3o. Befehl hei Ubersendung des Konkordienbuches
vom 19. März 1581
Literatur:
Wibel 1, 589-601. - Fischer, Geschichte 2, 1, 15. - Franz, Kirchenleitung 81-83, 108-110.
VorgeschicMe
Der Markgraf von Branclenburg ließ wie bei anderen Ständen und Städten des Fränkischen
Kreises auch in Hohenlohe ab August 1577 für die Unterschreibung der Konkordienformel werben 1.
Auf einer Synode am 2. Dezember 1577 der 12 vornehmsten Hohenloher Geistlichen wurde clie ein-
fache Unterschreibung abgelehnt und eine „Privatdeclaration“ verfaßt. Am ö.Oktober 1578 hielt
Jakob Andreä ein Kolloquium mit Meder und den 3 Hofpredigern, in denen er ihre Bedenken zu-
ließ, um die Unterschrift zu erreichen. Am 17. August 1579 wurde von den Öhringer Kirchendienern
und vornehmsten Superintendenten eine Resolution iiber die „conditionirte subscription“ verfaßt 2,
uncl im September hielten clie Spezialsuperintendenten außerordentliche Synoden zur Unter-
zeichnung ab 3. Am 28.September wurden die Exemplare zur Unterschreibung nach Waldenburg
geschickt und am 26. Oktober 1579 konnte clie Konkordienformel mit den Unterschriften an
Andreä gesandt werden. Die Präfation unterschrieb im August 1580 von den Grafen nur Wolfgang 4,
zu spät für den Druck.
Durchführung
Die Druckexemplare des Konkordienbuches, clas Vorrede, die lutherischen Bekenntnisschriften
mit der Konkordienformel und die Unterschriften enthält, konnten nur zum Teil vor der Visitation
im Frühjahr 1581 an die Pfarrer versandt werden. So protestierte der Pfarrer Johann Egenthaler
in Gaggstatt wegen des Examens aus dem erst kürzlich erhaltenen Buch 5. Der Generalsuperinten-
dent Meder in Öhringen hatte zwei Exemplare angefordert, eins für die Generalsuperintendenz und
für Examenszwecke, eines für die anderen Kirchendiener 6. Wichtig ist, daß die Konkordienformel
nach den erhaltenen Ordnungen und Akten keine besondere Wirkung im 16. Jahrhundert in Hohen-
lohe erlangte. Graf Wolfgang verpflichtete statt dessen die Geistlichen auf seine 1603 entstandene
eigene Bekenntnisschrift „Gründlicher Bericht“ 7. 1630 wurde durch Graf Kraft von Hohenlohe-
Neuenstein der „Gründliche Bericht“ wieder durch die Konkordienformel abgelöst 8, die im Neu-
druck cler KO 1688 auch als Teil des Corpus doctrinae genannt ist.
1 GA 16, 4 und Wihel 1, 589ff. (auch im folgenden).
Zur Konkordienformel BSLK 735 ff. und S. XXXII-
XLIV. Sie wurde noch als Bergisches Buch, beste-
hend aus Extract und Langer Erklärung (Epitome
und Solida Declaratio), bezeichnet.
2 PA 93, 3, 12.
3 Bericht Mögners in Weikersheim, 24. 9. 1579.
4 Wolfgang an brandenburgische Bä.te (in Ansbach),
17. 8. 1580.
6 Visitationsprotokoll Lang LXXII 12.
6 HStA A 63, 57. Das 2. ist das vorliegende Exemplar.
7 Siehe S. 17 und 603.
8 Dekret vom 28. 8. 1630, PA 93, 3, 13.
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vom 19. März 1581
Literatur:
Wibel 1, 589-601. - Fischer, Geschichte 2, 1, 15. - Franz, Kirchenleitung 81-83, 108-110.
VorgeschicMe
Der Markgraf von Branclenburg ließ wie bei anderen Ständen und Städten des Fränkischen
Kreises auch in Hohenlohe ab August 1577 für die Unterschreibung der Konkordienformel werben 1.
Auf einer Synode am 2. Dezember 1577 der 12 vornehmsten Hohenloher Geistlichen wurde clie ein-
fache Unterschreibung abgelehnt und eine „Privatdeclaration“ verfaßt. Am ö.Oktober 1578 hielt
Jakob Andreä ein Kolloquium mit Meder und den 3 Hofpredigern, in denen er ihre Bedenken zu-
ließ, um die Unterschrift zu erreichen. Am 17. August 1579 wurde von den Öhringer Kirchendienern
und vornehmsten Superintendenten eine Resolution iiber die „conditionirte subscription“ verfaßt 2,
uncl im September hielten clie Spezialsuperintendenten außerordentliche Synoden zur Unter-
zeichnung ab 3. Am 28.September wurden die Exemplare zur Unterschreibung nach Waldenburg
geschickt und am 26. Oktober 1579 konnte clie Konkordienformel mit den Unterschriften an
Andreä gesandt werden. Die Präfation unterschrieb im August 1580 von den Grafen nur Wolfgang 4,
zu spät für den Druck.
Durchführung
Die Druckexemplare des Konkordienbuches, clas Vorrede, die lutherischen Bekenntnisschriften
mit der Konkordienformel und die Unterschriften enthält, konnten nur zum Teil vor der Visitation
im Frühjahr 1581 an die Pfarrer versandt werden. So protestierte der Pfarrer Johann Egenthaler
in Gaggstatt wegen des Examens aus dem erst kürzlich erhaltenen Buch 5. Der Generalsuperinten-
dent Meder in Öhringen hatte zwei Exemplare angefordert, eins für die Generalsuperintendenz und
für Examenszwecke, eines für die anderen Kirchendiener 6. Wichtig ist, daß die Konkordienformel
nach den erhaltenen Ordnungen und Akten keine besondere Wirkung im 16. Jahrhundert in Hohen-
lohe erlangte. Graf Wolfgang verpflichtete statt dessen die Geistlichen auf seine 1603 entstandene
eigene Bekenntnisschrift „Gründlicher Bericht“ 7. 1630 wurde durch Graf Kraft von Hohenlohe-
Neuenstein der „Gründliche Bericht“ wieder durch die Konkordienformel abgelöst 8, die im Neu-
druck cler KO 1688 auch als Teil des Corpus doctrinae genannt ist.
1 GA 16, 4 und Wihel 1, 589ff. (auch im folgenden).
Zur Konkordienformel BSLK 735 ff. und S. XXXII-
XLIV. Sie wurde noch als Bergisches Buch, beste-
hend aus Extract und Langer Erklärung (Epitome
und Solida Declaratio), bezeichnet.
2 PA 93, 3, 12.
3 Bericht Mögners in Weikersheim, 24. 9. 1579.
4 Wolfgang an brandenburgische Bä.te (in Ansbach),
17. 8. 1580.
6 Visitationsprotokoll Lang LXXII 12.
6 HStA A 63, 57. Das 2. ist das vorliegende Exemplar.
7 Siehe S. 17 und 603.
8 Dekret vom 28. 8. 1630, PA 93, 3, 13.
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