Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Franz, Gunther [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0527
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
33. Polizei- und Eheordnung

vom 16. Januar 1583

Literatur:

Ganzhorn, Diss. S. 42 f. und Anlage 8.

Vorgeschichte uncl Entstehung

Seit 1576 war der Neuensteiner Rat Zacharias Hyso mit dem Entwurf eines Landrechtes fiir
die Grafschaft, das auch eine PolizeiO. enthalten sollte, beschäftigt. Obwohl im Visitationspatent
von 1579 1 schon behauptet worclen war, daß 1578 neben der Kirchenordnung auch „policey-, lands-
und andere ordnung“ publiziert worden seien, kam es nicht dazu. Nachdem man bei der Visitation
Mißstände festgestellt hatte, wurde vom Öhringer Synodus 1581 vorgeschlagen, die PolizeiO. (die
demnach in beiden Herrschaften gegolten zu haben scheint) zu erneuern 1 2. Nach der Approbation
im November 1581 wurde eine entsprechende Ankündigung in die KO 1582 (§ B 3) aufgenommen.
Hie neue PolizeiO. sollte schärfere Strafen als die Vorgängerin vorsehen. Auch sonst ist die geplante
Polizeiordnung mehrfach in dem Ordnungswerk genannt. Ein Entwurf mit clem Titel „Poiycey Orcl-
nung 1582“ liegt bei der PO 1558 3. Der Entwurf 1582 enthält dieselben Kapitel wie die PO 1558
(nur § 7 ,,Vom voll- und zutrinken“ ist fortgelassen), derText ist aber wesentlich kiirzer und neu for-
muliert. Darin finden sich Änderungen; die 1583 erlassene Ordnung beruht aber nicht darauf.

Benutzte Ordnungen

PO 1558: Polizeiordnung vom 26. 9. 1558 (Nr. 13), erhalten für Neuensteiner Teil. In Exemplar A sind
ganze Kapitel aus der PO 1558 übernommen worden, aber auch in den neuen §§ 1 und 12 finden sich Abhängig-
keiten. Die Beziehungen zur Württ. LO 1552 sind übernommen. Die PO 1558 wurde nach dem Tode Graf Ludwig
Casimirs wie andere Ordnungen vielleicht am 9. 12. 1568 von den Erben neu publiziert. 1571 wurde mehrfach
die kürzlich publizierte Polizei- und Landesordnung erwähnt 4.

EheO 1572: Zu beiden Fassungen der EheO. (Nr 19) siehe die Übersicht auf Seite 173. Die zum
öffentlichen Vorlesen und zru- Verwendung bei den Ämtern bestimmte Kurzfassung wurde in unser Exemplar A
aufgenommen. In dem für das Amt Kirchensall bestimmte Exemplar B ist dies nicht geschehen, da die EheO.
noch vorhanden seinmußte. Aus der Langfassung § 7 ,,vom Ehebruch“ wurde in der KO 1582, Nr. 32, § E 5 be-
arbeitet und erweitert, z.T. aus der Württ. LO 1567. Dieses Kapitei ist in beide Fassungen der PO 1583 über-
nommen worden.

Publizierung uncl Nachgeschichte

Die erhaltenen Eassungen haben verschiedenen Umfang und tragen die Daten des 16. Januar
und 25. Eebruar 1583. Sie sind beicle von der Neuensteiner Kanzlei gesiegelt und - wenigstens in
der Fassung B; die ergänzenden Kapitel von A waren sowieso in Geltung - verwendet worden. In
der gemeinsamen Stadt Öhringen waren 1584 mangels einer PolizeiO. Mißstände eingerissen uncl

1 KapitelsO. 1579, Nr. 26, S. 374. - Ein „Bevelch von

wegen besuechung der warsager und zauberer. Ao.

etc. 79“ ist nicht erhalten, aber erwähnt in einem

Repertorium aus dem 16. Jh. BH B 38, Bl. 284b.

2 Prot. 1581, Art. 16.

3 Nr. 13; PA 115, 1.

4 Siehe Einleitung zu Nr. 13.

509
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften