern, wiewohl
er als der Vater und der Direktor der neuen Bandserie anzusehen ist, seinen Namen nicht gesetzt
sehen wollte. Es ist beider Verdienst, daß das Gesamtwerk in der Geschichte des evangelischen
Kirchenrechts, in der allgemeinen Reformationsgeschichte und in cler Landesgeschichte an Beach-
tung und Bedeutung gewonnen hat.

Aus den bisherigen Forschungsbereichen schreiten die Arbeiten zur Komplettierung in Nieder-
sachsen fort. Die Arbeit im hessischen Gebiet dagegen muß nach dem Abschluß des ersten Teil-
bands VIII neu aufgenommen werden, wofür vorsorglich in der Bandzählung zwei Nummern reser-
viert sind. Einen neuen Schwerpunkt hatte inzwischen die Arbeit im württembergischen Raum
gewonnen, wovon der vorliegende Band, dessen Gegenstand aus dem bayerischen Eranken (Band XI)
ausgegrenzt worden war, Zeugnis gibt. Die Arbeit am hier anschließenden Herzogtum Württemberg
ist in gutem Eortschritt. Zusätzlich ist unlängst die Arbeit im rheinisch-westfälischen Bereich auf-
genommen worden. Alles dies geht auf die Dispositionen und tatkräftigen Anregungen von R. Smend
und E. Wolf zurück.

Im Winter 1971/72 zog der bereits hochbetagte R. Smend anstelle von E.Wolf den Professor
Dr. J.E.G. Goeters - Bonn, einen früheren Mitarbeiter des Werkes, in clie Mitverantwortung, um
ihm dann die ganze Obsorge zu hinterlassen. Der Weg des Instituts für evangelisches Kirchenrecht
der Evangelischen Kirche in Deutschland hat sich mit dessen Übersiedlung von Göttingen nach
München von der Ausgabe getrennt. Noch die Zustimmung von R. Smend hat der Grundsatz, daß
künftig die Bearbeiter auf dem jeweiligen Titelblatt genannt und die Vorworte vom jeweiligen Be-
arbeiter und Herausgeber gemeinsam entworfen und gezeichnet werden sollten. Mit dieser schul-
digen Anerkennung für die geleistete Arbeit bleiben E. Sehlings Autorschaft in der Grundlegung
des Gesamtwerks und R. Smends selbstloses Patronat in clessen Eortführung ungeschmälert.

Nach dem 1969 erschienenen Band Kurpfalz kann hier ein weiterer Band mit den Kirchen-
ordnungen eines süddeutschen Territoriums, in clem ebenfalls erst nach dem Augsburger Religions-
frieden die Reformation offiziell durchgeführt wurcle, vorgelegt werden. Die Grafschaft Hohenlohe
in Württembergisch Eranken bestand im 16. Jahrhundert neben der gemeinsam verwalteten Stadt
Öhringen aus bis zu 4 verschiedenen Teilgrafschaften. Durch das reiche, vor allem im Hohenlohe-
Zentralarchiv Neuenstein erhaltene, Archivmaterial wurde es möglich, die eigenständige Entwick-

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