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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Franz, Gunther [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0109
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8. Durchführung der Reformation 1556

a. Befehl, zur Bekanntgabe der Reformation zu erscheinen,

vom 21. Mai 1556

b. Fragstück, daruf die pfarherren und geforderte personen
in der examination und inquisition sollen gefragt werden.

9. Juni 1556

Literatur:

G.Bossert, Die Akten der General-Kirchenvisitation der Grafschaft Hohenlohe vom Jahr 1556. In: Württ.
Vierteljahrshefte f. Landesgeschichte 3 (1880), 159-170. — Bossert, Beiträge 259-269. - Fischer, Kirchenordnung
36—39. — Futter, Diss. 74—77. - Franz, Kirchenleitung 16—27.

Vorgeschichte und DurcJiführung

Nach clem Augsburger Religionsfrieden 1555 und der Ankunft Johann Hartmanns aus Würt-
temberg konnte die gemeinsame Durchführung der Reformation in cler ganzen Grafschaft in Angriff
genommen werden. Am 19.März 1556 teilte der Waldenburger Yormund Graf Konracl von Tübingen
dem Gesandten Graf Ludwig Casimirs mit, er wolle mit der Kirchenordnung und Reformation
nichts unternehmen, bis des Öhringer Prädikanten ,,gütbedunken uncl ordnung, welhermaßen die
inquisition, auh daruff gexiürende refermation furzenemmen sein mohte“ begriffen sei. Am folgen-
den Tag erhielt er Hartmanns Entwurf der Visitationsordnung und sah ihn sofort clurch. Er schlug
einen Konvent zur Beratung des Predigers ,,inquisition und ordnungen“ vor 1.

Erst zwei Monate später konnte man die Reformation der Grafschaft vornehmen. Wichtig zum
Verständnis des überlieferten Befehls ist clas Zeugnis des Pfarrers von Gailenkirchen, Wolfgang
Cuniculus 2: ,,Anno Homini 1556 haben die wolgebornen herrn von Hohenloe etc. alle ire pfarher
beschrieben und sie gen Oringen bescheiden, inen angezeigt, eine newe refermation zu machen, das
meßopfer abrogirt, u[bi] multi adfuerunt. Das ist den 25.May geschen.“ Die Pfarrer des Amtes
Weikersheim sind gemeinsam zurückgereist 3. In Öhringen muß den Pfarrern der Befehl erteilt
worden sein, in Kürze mit clen Schultheißen, Gemeindevertretern und Schulmeistern zum Examen
und zur „Inquisition“ wieder nach Öhringen zu kommen. Statt einer ausführlichen Ordnung sincl
Eragstücke erhalten. Der Ausdruck ,,Inquisition“, der sich hier auf die Befragung am zentralen
Ort bezieht, findet sich in der württ. VisitationsO. von 1547. Als ,,Erkundigung der gebrechen uncl
mängel“ 4 bezeichnet er den eigentlichen Akt der Visitation, dem die ,,Consultation“ oder Bera-
tung und die Exekution folgen sollten. Die württ. 0. kennt auch weltliche Vertreter in der Visi-
tationskommission; die erhaltenen Eragstücke weichen aber ab. Eine besondere Vorlage braucht
nicht angenommen zu werden.

Das erhaltene Protokoll nennt den 9.Juni 1556 (Dienstag nach Bonifacii) als Beginn des
Examens. Die Befragung aller Vertreter aus 41 Pfarreien mußte über eine Woche dauern. Die

1 Brief vom 20. 3. 1556 von Graf Konrad an Graf
Ludwig Casimir. Konzept GA 14, 18. Vgl. Bossert,
Beiträge 262 f., Anm.

2 Kien, es findet sich aber auch. die Schreibung Knie.

Eintragungen im Kalendarium des „Missale spe-

ciale noviter impressum ac diligenter emendatum et
castigatum ...“ Argentine 1520 (Besitz v. Herrn Dr.

Schumm, Neuenstein). G. Bossert, Notizen des
Pfarrers Wolfgang Cuniculus ... In: Württ. Viertel-
jahrshefte f. Landesgesch. 8 (1885), 268f., gibt den
Text etwas anders.

Franz, WP 58, 1974, S. 142 f.

Reyscher 8, 70.

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