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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (2. Band = 1. Abtheilung, 2. Hälfte): Die vier geistlichen Gebiete (Merseburg, Meissen, Naumburg-Zeitz, Wurzen), Amt Stolpen mit Stadt Bischofswerda, Herrschaft und Stadt Plauen, die Herrschaft Ronneburg, die Schwarzburgischen Herrschaften, die Reussischen Herrschaften, die Schönburgischen Herrschaften, die vier Harzgrafschaften: Mansfeld, Stolberg, Hohenstein, Regenstein, und Stift und Stadt Quedlinburg, die Grafschaft Henneberg, die Mainzischen Besitzungen (Eichsfeld, Erfurt), die Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen, das Erzbisthum Magdeburg und das Bisthum Halberstadt, das Fürstentum Anhalt — Leipzig: O.R. Reisland, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.26561#0156
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Die Reussischen Herrschaften.

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Plauen abtreten und behielten aus dieser Gera’schen Erbschaft nur Lobenstein, Schleiz, Saal-
burg, Burg, Tanna und die Pflege Reichenfels. 1563 nahmen die beiden Brüder eine Theilung
vor, in der Weise, dass von den deutschen Besitzungen Burggraf Heinrich V., der Ältere die
Ämter Plauen und Voigtsberg, Burggraf Heinrich VI., der Jüngere Schleiz, Saalburg und Burg,
Lobenstein und Paussa erhielt. Heinrich V. musste wegen Schulden sein Land räumen und
verstarb 1568 kinderlos. Heinrich VI. verkaufte 1569 Plauen an den Kurfürsten von Sachsen.
Er starb 1572 kinderlos. Seine (übrigens theils verschuldeten, theils sogar verpfändeten) Güter
fielen damit an die jüngere Reuss-Plauen’sche Linie. Wegen des Erwerbes und Verlustes
der alten Stammlande im Vogtlande vgl. oben S. 109 unter Plauen.
3. Die jüngere oder Reuss-Plauen’sche Linie bestand seit 1528 nur noch
aus Heinrich dem Jüngeren, dem Friedsamen, welcher die sämmtlichen Güter dieser Linie (die
Herrschaften Greiz und Kranichfeld) wieder vereinigt hatte. Nach seinem Tode (1533) regierten
seine drei Söhne zunächst gemeinschaftlich. Aus dem Gera’schen Nachlasse erbten sie die Herr-
schaft Gera 1562 und theilten sich seit 1564 in drei Linien, in die ältere, ursprünglich auf
Unter-Greiz, die mittlere auf Ober-Greiz und die jüngere Linie zu Gera. Jeder Linie gehörte
ein Drittel der Herrschaft Kranichfeld. Die Herrschaft Lobenstein fiel ihnen 1572 zu.
a) Die Linie Heinrich’s des Älteren, des Botschafters, auf Unter-Greiz. Heinrich der
Ältere, der Stifter, starb 1572. Seine drei Söhne, Heinrich II., III., V., regierten bis 1583
gemeinschaftlich auf Unter-Greiz. Heinrich III. starb 1582 unverheirathet. Seine beiden Brüder
theilten das Land unter sich. 1596 verkaufte Heinrich II. seinen Antheil an Greiz an seinen
Bruder und behielt nur seinen Antheil an Schleiz, nämlich die Herrschaft Burg. Heinrich II.
starb 1608, Heinrich V. 1604.
b) Die mittlere Linie auf Ober-Greiz. Der Stifter Heinrich der Mittlere starb 1578.
Seine drei Söhne regierten zunächst gemeinschaftlich. Als der mittlere Bruder unverehelicht
1580 verstarb, theilten die beiden Brüder 1597 das Land. Heinrich der Ältere nahm Ober-
Greiz oder die halbe Herrschaft Greiz, Heinrich der Jüngere, der Rothbart die Stadt Schleiz
nebst der Pflege Reichenfels. Ersterer starb 1607, letzterer 1616.
c) Die jüngere Linie zu Gera. Heinrich der Jüngere hinterliess bei seinem Tode 1572
nur Töchter. Doch wurde ihm ein Sohn nachgeboren. Dieser, Heinrich der Nachgeborene,
regierte bis 1633 und wurde der Gründer der jüngeren Linie Reuss. Die für ihn eingesetzte
Vormundschaft brachte durch Kauf und Pfandnahme von den beiden anderen Linien deren An-
theile an Kranichfeld und Lobenstein an sich. Seit 1595 führte Heinrich der Nachgeborene
die Regierung selbständig.
Aus der Reformationsgeschichte dieser Gebiete ist Folgendes hier hervorzuheben:
I. Die Gera’sehe Linie. Über die Schwierigkeiten, welche der kursächsischen
Visitation in den beiden reussischen Linien, die Vasallen Kursachsens waren, entgegengestellt
wurden, vgl. Limmer, Entwurf einer Geschichte des gesammten Vogtlandes, 3 (Gera 1827),
879 ff.; Burkhardt, S. 158 ff.; Gebhardt, Thüring. Kirchengeschichte 2, 129 ff.; O. Burk-
hardt, a. a. a. O. S. 13 ff.
Die erste Visitation der reussischen Länder fand vom 2. bis 21. September 1533 statt
und erstreckte sich auf die Herrschaften Gera (Heinrich der Ältere), Schleiz (Heinrich der
Jüngere), Greiz (Heinrich der Friedsame, s. oben unter 3) und Lobenstein. Visitatoren waren
Spalatin, Asmus Spiegel, Joseph Lewin Metzsch, Johannes Reymann, Pfarrer zu Werdau, Michel
Alber, Bürgermeister zu Altenburg.
Die Visitationsartikel, nach denen die Visitatoren verfahren sollten, hat O. Burk-
hardt, Einführung der Reformation etc., S. 16 abgedruckt. Sie betrafen die Einkünfte der
Geistlichen („zu gedenken, das opfergeld zur besserung des pfarrers jährlich auf zwei tages-
zeiten, als nämlich zu weihnachten und pfingsten ordentlich einzubringen und zu sammeln“),
 
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