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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Franz, Gunther [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0255
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Entstehung

Der Abdruck von Luthers Katechismus im 13. Kapitel ,,soll nach demyenigen exemplar, das
zu Jena anno 15 6 6 49 getruckt worden, geschehen, dieweyl dasselbig Lutheri. In andern exemplaren
werden mancherley hinzugetan und angehenkt, cleren Lutherus nicht auctor ist, sondern nach gut-
dunken anderer herrn gsetzt worden.“ 50 Meder vermerkte: ,,Aus den tomis Lutheri ist sicherer.“

Im 15. Kapitel sollen 5 Predigten vom Abendmahl enthalten sein: clie ersten beiden aus
Luthers großem Katechismus, ,,welche fast die gantz leer vom abendmahl handlen“ 51, 2 Vermah-
nungen cles Öhringer Predigers (David Meder), ,,eine vom wesen, die ander vom vilfältigen nutz des
abendmahls“ 52, clie 5. „vermhanung von würdiger bereitung zum abendmhal uber Paulli wort
1. Cor. 11 [30] etc.“ von Veit Dietrich 53.

In dem Bericht über die Waldenburger Änderungen hatte schon der Schreiber zusätzlich be-
merkt: ,,Die nachtmalspredigten haben viel authores, sein sehr lang, man besehe die neulich abge-
schriebenen, welche die rothenburgischen auch brauchten.“ Es handelt sicli um 1560 verfaßte Pre-
digten aus einem Sammelband des Rothenburger Generalsuperintendenten Johannes Hofmann, die
dann auch als Druckvorlage genommen wurden 54.

Im 16. Kap. sollten bei den Brandenburg-nürnbergischen Katechismuspredigten beim Ab-
druck clie Worte „umb seinet willen“, die in Luthers Auslegung des 4.-10. Gebots eingefügt worden
waren, ausgelassen werden 55. Dies geschah nicht.

e) Weitere Änderungen vor clem Druck

Wichtige Änderungen nach Abschluß der Waldenburger Beratung wurden z.T. schon erwähnt.
In der Handschrift D nahm der Öhringer Prediger Davicl Meder zahlreiche kleinere Veränderungen
vor 56. Die endgültige Anordnung der Anhänge findet sich auf einem beiliegenden Zettel. Anfang
Mai 1578 erhielt der Öhringer Prediger David Meder von Graf Wolfgang den Befehl, die in Walden-
burg vermehrte Kirchenordnung zum Druck ,,rein“ absclireiben zu lassen und zusammen mit
Christoph Kremer (Langenburg) und Michael Rudolph (Neuenstein) die Abschrift abzulesen und
mit dem Langenburgischen Exemplar und dem Waldenburger Protokoll zu vergleichen. Mit Be-
willigung von Graf Wolfgang haben sie im 1. Kap. ,,Von der lehr“ noch zwei kleinere Änderungen
bei den Worten „corpus doctrinae“ und der ,,an worten und meinung unverendert(en)“ Augsburger
Konfession vorgenommen. Diese unseres Wissens letzte Fassung vor dem Druck lag am 14. Mai 1578
vor 57. Die Entstehungsgeschichte der Kirchenordnung ist wesentlich komplizierter als bis jetzt
angenommen wurde.

Benutzte Ordnungen

Brand. KO 1533: Brandenburg-Nürnbergische KO 1533, beigedruckt: Catecbismus oder Kinderpredig
(.Sehling 11, 140-279).

49 Jenaer Katechismusdrucke sind nicht bekannt. Der
Band der Jenaer Ausgabe Luthers wurde nicht 1566
gedruckt.

50 „Spätdrucke mit erheblicheren Erweiterungen und
Überarbeitungen“ sind in ihrer Vielfalt WA 30, 1,

744- 781 aufgeführt. Gemeint sind vor allern die in
der Markgrafschaft Brandenburg und in Hohenlohe
verwendeten Nürnberger Ausgaben WA 30, 1,

745- 753.

51 Der (geteilte) Abschnitt ,,Von dem sacrament des
altars“ in Luthers Großem Katechismus 1529, WA
30, 1, 222-233.

82 Nicht erhalten: die Themen finden sich auch in den
schließlich gedruckten Predigten Llofmanns.

53 Dietrichs Agendbüchlein 1545, Sehling 11, 530f.

54 Ilofmann stammte aus Schwäbisch Hall, war Spe-
zialsuperintendent in Oberrixingen, wurde 1558 von
Jakob Andreä als Pfarrer vermittelt. Paul Schatten-
mann, Die Einführung der Reformation in der ehe-
maligen Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber
(1520-1580). München 1928 (Einzelarbeiten a. d.
Kirchengeschichte Bayerns 7), 121-129. Zu seinen
Predigten siehe unten S. 243.

55 Sehling 11, 221-237. Dort: „umb seinen willen“.

56 Im 1. Apparat aufgeführt.

57 Brief von Meder, auch im Namen von Kremer und
Rudolph an Graf Wolfgang vom 14. 5. 1578 (Lang
LXXI 12, 22).

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