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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Franz, Gunther [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0029
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AJczidentalien (Stolgebühren) im Umfange von einigen Pfennigen oder 1 Maß Wein, 1 Stück
Braten usw. gab es für Eheausrufung, Trauung, Leichenpredigt und bei der Kindbettaussegnung.

Andere JRechte waren etwa die Lieferung von Holz durch clie Gemeinde, obwohl der Pfarrer
kein Gemeinsmann war, und das Recht, sein Vieh cler Gemeindeherde mitzugeben. Die Pfarrer und
Pfarrgüter waren von Steuern und Abgaben befreit 29. Eür die Gegenwart bei der Rechnungsab-
hör konnte der Pfarrer einen Gulden erhalten. Andererseits mußte er den Eber oder auch Earren
halten.

Gang der Kircliengeschichte 30

Bis zur Reformation gehörte Hohenlohe zum Bistum Würzburg. Die Rechte der Grafen auf
kirchlichem Gebiet gründeten sich zunächst auf die Vogtei über clas Öhringer Stift und die Klöster
Gnadental, Goldbach (bei Waldenburg) und Schäftersheim sowie auf die Patronate in einer großen
Anzahl der Pfarreien, deren Geistliche sie clurch Treubriefe an sich zu binden suchten. Die Fürsorge
drückte sicli vor allem in frommen Stiftungen aus; Ende des 15. Jahrhunclerts hat Graf Kraft VI.
(1475-1503) als Landesherr durch Polizeiverorclnungen für die Hebung der Sitten gesorgt. Dabei
hat er in das Öhringer Stift eingegriffen und auf Verbesserung der Seelsorge geachtet. Diesem Zweck
diente auch die vom Stift und den Grafen 1506 gemeinsam gestiftete Stiftspredigerstelle in Öhringen.

Graf Sigmund von ILohenlohe als Domclechant in Straßburg wanclte sich aktiv der reformato-
rischen Lehre zu, veröffentlichte 1525 das ,,Kreuzbüchlein C£, paktierte mit König Franz I. von
Erankreich und fiel in Reichsacht 31. Die regierenden Brüder Albrecht und Georg, clie anscheinencl
zunächst eine abwartende Haltung gegen die auch in ihrem Lancle spürbaren reformatorischen Ge-
danken eingenommen hatten, wurden wahrscheinlich durch den Bauernkrieg, in dem sich clie
Grafen unterwerfen mußten, zu einer aktiv antireformatorischen Haltung gebracht. Pfarrer Ewald
Reuß in Pfitzingen wurde 1518 zum Studium nach Wittenberg beurlaubt; als er aber nach der
Rückkehr die Messe abschaffte und sich verheiratete, wurde er ins Gefängnis geworfen. Die Wirk-
samkeit von Johannes Brenz in Schwäbisch Hall uncl clie Reformation der Hohenlohe benachbarten
Reichsstadt hatte keinen größeren Einfluß auf clie Grafschaft. Das 1526 veröffentlichte ,,Syn-
gramma Suevicum cc gegen clie Abenclmahlslehre von Johannes Oecolampad ist von Theologen aus
dem schwäbisch-fränkischen Grenzraum verfaßt 32; es ist aber kein Pfarrer der Grafschaft genannt.
Matthäus Chyträus wurde 1530 abgesetzt, als er in Ingelfingen gegen clie befohlene Wiederein-
führung cler Messe precligte. 1534 wurde die Forderung cles - zum Teil hällischen - Pfarrvolks von
Ruppertshofen nach Abendmahl unter beiclerlei Gestalt abgelehnt. 1540 wurcle ein Bürger ins Ge-
fängnis geworden, weil er in Orendelsall (Enklave mit württembergischem Patronat) evangelischen
Abendmahlsgottesclienst besucht hatte. Schwäbisch Hall suchte innerhalb der ,,Landwehr cc als
Schutz- und Rechtsgrenze ein geschlossenes Territorium zu bilden. Auf dem Untermünkheimer Tag
mußten die Grafen am 1. 2. 1543 unter Vermittlung Landgraf Philipps von Hessen zustimmen, daß
die Pfarreien Jungholzhausen, Untermünkheim, Gailenkirchen, Braunsbach und die Kaplanei
Enslingen mit evangelischen Pfarrern besetzt würden, um das Präsentationsrecht nicht zu ver-
lieren 33.

29 Thumm, Diss. 185 f.

30 Siehe Franz, Diss. und Franz, Kirchenleitung, außerdem die Darstellung in WF 58 (1974), 120-154.

31 Fischer, Geschichte 1, 123-125.

32 Johannes Brenz, Frühschriften, T. 1. Tühingen 1970, 222-278.

33 Kuno Ulshöfer, Der Untermünkheimer Tag und Abschied. WF 50 (1966), 280-292. Staatsarchiv Marburg, Po-
htisches Archiv des Landgrafen Philipp Nr. 1920.

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