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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Franz, Gunther [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0577
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42. Eide, Reserve und Bestallungen der Kirchendiener

ab 1588

a. Eid der gemeinsamen Kirchendiener von 1588

b. Revers und Bestallung für die Herrschaft Weikersheim von 1590

c. Reverse und Bestallungen für Ohringen und die Herrschaft Weikersheim

ab 1595

d. Bestimmung über Reverse und Bestallungen
aus der Waldenburger Hofordnung vom 18. Mai 1594

Die Vereidigung der Kirchendiener auf die Kirchenordnung 1578 hat eine längere Geschichte.
Nach der Neuensteiner Teilung 1586 wurde die Vereidigung der gemeinsamen geistlichen und welt-
lichen Diener in Niedernhall (Neuensteiner Linie) und Öhringen (ganze Grafschaft) zum Problem 1 2.
Wenn das Datum stimmt, lag das Konzept (B) für ein Eidesformular der Theologen schon vor clem
27. 7. 1587 dem Weikersheimer Hofprediger Johannes Assum zur Begutachtung vor. Er beanstan-
dete drei Punkte, die Haltung der Zeremonien und die Kirchenzucht betreffend. Im Sammelband
mit Entwürfen für alle Eide wurclen Änderungen vorgenommen. Diese Formulare wurden bei der
Langenburger Zusammenkunft am 22. 6. 1588 von der Neuensteiner Linie approbiert. Die Öhringer
Eide bedurften aber auch noch cler Zustimmung Graf Georg Friedrichs von Waldenburg. Es spricht
nichts gegen clie Verwendung, da der Inhalt des Eides in die Reverse und Bestallungen cler Öhringer
Kirchendiener 1595 aufgenommen wurde, die auf clas Bestallungsformular der Herrschaft Weikers-
heim zurückgehen (Nr. c).

Die traditionelle Form der Bestallung eines Kirchendieners wurde mit ausführlichen Bestim-
mungen über clie Amtsführung gefüllt. Der Text der Bestallung wurde in clen Revers aufgenommen,
clen der Kandidat der Herrschaft übergeben mußte. Das abgedruckte Formular (Nr. b) sollte all-
gemein Verwendung finden, wenn es auch die indivicluellen Angaben für clen Pfarrer cles Dorfes
Nassau, Wilhelm Raupp, enthielt. (Raupp war vom Würzburger Bischof vertrieben worden. Der
Hofprediger Assum gab am 5. 12. 1589 ein ausführliches Urteil über die Probepredigt ab; an diesem
Tage wurde ihm die Pfarrstelle in Nassau zugesagt 3. So wird er (22.2. ?) 1590 bestallt worclen sein 4.)

Am 24. 4. 1594 erhielt der Öhringer ,,Prediger tc und ,,Generalsuperintendent cc David Meder
seinen Abschied 5. Nachfolger wurde der 2. Geistliche, der Stadtpfarrer Caspar Zinn, während Tho-
mas Otto (Pfarrer in Pfitzingen) die Stadtpfarrstelle erhielt und Zinn nach dessen Tode 1599-1626
als Prediger ablöste. Die Bestallung und Präsentierung beicler Geistlicher erfolgte erst am 24. 6.1595
durch die in Öhringen zusammengekommenen Räte und Geistlichen der drei Herrschaften 6. Es

1 Zur Vereidigung auf die KO 1578 siehe S. 245. 1586
wurde die Neuensteiner Herrschaft in Weikersheim,
Neuenstein und Langenburg geteilt. Die Neuen-
steiner Hälfte von Öhringen und Niedernhall (mit
dem Porsthezirk Hermersberg) blieben in gemein-
samer Verwaltung der Neuensteiner Linie (siehe
S. 7).

2 Vorige Nr. 41, § 3.

3 Weik B I 32, 11.

4 Wibel 1, 474. Baupp starb 1597.

5 PA 101, 3, 6. Meder resignierte, weil zwei Bitten um
Gehaltserhöhung abgelehnt wurden, mußte aber eine
Erklärung unterschreiben, daß er nicht wegen der
Gefahr des Calvinismus unter Graf Wolfgang ge-
gangen sei.

6 Schreiben der Neuensteiner Bäte vom 18. 6. 1595
(PA 93, 4, 1). Am folgenden Tage wurde die Ande-
rung der Zeremonien beraten (siehe Nr. 54). Öhrin-
gen unterstand den Grafen von Hohenlohe-Neuen-
stein, -Waldenburg und -Weikersheim gemeinsam.

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