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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Franz, Gunther [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0231
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21. Registratorenordnung 1575

Geschicklichkeit des Administrators seien entscheidend 8. Ein Aufenthalt Ramingens in Hohenlohe
ist nicht nachweisbar, aber möglich. So weilte er im Februar 1574 nach längerer Abwesenheit von
Laiblachsberg in Neuhausen östlich von Ulm 9 10.

Durchführung

Die Ordnung wurde nach der „Assignationsteilung“ der Neuensteiner Linie 1574 für die Re-
gistratur der gemeinsamen Kanzlei in Neuenstein erlassen. Der Abschrift lag ein Exemplar mit Unter-
schriften uncl Siegeln vor. Teile des Inhaltes können aber nicht aus dem Jahre 1575 stammen. Die Vor-
lage entUelt wahrscheinlich Änderungen zwischen oder neben den Zeilen, die übernommen worden
sind. Die Ämter Weikersheim, Ingelfingen, Langenburg und Schrozberg bildeten 1591-1606/07 die
Herrschaft Graf Wolfgangs II. S. 48 ist auch Künzelsau genannt, ein Ganerbiat, von dem Teile des
Amtes hohenlohisch waren. Verschiedene erwähnte Ereignisse fanden erst im letzten Viertel des
16. Jahrhunderts statt. In der Neuensteiner Registratur findet sich keine Spur einer Durchführung
der Ordnung. Ein erhaltenes zeitgenössisches Repertorium (BH B 38) reicht bis zur Landesteilung
1586 und enthält ,,Register uber verteilung der brief zu Neuenstein“ und ,,Register uber daß
briefgewelb zu Oringew“. Dabei gibt es abgesehen von Spital- und Stiftsrechnungen gar keine be-
sonderen Laden für kirchliche Akten. Örtliche und sachliche Gliederung wechseln sich ab. Auch im
Weikersheimer Archiv, das z.Z. vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart neu geordnet wird, läßt sich un-
ser Aktenplan nicht wiedererkennen. Dennoch verdient er einen teilweisen Abdruck, da die Ord-
nung Einblick in die Sicht der kirchlichen Verhältnisse und die Kirchenleitung gibt und ein archiv-
geschichtlich interessantes Dokument clarstellt.

In der KanzleiO. Graf Wolfgangs in Weikersheim vom 26.10.1588 10 wird im Titulus 5 gere-
gelt, ,,Was fur protocolla und bucher in unsern sachen gehalten, gemacht und was darein geschriben
und registriert, auch von weme und wie die gehalten werden sollen.“ Danach sollten 8 Protokolle
durch die Kanzleiverwandten und 8 weitere durch den Kanzleisekretär geführt werden; 6 Bücher
aber soll der Kammersekretär führen. Es heißt zu Beginn:

Erstlich soll gehalten werden ein protocoll zu den furfallenden geistlichen sachen, ehe-, all-
musen- und stiftungssachen, praesentationes, permutationes, conventiones von wegen der geistlichen
gueter, ordinationes, confirmationes der kirchendiener, item was fur competentz oder bestallung
den kirchen- und schuldienern geordnet oder was sie fur underhaltung von iren collatorn haben,
item wie sie von den pfarrcollatorn mit dem jurament, belehnung der pfarr und in andere wege
gehalten, und w'as sie fur reverß denselben von sich geben, item was wir fur ordnungen und bevelch
uber den stift und spital Öhringen gaben und wer ocler wievil davon underhalten, dan auch die
stipendiatenordnung. Doch sollen in disem buch den erzelten underschiedlichen sachen nach sondere
teil gemacht und was under eine jede rubric gehörig ordenlich registrirt werden.

Druckvorlage

A: Abschrift aus dem 17./18. Jahrhundert, wahrscheinlich urn 1670. BIJ B 30. 30 Bl., zu Beginn eines
Sammelbandes von Ordnungen und Vergleichen gebunden. Dieser Band enthält 56 gez. Seiten (dabei S. 47/48
doppelt) und 57-387 gez. Bl. Davon findet sich die Registratorenordnung auf S. 1-56 und auf Bl. 57. Die Vor-
lage enthielt die Unterschriften und drei Siegel, durch (L.S.) angedeutet. Im Text finden sich Stellen, die Än-
derungen für die Weikersheimer ILerrschaft (wohl 1591-1606/07) darstellen.

8 Summarischer Bericht, Bl. B 2b. gnedigen herrn, cantzleyordnung. PA 115, 1, 3.

9 Jenny a. a. O. S. 10. Ausfertigung mit Siegel und Unterschrift. 34 Bl.

10 Des wolgebornen herrn herrn Wolffgangs graven von Ganzhorn, Diss. 45.

Hohenloe etc. und herrn zu Langenburgk, meines

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