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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Franz, Gunther [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0251
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Entstehung

fingen die Ordnung. Er solle sie den versammelten Pfarrern seines Amts (Ingelfingen) vorlesen.
Pfeffer schickte ein von allen Pfarrern unterschriebenes gemeinsames Gutachten am 9. 9. 1577 nach
Neuenstein 17. Auch die Waldenburger Kirchendiener wurden zur Beratung des Entwurfs zusam-
men beschieden 18. In sämtlichen erhaltenen Gutachten wurden fast ausschließlich Bedenken wegen
des neuen Katechismus vorgebracht (im Waldenburger Teil war neben Luthers auch Brenz’ Kate-
chismus in Übung). In bewegten Worten wurclen clie Gefahren einer Katechismusänderung be-
schworen.

In der Zusammenfassung der Weikersheimer Bedenken meldete Mögner noch:

1. Die alte Orclnung der 6. Hauptstücke des Katechismus mit dem Abendmahl an 5. und clem
Amt cler Schlüssel an 6. Stelle solle zu unrecht geändert werden.

2. Die Yermahnung bei der Ordination wird vermißt 19.

3. Die Taufe solle jetzt im Gottesdienst stattfinden, so daß Kinder, die am Anfang der Woche
geboren sind, bis Ereitag in der Gewalt des Teufels bleiben.

4. Nach cler neuen Ordnung soll man Eeiertage nicht verlegen, das Eest Visitatio Mariae solle
aber nach der bisher verwendeten Brand. KO 1533 verlegt werden 20.

5. Jede Woche vier regelmäßige Predigten seien nur mit großer Mühe zu halten 21.

6. Das gemeine Gebet vor der Predigt für alle Stäncle und Anliegen verlängere den Gottesclienst
zu sehr.

b) Der 2. Entwurf

Während dieser Beratungen war im Juni 1577 David Meder als Prediger und Generalsuper-
intendent in Öhringen angenommen worden. Er nahm sich sofort cler Kirchengebräuche und Zere-
monien in Öhringen und der Grafschaft an und reichte am 19. 8. 1577 ein Bedenken über clie vorge-
fundene Unorclnung ein 22. Mit der neuen Kirchenorclnung würde wenig geholfen sein, da an ihr viel
zu verbessern sei, wie er aus einigen Bogen derselben ersah. Er fügte hinzu: ,,PIaben sie die kirchen-
diener zu Öringew selbsten noch nicht alle durchleßen und bekennet cler autor selbst, clas er jetziger
zeit vil darinnen endern wollteV (Dieser Autor kann Gallus Hartmann oder Caspar Zinn sein 23.)
Meder fand, claß die Grafschaft wie 1556 einer Reformation uncl Visitation bedürfe uncl schlug eine
Versammlung (Synodus) der vornehmsten Kirchendiener und Räte vor, um sich eines Corpus
Doctrinae und einer Kirchen- und Kapitelsordnung zu vergleichen. Gräfin Anna befürwortete
(nach Beratung mit Hyso) auch eine Zusammenkunft der wichtigsten Geistlichen, um aus dem
1. Entwurf eine kürzere Ordnung zu verfassen 24. Dabei sollte clie Hanau-Lichtenbergische KO von
1573 als Vorbild clienen, in der ,,in einer haubtsuma“ begriffen, was im Entwurf „zum allerweit-
leufigsten“ ausgeführt war.

Die Hanauische Ordnung stimme mit der Württ. KO von 1559 und der anderer Nachbarn
überein und auch mit dem hohenlohischen Herkommen. Am 20. 10. 1577 konnte Graf Wolfgang den

17 Lang LXXI, 12. Vgl. Wibel 4, 262f., der das Gut-
achten auf den 2. kürzeren Entwurf hezog; ehenso
Futter, Diss. 43.

18 Itesolution von Gräfin Agatha und Schenk Heinrich,
1. 2. 1578, GA 14, 2.

19 Siehe unsere Nr. 11.

20 Sehling 11, 204.

21 G.Franz, Klagen des AVeikersheimer Superinten-
denten Veit Mögner... BWKG 1968/69, 493-496.

22 Schreiben an Graf Wolfgang in Ausfertigung u. Ab-
schrift GA 15, 5.

23 Auf Zinn weist das Schreiben Graf Wolfgangs vom
5.11.1577 an die Waldenburger Räte, GA 14, 2.

21 Schreiben an Wolfgang 24. 8. 1577, GA 14, 5. Sie
nannte die Kirchendiener (wenigstens den Prediger)
in Öhringen, Neuenstein, Langenburg, Weikersheim
und etliche waldenburgische.

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