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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Franz, Gunther [Oth.]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0633
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45. Visitationsordnung 1589

zeit-lichen genugsame rechenschaft und verantwor-
tung zu tun wißen.

Nach welchem allem soll endlichen unser hoff-
prediger einem ieden pfarherr 11 ein besonder buch
aus dem alten oder neuen testament biß auf ein an-
dere * 1 folgende visitation mit vleiß zu lesen k anbe-
fehlen und auferlegen, 1 damit er alßdan von allem
demienigen, so darinen tractirt und verhandelt,
genugsamb anzeig und erclerung auf erfordern zu
tun w Tiße.

11 Satzbeginn in C: Uf das auch unsere kirchendiener
nicht zu gedenken, das sie nach verrichtung sol-
cher visitation allerdings frei und fürohin ihnen
müessig zu gehen und ein zeitlang ihren studiis
nicht mit gezimmendem vleiß obzuligen erlaubt
und vergünnet sev, so wöllen wir iedem.

1 C: + bald.

k C: + und nach notturft zu erwegen genedig.

1 C ab hier anders formuliert mit Vorbehalt, ,,iezt
angestellete visitationsinstruction und ordnun-

An solchem allem verrichten oft vielbesagter un-
ser hoffprediger neben unserm iederzeit zugeord-
neten politischen rat unser gnedige und ernstlich
meinung. Deß zu urkund liaben wir unser cantzlei-
secret 82 zu end fürgetruckt. So geschehen zu
Weickersheim, mittwochs nach Annunciationis
Mariae, den 26. Martii, malß man zahlt nach
Christi, unsers einigen erlösers und seeligmachers
geburt fünfzehnhundert achzig und neun jahr.

gen“ in Zukunft zu ändern oder abzuschaffen.
Ohne Datum.

111 Satzende in B zuerst: ao. etc. 80 [richtig: 89].

81 Synodus bezeichnet die Versammlung zur Beratung
der Visitationsprotokolle. Neben dem Grafen und
seinen Räten wird wenigstens der Hofprediger zuge-
zogen worden sein.

82 Die Weikersheimer Kanzlei verwandte Graf Wolf-
gangs Siegel von 1564.

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