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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Franz, Gunther [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0554
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38. iNeuensteiner Befehle in Kriegsgefahr, besonders
wegen des täglichen Gebetsgottesdienstes

vom 1. Februar 1588 bis 14. August 1594

a. Befehl an die Kircbendiener vom 1. Februar 1588

b. Christlich gebett zur zeit der kriegsleuf und feindesnot

c. Befehl an die Amtsdiener vom 1. Februar 1588

d. Befehl an die Amtsdiener von 1588

e. Befehl an die Kirchendiener vom 18. August 1594

f. Befehl an die Amtsdiener vom 21. August 1594

Die Verhandlungen über die Einführung eines täglichen Gebetsgottesdienstes 1588

Es ist beachtenswert, daß in der einschneidenden Erage der Einführung eines täglichen Gebets-
gottesdienstes nicht Graf Wolfgang, sondern dieNeuensteiner Herrschaft (Gräfin Anna als Regentin
für den in den Niederlanden abwesenden Philipp und wohl ihr Hofprediger Gallus Hartmann) zu-
erst die Initiative ergriff. Die Befehle an die Kirchen- uncl Amtscliener tragen das Datum des
1. Februar 1588. Es folgte balcl darauf ein neuer Befehl an die Amtsdiener, der vor allem das äußere
Leben betraf. Graf Wolfgang wurcle nicht offiziell benachrichtigt, erfuhr aber unschwer von der
Neuerung. Seinen Hofprediger Assum ließ er ein Bedenken anstellen, ob clie christliche Obrigkeit
in der Notzeit eine bestimmte Stuncle den Untertanen zum gemeinsamen Gebet in der Kirche be-
fehlen dürfe 1. Auf Grund von Assums Schriftbegründung schrieb Graf Wolfgang am 28. Februar an
die Grafen in Neuenstein (Anna), Langenburg (Friedrich) und Waldenburg (Georg Friedrich) 2, er
sei entschlossen, in seiner Teilherrschaft täglich um 12 Uhr eine Betglocke läuten zu lassen, damit
sich jeder in die Kirchen verfügen, ein Liecl singen und ein Gebet sprechen solle. Am Freitag vor
der Einführung soll eine „Erinnerungspredigt“ zur Begrünclung vorgetragen werden. Assum hatte
schon in seinem Bedenken angedeutet, claß in der Betstunde nach Gelegenheit Gott für seine Hilfe
uncl Beistand, Segen und Barmherzigkeit gedankt werden könne. Entsprechend führte Graf Wolf-
gang aus, daß clas tägliche Gebet „nicht allein anjetzo, soncler auch in kunftig alle jar continuirt
werden“ solle. Nach der „Erledigung“ (Befreiung) von der Not soll es der Danksagung dienen. Zu
vier Gottesdiensten in clerWoche sollten für dauernd 6 weitere Kurzgottesdienste kommen, deren
Besuch von cler Obrigkeit vorgeschrieben war.

Schon am 10. Februar hatte der Neuensteiner Hofprediger Hartmann die dort angerichtete
Ordnung seinem Sohn in cler Langenburger Kanzlei überschickt 3. Der Langenburger Pfarrer Veit
Mögner hatte ein besonderes Gebet, das das Volk zur Buße und Abbitte ermahnt, bei allen Predigten

1 Siehe Nr. 39c. PA 38, 3, 3.

2 Erhalten Konzept an die Grafen, 29. 2. 1588, Aus-

fertigung an Anna, 28. 2. 1588, PA 98, 3, 3. Aus-
fertigung und Kopie an Langenburger Räte (da Graf

Friedrich abwesend war), 28. 2, präsentiert 3. 3.,
Lang LXXI 29.

3 Nr. 38 a und b, Handschrift B. Ludwig Casimir
Hartmann war Sekretär in Langenburg.

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