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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Franz, Gunther [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0254
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25. Kirchenordnung 1578

d) Die Waldenburger Beratung

Inzwischen hatte am 6.1. 1578 D. Georg Rudolf Widmann, Jurist im benachbarten Schwäbisch
Hall, auftragsgemäß sein Gutachten über „etliche schriften“ hohenlohischer Theologen wegen An-
richtung einer Kirchenzucht erstattet 39. Es würde in dem Entwurf von den Kirchendienern nach
der Obrigkeit gegriffen, die Bestrafung komme allein den Grafen zu. Ein Treffen der Räte beider
Herrschaften mit Widmann in Gnadental am 24. 2. 1578 kam nicht zustande. Gräfin Anna fand es
unnütz, weil man ,,der kirchenordnung miteinander noch nit einig“. Offensichtlich auf Grund der
Waldenburger Resolution ließ Graf Wolfgang erkunden, welche Kirchenbräuche und Zeremonien
nun eigentlich in den Waldenburger Gemeinden gebraucht würden 40.

Innerhalb des nächsten Vierteljahres fand eine Beratung mehrerer Kirchendiener (dabei der
Prediger Meder) in Waldenburg statt, bei der etliche Änderungen gegenüber der Langenburger
Fassung der KO vorgenommen wurden. Das Waldenburger Protokoll ist nicht erhalten, wohl aber
ein in Langenburg abgefaßter Bericht mit kritischem Kommentar: ,,Die Waldenburgischen endern
in der [in Langenburg] gefasten und underschriebenen ordnung“ lautet die Überschrift 41. ,,1. Die
capitel, machen aus dem vierten [Vom Katechismus] noch andere als das 13. 14. und 16., da man
sich doch zuvor der kürze befließen, damit das werk nicht zu groß würde.“ Am Schluß sollten (auch
nach Handschrift D) stehen: 13. Der kleine Katechismus Luthers, 14. Fragstücke zum Katechismus,
15. Abendmahlspredigten, 16. Kinderpredigten.

Am Ende der Kollekten (Kap. 3) sollte ein langes Gebet aus der Postille von Simon Musäus für
die Kinder nach gehaltenem Ivatechismus zugefügt werden. Dies Gebet wurde nicht aufgenom-
men 42.

Die Einsetzungsworte der Taufe beim Katechismus (Kap. 4) sollten leicht geändert werden 43.
Der Katechismusunterricht für die Zwölfjährigen, die erstmals zum Abendmahl gehen, soll zwi-
schen Invocavit und Palmarum gehalten werden und auch für die jiingeren Kinder gelten 44.

Die Fragstücke vom Nutz und Gebrauch des Katechismus waren anscheinend schon auf Grund
der genannten Waldenburger Resolution durch Meder (?) geändert worden, indem viele Kargsche
Eragen aus dem in Langenburg unterschriebenen Entwurf 45 gekürzt wurden. Die in Waldenburg
erfolgte Änderung („nemmen etliche heraußer, setzen lengere schwerere und mehr hinein“) der
Eragen von guten Werken, der Beschreibung Gottes und der Einfügung Brenzscher Definitionen bei
Taufe und Abendmahl wäre umfangmäßig nicht so bedeutend gewesen. Nach dem zusammen-
fassenden Bericht Graf Wolfgangs kann auch die ganze Änderung bei der Waldenburger Zusammen-
kunft erfolgt sein 46. Die Autorschaft Meders an den Fragstücken kann nur mit großer Einschrän-
kung weiter vertreten werden. Die erhaltene Handschrift D setzt die wichtigsten Waldenburger
Änderungen voraus und wird nach der Zusammenkunft als Reinschrift nach dem in Langenburg
vorhandenen „Waldenburgischen Exemplar“ 47 angefertigt worden sein. Wegen der letzten Kapitel
(den späteren Anhängen) findet sich am Schluß 48 eine „erinnerung etlicher stuck halben.“

39 Widmann stand in hohenlohischen Diensten. Der
Auftrag war von Schwend in Waldenburg erteilt
worden. Schreihen vom 6. 1. 1578, Wald XV A 8.

40 Hyso an Schwend 21. 2. 1578 (GA 14, 2). - TJnsere
Nr. 23.

41 Zettel in Ilandschrift D (BH Q 24). Schreiben von
Wolfgang an Agatha 22. 3. 1580 (GA 15, 6).

42 Siehe S. 272f.

43 Dies ist in Handschrift D nachträglich geändert.

44 Siehe S. 277. Nur die erste Bestimmung findet sich
in Handschrift D.

45 Handschrift 0 hn 2. Anhang.

46 Graf Wolfgang an Gräfin Agatha 22. 3. 1580 (GA
15, 6). Da die Fragstücke trotz der Langenburger
Vergleichung ,,zu weitleufig zu sein erachtet“ habe
man in Waldenburg etliche Kirchendiener zusam-
men gefordert und allerhand Änderung vorgenom-
men.

47 Graf Wolfgang erwähnt in dem Schreiben vom 22. 3.
1580 dies Exemplar, aus dem er die Änderungen er-
sehen könnte.

48 D (BH Q 24), S. 96f.

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