in der gottesdienstlichen Ordnung vor und entfernte die Ausstattung der Kirche 46. Ihre beiden
calvinistisch erzogenen Söhne Christian und Ludwig Gustav, die clie Linien Hohenlohe-Bartenstein
und -Schillingsfürst begründeten, traten 1667 zur katholischen Kirche über 47. Vergebliche Ver-
suche, entgegen dem Westfälischen Frieden in dem Waldenburger Teil öffentliche Ausübung der
katholischen Iteligion einzuführen, brachten Spannungen mit den Untertanen und den Grafen der
Neuensteiner Linie, die das kirchliche Zusammengehörigkeitsgefühl der lutherischen Hohenloher
steigerten. Der 1712 berufene Öhringer Stiftsprediger wurde Obersuperintendent der Waldenburger
Linie, während die Bemühungen zur Bestallung eines Generalsuperintendenten scheiterten. Auch
ein Generalkonsistorium gab es nicht 48. Hie gemeinsame Kirchenordnung von 1578 war aber in
Geltung und man berief sich auf clie Konsistorial- und Visitationsordnungen von 1579. Her Neuen-
steiner Senior sorgte für die gemeinsame Haltung von Buß- und Festgottesdiensten in der Graf-
schaft. Her Anschluß an Württemberg 1806 brachte kein abruptes Ende cler besonderen Entwick-
lung, die die Hohenloher Kirche genommen hatte.
Zum Forschungsstand und dem vorgelegten Ordnungswerk
Wie die Archive früher nicht der historischen Forschung, sondern cler Sammlung von Beweis-
material für eventuelle spätere Prozesse dienen sollten, so ergab sich die erste Beschäftigung mit
der hohenlohischen Reformationsgeschichte durch zwei Prozesse, die für clie Grafschaft von großer
Bedeutung waren. Als Antwort auf das Restitutionsedikt von 1629 suchte man die Einführung der
Reformation möglichst früh zu datieren (,,Acta in Sachen...“ 1630); hn ,,Osterstreit“ ging es um
den Erweis der einheitlichen Kirchenverfassung. Hie wichtigste der in großer Geschwindigkeit her-
gestellten und unzuverlässigen Streitschriften ist der „Wahrheits- und Rechts-gegründeter Beweis“
von 1748. Hemgegenüber überrascht die fast gleichzeitig (1752-1754) erschienene vierbänclige
„Hohenlohische Kyrchen- uncl Reformationsgeschichte“ des Langenburger Hofpredigers Johann
Christian Wibel, der auch durch orientalistische Forschungen hervortrat 49. In seiner reichen Mate-
rialdarbietung ist Wibel noch heute unentbehrlich. Has heißt nicht, daß man seine Feststellungen
unkritisch übernehmen darf. Es ist aber doch bezeichnend, daß sich neue Erkenntnisse erst wieder
1880 finden. Her Öhringer Pfarrer Adolf Fischer, cler 1866-1871 eine “Geschichte des Hauses
Hohenlohe“, zunächst als Lehrbuch für die Hohenlohischen Prinzen und Prinzessinen, verfaßt
hatte, veröffentlichte ,,Hie älteste evangelische Kirchenordnung und clie frühesten Kirchenvisi-
tationen in Hohenlohe“, Gustav Bossert - der „Altmeister“ der württembergischen Kirchenge-
schichte, der in Bächlingen bei Langenburg Pfarrer war - die Visitationsakten von 1556 und ,,Bei-
träge zur Geschichte der Reformation in Franken.“ 1897 schrieb dann Hekan Günther in Langenburg
- der Gatte von Agnes Günther - über die „Geschichte des evangelischen Gottesdienstes und seiner
Ordnungen in Hohenlohe.“ Nach dem 2. Weltkrieg nahm die hohenlohische Geschichtsforschung
durch die Schaffung des Hohenlohe-Zentralarchivs in Neuenstein und die Betreuung von etwa 50
landesgeschichtlichen Hissertationen und Zulassungsarbeiten durch Archivrat Hr. Schumm einen
46 K.Schumm, Zerstörung kirchlicher Kunst in Hohenlohe durch calvinistische Einflüsse, BWKG 64 (1964),
113-124.
47 Norbert Schoch, Die Wiedereinführung und Ausübung des öffenthchen katholischen Gottesdienstes in der
Grafschaft Hohenlohe-Waldenhurg im 17. und 18. Jahrhundert, Jur. Diss. Tühingen Maschinenschr. 1958.
48 Franz, Kirchenleitung 143 f.
49 Rudolf Schlauch, Johann Christian Wibel. IJofprediger, Orientalist und Historiker Hohenlohes. 1711—1772. In:
Schwähische Lebensbilder 6 (1957), 127-138. Bibliographie in Wibel 1
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calvinistisch erzogenen Söhne Christian und Ludwig Gustav, die clie Linien Hohenlohe-Bartenstein
und -Schillingsfürst begründeten, traten 1667 zur katholischen Kirche über 47. Vergebliche Ver-
suche, entgegen dem Westfälischen Frieden in dem Waldenburger Teil öffentliche Ausübung der
katholischen Iteligion einzuführen, brachten Spannungen mit den Untertanen und den Grafen der
Neuensteiner Linie, die das kirchliche Zusammengehörigkeitsgefühl der lutherischen Hohenloher
steigerten. Der 1712 berufene Öhringer Stiftsprediger wurde Obersuperintendent der Waldenburger
Linie, während die Bemühungen zur Bestallung eines Generalsuperintendenten scheiterten. Auch
ein Generalkonsistorium gab es nicht 48. Hie gemeinsame Kirchenordnung von 1578 war aber in
Geltung und man berief sich auf clie Konsistorial- und Visitationsordnungen von 1579. Her Neuen-
steiner Senior sorgte für die gemeinsame Haltung von Buß- und Festgottesdiensten in der Graf-
schaft. Her Anschluß an Württemberg 1806 brachte kein abruptes Ende cler besonderen Entwick-
lung, die die Hohenloher Kirche genommen hatte.
Zum Forschungsstand und dem vorgelegten Ordnungswerk
Wie die Archive früher nicht der historischen Forschung, sondern cler Sammlung von Beweis-
material für eventuelle spätere Prozesse dienen sollten, so ergab sich die erste Beschäftigung mit
der hohenlohischen Reformationsgeschichte durch zwei Prozesse, die für clie Grafschaft von großer
Bedeutung waren. Als Antwort auf das Restitutionsedikt von 1629 suchte man die Einführung der
Reformation möglichst früh zu datieren (,,Acta in Sachen...“ 1630); hn ,,Osterstreit“ ging es um
den Erweis der einheitlichen Kirchenverfassung. Hie wichtigste der in großer Geschwindigkeit her-
gestellten und unzuverlässigen Streitschriften ist der „Wahrheits- und Rechts-gegründeter Beweis“
von 1748. Hemgegenüber überrascht die fast gleichzeitig (1752-1754) erschienene vierbänclige
„Hohenlohische Kyrchen- uncl Reformationsgeschichte“ des Langenburger Hofpredigers Johann
Christian Wibel, der auch durch orientalistische Forschungen hervortrat 49. In seiner reichen Mate-
rialdarbietung ist Wibel noch heute unentbehrlich. Has heißt nicht, daß man seine Feststellungen
unkritisch übernehmen darf. Es ist aber doch bezeichnend, daß sich neue Erkenntnisse erst wieder
1880 finden. Her Öhringer Pfarrer Adolf Fischer, cler 1866-1871 eine “Geschichte des Hauses
Hohenlohe“, zunächst als Lehrbuch für die Hohenlohischen Prinzen und Prinzessinen, verfaßt
hatte, veröffentlichte ,,Hie älteste evangelische Kirchenordnung und clie frühesten Kirchenvisi-
tationen in Hohenlohe“, Gustav Bossert - der „Altmeister“ der württembergischen Kirchenge-
schichte, der in Bächlingen bei Langenburg Pfarrer war - die Visitationsakten von 1556 und ,,Bei-
träge zur Geschichte der Reformation in Franken.“ 1897 schrieb dann Hekan Günther in Langenburg
- der Gatte von Agnes Günther - über die „Geschichte des evangelischen Gottesdienstes und seiner
Ordnungen in Hohenlohe.“ Nach dem 2. Weltkrieg nahm die hohenlohische Geschichtsforschung
durch die Schaffung des Hohenlohe-Zentralarchivs in Neuenstein und die Betreuung von etwa 50
landesgeschichtlichen Hissertationen und Zulassungsarbeiten durch Archivrat Hr. Schumm einen
46 K.Schumm, Zerstörung kirchlicher Kunst in Hohenlohe durch calvinistische Einflüsse, BWKG 64 (1964),
113-124.
47 Norbert Schoch, Die Wiedereinführung und Ausübung des öffenthchen katholischen Gottesdienstes in der
Grafschaft Hohenlohe-Waldenhurg im 17. und 18. Jahrhundert, Jur. Diss. Tühingen Maschinenschr. 1958.
48 Franz, Kirchenleitung 143 f.
49 Rudolf Schlauch, Johann Christian Wibel. IJofprediger, Orientalist und Historiker Hohenlohes. 1711—1772. In:
Schwähische Lebensbilder 6 (1957), 127-138. Bibliographie in Wibel 1
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