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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Franz, Gunther [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (15. Band = Württemberg, 1. Teil): Grafschaft Hohenlohe — Tübingen: J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), 1977

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https://doi.org/10.11588/diglit.30654#0648
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52. Öhringer Spitalordnung 1594

schickt. Bisher sei mit dem Einkommen uncl cler Haushaltung des Spitals liederlich und untreu um-
gegangen worden, so daß das Spital leicht in das äußerste Verderhen geraten könnte. Bisher habe
man zwei Personen zur Verwaltung bestellt, ,,einem baurn vom dorf zum spitalmainster verordnet
und verner einen pfieger, welcher in dreyen tagen kaum einmal in clen spital kommen“. In Zukunft
soll nur ein Spitalmeister die ganze Haushaltung und das Rechnungswesen unter sich haben und
durch dauernde Anwesenheit bessere Disziplin halten. Der Stiftsgegenschreiber Wilhelm Schuler
d. Jüngere wird für Rechnungen mit Handwerksleuten usw. zugeordnet. Die ,,disciplinordnung“
wird wieder bestätigt.

Im Januar 1593 wurden von den drei Herrschaften Beamte zur Abfassung einer Spitalordnung
abgeordnet, die beschlossen, daß die Ordnung auf Petri (Cathedra, 22. Februar) 1593 erlassen wer-
den sollte. Gräfin Anna und Graf Wolfgang approbierten die Ordnung 11; die Waldenburger Räte
äußerten aber am 12. 2. 1593 gegenüber clen Neuensteiner Räten Bedenken, daß die Strafen in aller
Herren Namen vorgenommen werclen sollen. Die Obrigkeit in der ganzen Stadt und Gemarkung
würde nur Graf Philipp in Neuenstein und Graf Georg Friedrich in Waldenburg zustehen. Sie sollten
allein über Malefizsachen wie Ehebruch strafen. Graf Wolfgang in Weikersheim, dem Stift und Spital
auch unterstanden, sollte also ausgeschlossen werden und äußerte sich am 1. 4. 1593 entsprechend
unwillig 12. Waldenburg gab nach; die Neuensteiner Kanzlei gab aber bis August 1593 keine Nach-
richt, so daß man in Weikersheim nicht wußte, ob clie Spitalordnung schon ratifiziert sei 13. Das
unterschriebene und gesiegelte Exemplar trägt clas Datum des 2. Januar 1594.

Nachgeschichte

Die Handschrift B bezeugt die Verwendung der Spitalordnung währencl und nach dem Dreißig-
jährigen Krieg. In § 4 (Almosen) ist gegenüber 1594 eingefügt, daß ,,wegen allzu lang gewehrten
kriegswesens uncl anderer beschwerlichkeit der spital zimmlich in abgang kommen und lange zeit
hero freytags kein gewiße personen das allmosen gehohlet, sondern ohne underscheid der zeit und
personen sich einige einfinden“. Eine „Revidirte ordnung deß spitals zu Ohringen de anno 1594“ 14,
nach dem Umschlag von ca. 1686, stellt eine Übernahme der Ordnung unter Graf Johann Friedrich
(1658-1702 Senior) und Ludwig Gustav (gest. 1697) clar. Die SpitalO. von 1594 soll im wesentlichen
bis 1806 Bestancl gehabt haben 15. Wenn man die vorreformatorischen Wurzeln bedenkt, kann man
sagen, daß ausgerechnet der Speisezettel cles Spitals zu den dauerhaftesten Ordnungen der Graf-
schaft Hohenlohe gehört hat.

Druckvorlagen

A : Ausfertigung mit Siegeln und Unterschriften. SpitalA I 49 E. 34 gez. Bl., davor und danach je ein freies
Bl. Später gehunden mit Yermerk auf Deckel: Ordnung des spitals zue Öhringen de anno 1594. Mit einzelnen
Einfügungen und Randbemerkungen von anderer Hand.

B: Abschrift, auch von Datum und Unterschriften, aus der Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg. SpitalA
VI Lit. F, jetzt bei SpitalA I 49 E. 49 gez. Bl. (Bl. 1 und 49b leer) und 4 leere Bl. Bl. 1 fehlt, so daß Text an
Anfang von § 1 beginnt. Die Kapitelüberschi’iften stimmen mit A weitgehend überein. Statt „spitalmeister“
regelmäßig „spitalverwalter“. Manche sprachliche Verbesserungen. Änderungen in zwei verschiedenen Schriften.
Wegen der Überschreitung der zeitlichen Grenze konnten nur einige bessere oder erläuternde Textstellen ange-
merkt werden.

11 Schreiben von Graf Wolfgang an Gräfin Anna, 26. 3.
1593, PA 107, 2, 1.

12 Weikersheimer an Neuensteiner Räte, 1. 4. 1593,
PA 107, 2, 1.

13 Weikersheimer an Neuensteiner Räte, 12. 6. 1593,
und Graf Wolfgang an Gräfin Anna, 1. 8. 1593, PA
107, 2, 1.

14 2 Exemplare Lang XXXV 4 U 4.

15 Häußermann a. a. O. 221.

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