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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Franz, Gunther [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0252
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25. Kirchenordmmg 1578

2. kürzeren Entwurf zusammen mit der hanauischen Ordnung nach Waldenburg schicken 25. Er bat
Gräfin Agatha, ihn nach Prüfung an Hyso in Neuenstein weiterzusenden, damit er einen Befehl zum
Anfang (die spätere Vorrede) verfassen könnte. Wenn auch Gräfin Anna nach Heimkunft zustimme,
wolle Wolfgang die Ordnung drucken lassen. E)a keine Bedenken bestanden, erhielt Hyso den Auf-
trag, den Befehlsbrief nach dem Vorbild der hanauischen Ordnung zu verfassen; sein Mandat unter-
scheidet sich in Form und Stil aber deutlich 26. Das Konzept des Mandats bot den Anlaß für eine
Unterhaltung mit dem Neuensteiner Diakon und Hofprediger Michael Rudolph. Dabei kam heraus,
claß cler 2. Entwurf der Kirchenorclnung trotz des Bedenkens von Gräfin Anna und Hyso vom
24. 8. 1577 nur von drei Kirchendienern (Meder, Hartmann, Rudolph) in Eile angefertigt worden
sei. Ruclolphs starke Bedenken waren jeweils niedergestimmt worden. Darauf las Hyso die Kirchen-
ordnung, verglich sie mit anderen und fertigte ohne Befehl ein ausführliches Bedenken,das Ruclolphs
Einwände aufnahm 27:

1. Bei der Taufe sollten zu unrecht die Worte ,,Fahr aus clu unreiner Geist“ geändert und das
Kreuzeszeichen abgeschafft werden.

2. und 3. Die Haltung des Katechismus dürfe nicht übertrieben werden (gegen Meder). In der
Kirche reiche der kleine Katechismus Luthers und die Prüfung diirfe nicht auf Erwachsene aus-
gedehnt werden.

4. Das Kapitel von der Kirchendisziplin sei den Ordnungen der andern geistlichen Sachen ein-
zuverleiben uncl noch zu beraten.

5. Um Streit zu vermeiden, sollten alle Pfarrer die Ordnung unterschreiben 28.

Hyso war grundsätzlich gegen eine Änderung der alten Kirchenordnung; wenigstens dürfe
man die Änderung nicht zweien oder clreien überlassen, cla man dann den beiclen neuen Predigern
(Meder uncl Rudolph) die Schulcl geben würde.

c) Die Langenburger Beratung

Da cler Entwurf der Kirchenordnung schon durch die waldenburgische Herrschaft appro-
biert war, wollte Graf Wolfgang die vorgebrachten Punkte mit den Personen, die am 1. und 2. Ent-
wurf beteiligt waren, beraten 29. Am 11. November 1577 trafen sich in Langenburg an Graf Wolf-
gangs Hof Meder und Zinn aus Öhringen, G.Hartmann und Rudolph sowie Hyso aus Neuenstein 30,
Kremer aus Langenburg, Mögner aus Weikersheim. Da der Rat Christoph Kröll erkrankt war, kam
cler Waldenburger Amtmann Georg Schwend allein mit dem Waldenburger Prediger M. Eranz Jakob
Moser und dem Pfarrer Johannes Murrhaupt von Eschental. Den Versammelten trug Graf Wolf-
gang die Ursache der Zusammenkunft vor. Sie sollten die Kirchenordnung mit Fleiß erwägen
und verbessern und, was sie einmütig beschließen würden, vorbehaltlich der Ratifikation beider
Herrschaften unterschreiben 31.

25 Schreiben an Agatha, GA 14, 2.

26 Schreihen an Hyso ohne Datum, GA 14, 5. Der Ent-
wurf ist in unserer Ausgabe angemerkt.

27 Konzept des Schreibens von Hyso an Wolfgang,
29. 10. 1577 GA 14, 4. Auszug sub dato 31. 10. Wibel
4, 263 f.

28 Man wollte die Einheit der Kirchenordnung auch
üher die bevorstehende Neuensteiner Landesteilung
(1586) hinaus sichern.

29 Graf Wolfgang an Hyso 5. 11. 1577, GA 14, 5; Aus-
zug Wibel 4, 264 f.

30 Nur diese Personen waren an den früheren Entwür-
fen beteiligt gewesen; sie wurden gemeinsam in
einer Kutsche nach Langenburg geholt.

31 S. 255 ff. als Exernplar C angemerkt, s. S. 251.

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