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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Bergholz, Thomas [Bearb.]; Goeters, J. F. Gerhard [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (19. Band = Rheinland-Pfalz, 2, 2. Teilband): Die Reichsstädte Landau, Speyer und Worms - die Grafschaften Leiningen, Sayn und Wied - die Wild- und Rheingrafschaft - das Fürstentum Pfalz-Simmern - die Grafschaft Pfalz-Veldenz (Nachtrag) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2008

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https://doi.org/10.11588/diglit.30660#0032
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Wild- und Rheingrafschaft

Im Januar 1598 hatte die Arbeit an dieser Ordnung offenbar schon begonnen, denn in einem undatierten
Eintrag ist die Rede davon, dass Hellbach mit dem Oberamtmann die Kapitelgliederung der Kirchenord-
nung besprochen habe.
Im März 1598 werden die Pfarrer der Wild- und Rheingrafschaft schriftlich um ihre Meinung zu dem
dann schon vorliegenden Entwurf gebeten - der Entwurf und das Anschreiben wurden offenbar im Rund-
laufverfahren von Gemeinde zu Gemeinde geschickt und von den Pfarrern unterschrieben.54
Am 19. Mai 1598 schreibt Hellbach:
Kirchenordnung nach Hartenburg55 verschickt.
Am 20. Januar 1599 wird dann u.a. berichtet:
Darnach hab ich der Kirchenordnung halben vorbericht: 1. Das auß ursachen unser g. herrn ainer ainmütigen
Kirchenordnung sich verglichen. 2. M. Jacobi56 und ich die zu stellen befohlen. 3. Wir aber ihr G. erinnert, das
sie auch der andern pfarrer bedenckhen höreten. 4. Darauff ein synodus gehalten, also auch zu Vinstingen und
Grombachisch theilß, und sein die antwort mehrer theil behanden. 5. Sey an dem, wan sie woltend beystimen, das
auch die politici ihre bedenckhen stellen.
Als Ergebnis dieser Verhandlungen hält Hellbach fest, dass nochmals einzelne Pfarrer, die offenbar bei
der Befragung 1598 übergangen oder übersehen worden waren, befragt werden sollten, auch die Theologen
der übrigen Nebenlinien sollen ihre Meinung mitteilen - die Pfarrer aus Vinstingen und den Grumbachi-
schen Herrschaften hatten das in jeweils eigenen Konventen 1598 offenbar schon getan, wie auch Hellbach
das als Punkt 4 bestätigt.57 Das Manuskrikpt KO III enthält eine Reihe von Marginalien mit dem Hin-
weis Vinstingensis additio - Offenbar hatten die Vinstinger Pfarrer eine Anzahl kleinerer Veränderungen
vorgenommen. Und diese Rückmeldungen sollten dann auf einem sonderen tag, hizu angesetzt, alles verglichen
und den Herrn referirt werden.
In der Dienstanweisung für den neuen Pfarrer in Simmertal vom 20. Februar 1599 heißt es, dass er sein
Amt künfftigh unserer publicirten Kirchenordnung in alle wege gemeß lehren, predigen ... soll.58 Was nur so
verstanden werden kann, als stehe das Projekt kurz vor dem Abschluss. Trotzdem geriet es aus ungeklärten
Gründen erst einmal wieder ins Stocken.
Erst 1603 scheint es einen neuen Anlauf gegeben zu haben, denn das nächste Schriftstück in den Akten
ist ein Gutachten des Straßburger Kirchenpräsidenten Johann Pappus über den Entwurf, datiert auf
November 1603.59 Welche der vier60 uns vorliegenden Fassungen ihm vorgelegen hat, lässt sich nicht mehr
mit Sicherheit entscheiden. Immerhin ist in Pappus’ Gutachten von der Kirchenordtnung sampt dero bey-
lagen die Rede. Damit scheidet KO IV aus, denn in dieser Fassung der Kirchenordnung sind umfangreiche
Erweiterungen, z.B. im Teil über die Ordination, vorgenommen, die den bei KO I und KO II separat
geregelten Ordnungen widersprechen - KO IV war also offenbar ohne Beilagen als Gesamtwerk geplant.
Pappus beschwert sich, dass in dem ihm übersandten Exemplar der Kirchenordnung allzu viele Kor-
rekturen, Streichungen und Randbemerkungen vorhanden seien und dass vor der Drucklegung unbedingt
eine saubere Reinschrift angefertigt werden müsse - womit auch das Manuskript KO III ausscheidet, das
nämlich (wie auch KO IV) eine Reinschrift fast ganz ohne Randbemerkungen darstellt.
Dagegen, dass KO II Pappus vorgelegen habe, sprechen nun die schon genannten Beilagen (damit sind
die unten genannten Texte 5 bis 11 gemeint). Diese Beilagen sind zwar einerseits als sehr unsaubere Kon-
zepte im Anhang des Manuskriptes KO II erhalten (was auf Pappus’ Beschwerde wegen der Lesbarkeit

54 Das Schreiben ist abgedruckt bei Fröhlich, Ge-
schichte, S. 14f.
55 Die Residenz der Grafen von Leiningen-Hardenburg.
56 Wahrscheinlich Jakob Orth, Stadtpfarrer von Kirn, vgl.
Rosenkranz, Rheinland, S. 372; Fröhlich, Ge-
schichte, S. 12.

57 Fröhlich, Geschichte, S. 26.
58 Siehe Text Nr. 12.
59 Das Gutachten ist abgedruckt bei Fröhlich, Ge-
schichte, S. 19-21.
60 Vgl. oben Fußnote 42.

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