21. Registratorenordnung
vom 22. Februar 1575 (mit Änderungen)
Vorgeschichte und Entstehung
Nach der Erbeinignng von 1511 wurde in Öhringen ein gemeinsames Archiv (Briefgewölb)
für die die ganze Grafschaft betreffenden Urkunden geschaffen 1 2. Daneben hatte jede Herrschaft
ihre eigene Registratur. In der KanzleiO. Graf Ludwig Casimirs von 1561 2 findet sich ein Abschnitt
,,Yo n der renovatur, auch registratur“, in dem bestimmt ist, daß die ganze Registratur in bestimmte
,,classes und ordines“ geteilt werden solle. Es heißt: ,,Die siebent classis ist juris patronatus.
Darumb hieher zu registrieren sind alle praesentationes, permutationes 3, verträg und andere con-
ventiones von wegen geistlicher gütter, auch verordnungen der competentien 4 und handlungen,
so mit pfarherrn, diaconis und schulen getroffen, item handlungen, so mit unseren clösteren Golpach
und Gnadenthal, auch unserem stift zu Oringew fürgenumen; doch soll in dem gepürender under-
schied 5 gehalten und bücher, sovil die notturft erfordert, gemacht werden.“ Diese knappe Be-
stimmung, die die Kirchenleitung in vorreformatorischer Weise unter das Patronat zu subsumieren
scheint, bildet einen Kontrast zu der weit ausholenden und mit lateinischen Wendungen durch-
setzten RegistratorenO. 1575. Es wird deduziert und klassifiziert ohne Rücksicht, ob überhaupt
Akten in Hohenlohe angefallen sind. An einer Stelle heißt es deswegen auch, daß man mehrere
Gruppen in einer Lade zusammentun könnte. Nach dem Stil und der Bedeutung, die der systemati-
schen Klassifikation beigemessen wird, kann an Jakob von Ram(m)ingen (von und zu Laiblachs-
berg, 1510 - nach 1582) als Autor gedacht werden 6. Der Sohn des Stuttgarter Stadtschreibers
Jakob I.Raminger (württ. Rat uncl Registrator) führte 1553-1559 im Dienste Herzog Christophs
die Reorganisation der württembergischen Archive weiter. 1571 war er in Heidelberg zum Druck
seiner Traktate bei Johann Mayer 7. Mit diesen drei Schriften wollte Ramingen die Registratur-
kunst zu einer wissenschaftlichen Disziplin erheben, die Archivwissenschaft begründen. Eine
detaillierte Klassifikation oder gar einen konkreten Aktenplan druckte er nicht ab, da ,,weder ord-
nung noch maß, noch weniger einig exempel noch form fürgeschrieben, noch einige icones et
figurae erigiert werclen“ könnten. Täglicher Brauch und tägliche Praxis, der Augenschein und die
1 F. TJlshöfer, Die Hohenlohischen Hausverträge und
Erhteilungen. Diss. Tübingen 1960, 55 f. - Die
§§ 124 und 126 der Erbeinigung regelten, daß die
Urkunden des Hauses Hohenlohe ,,ewig“ in der
Öhringer Stiftskirche bleiben sollten, soweit sie die
Grafschaft als Ganzes betrafen. 1589 wurde im
Blasturm der Kirche ein besonderes Gewölbe einge-
richtet.
2 PA 116, 2; siehe S. 207.
3 Präsentation meint die Einsetzung der Geistlichen
durch den Patronatsherrn, permutatio den Wechsel
der Stelleninhaber.
4 = Besoldungen.
6 = Aufgliederung, Aufteilung.
6 Hinweis von Archivdirektor Prof. Dr. Eckhart G.
Franz. Beat Budolf Jenny, Vom Schreiber zum Rit-
ter. Jakob von Ramingen 1510 — nach 1582. In:
Schriften d. Vereins f. Geschichte u. Naturgeschichte
d. Baar. 26 (Donaueschingen 1966), 1—66. Walter
Bernhardt, Die Zentralbehörden des Herzogtums
Württemberg und ihre Beamten 1520-1629. 1. 2.
Stuttgart 1972 (Veröffentlichungen d. Kommission
f. geschichtl. Landeskunde in Baden-Württemberg
B, 70. 71), Bd. 1, S. 15f.; 2, S. 543-545.
7 Der rechten künstlichen/ Renovatvrr,/ Eigentliche
vnnd gründtliche Beschrei-/bung... Heidelberg 1571
(Vorh. Tübingen Univ.Bibl.). Von der/ Registratur,
Vnd/ jren Gebäwen vnd Regimenten,/ ... Heidelberg
1571 (Vorh. München Staatsbibl.). Summarischer
Bericht,/ VTe es mit einer künstlichen/ vnd volkom-
nen/ Registratur/ Ein gestalt. Was auch für vnder-
schiedlicher/ Außtheilung vnd Classes, ... Heidel-
berg 1571 (Vorh. München Staatsbibl.) Titel auch bei
Jenny a. a. O. 45.
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vom 22. Februar 1575 (mit Änderungen)
Vorgeschichte und Entstehung
Nach der Erbeinignng von 1511 wurde in Öhringen ein gemeinsames Archiv (Briefgewölb)
für die die ganze Grafschaft betreffenden Urkunden geschaffen 1 2. Daneben hatte jede Herrschaft
ihre eigene Registratur. In der KanzleiO. Graf Ludwig Casimirs von 1561 2 findet sich ein Abschnitt
,,Yo n der renovatur, auch registratur“, in dem bestimmt ist, daß die ganze Registratur in bestimmte
,,classes und ordines“ geteilt werden solle. Es heißt: ,,Die siebent classis ist juris patronatus.
Darumb hieher zu registrieren sind alle praesentationes, permutationes 3, verträg und andere con-
ventiones von wegen geistlicher gütter, auch verordnungen der competentien 4 und handlungen,
so mit pfarherrn, diaconis und schulen getroffen, item handlungen, so mit unseren clösteren Golpach
und Gnadenthal, auch unserem stift zu Oringew fürgenumen; doch soll in dem gepürender under-
schied 5 gehalten und bücher, sovil die notturft erfordert, gemacht werden.“ Diese knappe Be-
stimmung, die die Kirchenleitung in vorreformatorischer Weise unter das Patronat zu subsumieren
scheint, bildet einen Kontrast zu der weit ausholenden und mit lateinischen Wendungen durch-
setzten RegistratorenO. 1575. Es wird deduziert und klassifiziert ohne Rücksicht, ob überhaupt
Akten in Hohenlohe angefallen sind. An einer Stelle heißt es deswegen auch, daß man mehrere
Gruppen in einer Lade zusammentun könnte. Nach dem Stil und der Bedeutung, die der systemati-
schen Klassifikation beigemessen wird, kann an Jakob von Ram(m)ingen (von und zu Laiblachs-
berg, 1510 - nach 1582) als Autor gedacht werden 6. Der Sohn des Stuttgarter Stadtschreibers
Jakob I.Raminger (württ. Rat uncl Registrator) führte 1553-1559 im Dienste Herzog Christophs
die Reorganisation der württembergischen Archive weiter. 1571 war er in Heidelberg zum Druck
seiner Traktate bei Johann Mayer 7. Mit diesen drei Schriften wollte Ramingen die Registratur-
kunst zu einer wissenschaftlichen Disziplin erheben, die Archivwissenschaft begründen. Eine
detaillierte Klassifikation oder gar einen konkreten Aktenplan druckte er nicht ab, da ,,weder ord-
nung noch maß, noch weniger einig exempel noch form fürgeschrieben, noch einige icones et
figurae erigiert werclen“ könnten. Täglicher Brauch und tägliche Praxis, der Augenschein und die
1 F. TJlshöfer, Die Hohenlohischen Hausverträge und
Erhteilungen. Diss. Tübingen 1960, 55 f. - Die
§§ 124 und 126 der Erbeinigung regelten, daß die
Urkunden des Hauses Hohenlohe ,,ewig“ in der
Öhringer Stiftskirche bleiben sollten, soweit sie die
Grafschaft als Ganzes betrafen. 1589 wurde im
Blasturm der Kirche ein besonderes Gewölbe einge-
richtet.
2 PA 116, 2; siehe S. 207.
3 Präsentation meint die Einsetzung der Geistlichen
durch den Patronatsherrn, permutatio den Wechsel
der Stelleninhaber.
4 = Besoldungen.
6 = Aufgliederung, Aufteilung.
6 Hinweis von Archivdirektor Prof. Dr. Eckhart G.
Franz. Beat Budolf Jenny, Vom Schreiber zum Rit-
ter. Jakob von Ramingen 1510 — nach 1582. In:
Schriften d. Vereins f. Geschichte u. Naturgeschichte
d. Baar. 26 (Donaueschingen 1966), 1—66. Walter
Bernhardt, Die Zentralbehörden des Herzogtums
Württemberg und ihre Beamten 1520-1629. 1. 2.
Stuttgart 1972 (Veröffentlichungen d. Kommission
f. geschichtl. Landeskunde in Baden-Württemberg
B, 70. 71), Bd. 1, S. 15f.; 2, S. 543-545.
7 Der rechten künstlichen/ Renovatvrr,/ Eigentliche
vnnd gründtliche Beschrei-/bung... Heidelberg 1571
(Vorh. Tübingen Univ.Bibl.). Von der/ Registratur,
Vnd/ jren Gebäwen vnd Regimenten,/ ... Heidelberg
1571 (Vorh. München Staatsbibl.). Summarischer
Bericht,/ VTe es mit einer künstlichen/ vnd volkom-
nen/ Registratur/ Ein gestalt. Was auch für vnder-
schiedlicher/ Außtheilung vnd Classes, ... Heidel-
berg 1571 (Vorh. München Staatsbibl.) Titel auch bei
Jenny a. a. O. 45.
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