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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (2. Band = 1. Abtheilung, 2. Hälfte): Die vier geistlichen Gebiete (Merseburg, Meissen, Naumburg-Zeitz, Wurzen), Amt Stolpen mit Stadt Bischofswerda, Herrschaft und Stadt Plauen, die Herrschaft Ronneburg, die Schwarzburgischen Herrschaften, die Reussischen Herrschaften, die Schönburgischen Herrschaften, die vier Harzgrafschaften: Mansfeld, Stolberg, Hohenstein, Regenstein, und Stift und Stadt Quedlinburg, die Grafschaft Henneberg, die Mainzischen Besitzungen (Eichsfeld, Erfurt), die Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen, das Erzbisthum Magdeburg und das Bisthum Halberstadt, das Fürstentum Anhalt — Leipzig: O.R. Reisland, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.26561#0186
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Die Schönburg’schen Herrschaften.

fortfahren zur metten und vesper, und wenn er
aus ist, wieder von forn anheben.
Im fall an feiertagen und festen nicht com-
municanten vorhanden, soll man es also halten
anstatt der messe:
3. Bei leibe keine messe gehalten, es sei
denn communicanten da. 1. Deus in adjutorium etc.,
2. Venite, 3. Tres psalmos cum antiphonia, 4. Re-
sponsorium, 5. soll ein priester das evangelium
lesen de tempore oder festo, wie eine lection in
der metten eben in derselben melodie, darnach
der andere priester teutsch, 6. Te deum laudamus
teutsch cum organis einen vers umb den andern,
7. Wir glauben, 8. Predigt, 9. nach der predigt
ein teutsch psalmen oder hymnum, zu zeiten: da
pacem und das teutsche magnificat, darauf cum
vers. collect., 10. Benedict., 11. Es woll uns gott
gnädig sein etc. Wo aber ein organist vorhanden,
soll er darunter wie gewöhnlich schlagen und die
gesänge desto kürzer abgebrochen sein, damit es
nicht zu lang werde.
Kirchen ordnung auf den dörfern zu
halten.
Sonnabends zu bequemer stunde am abend
soll man lauten lassen, und ob sich das volk,
jung oder alt samlet, etliche teutsche psalmen
singen und mit dem gebet und benediction be-
schliessen. Darnach soll der pfarrherr die leute
verhören, so folgenden sonntag zum sacrament
wollen gehen, unterrichten und absolviren.
Forma absolutionis.
Und ich als ein verordneter diener göttlichen
wortes und dieser gemein alhier, aus dem befehl
unseres herrn Jesu Christi anstatt und von wegen
seiner lieben christenheit, vergeh ich dir alle
deine sünden, im namen gottes des vaters, des
sohnes und des heil. geistes. Amen. Gehe hin
in frieden und sündige nicht mehr.
Wenn man communion hat auf die sonn-
und fest-tage
Soll man pro introitu einen feinen teutschen
psalmen singen, darauf, so ferner ein custos
ecclesiae vorhanden, der singen und dem pfarrer
helfen kann, drei kyrie eleison. Im fall, wo kein
kirchner vorhanden, soll der pfarrherr auf den
teutschen psalmen, wenn das volk pro introitu
gesungen hat, eine collecte lesen und die epistel
gegen das volk singen in eadem melodia wie zu
Glaucha angerichtet. Darnach singet man aber-
mals einen teutschen psalmen oder gut christlich
lied. Darauf soll der pfarrer das evangelium von
der zeit oder fest, auch in der melodia wie zu
Glaucha gegen das volk singen, und danach wir

glauben u. s. w. Dann predigt der pfarrherr das
evangelium, welches der sonntag und festtag mit
sich bringet und soll alle wege vor oder nach
der predigt dem volk fein langsam und deutlich
vorbeten die 6 hauptstücke der christlichen lehre,
wie hernach verzeichnet. Nach der predigt soll
der priester für dem altar dem volk paraphrasin
des vaterunsers mit der vermahnung zum sacra-
ment fürsprechen, zuweilen auch das vaterunser
singen, alsdann die verba testamenti fein deutlich
und langsam teutsch singen, darauf soll das volk
singen: Jesus Christus unser heiland, oder gott
sei gelobet, oder das teutsche sanctus, Jesaia dem
propheten etc. Dieweil man also singet soll der
priester sub utraque specie communiciren und cum
benedictione beschliessen. Darauf mag man singen :
Es woll uns gott etc. etc.
Wenn aber keine communicanten sein, soll
mans also halten. Das volk soll singen 2 psalmen
oder geistliche lieder; darauf singet der pfarrherr
das evangelium gegen das volk teutsch, darnach
singet man: Wir glauben u. s. w. und hält die
predigt darauf. Nach der predigt soll man aber-
mal einen teutschen psalmen oder 2 singen, und
mit der collecten und benediction beschliessen.
Der kirchneramt auf den dörfern.
Mau soll nach gelehrten kirchnern, die doch
aufs wenigste schreiben und lesen können, trachten,
ihnen auch belohnung machen, dass sie sich mögen
erhalten. Diese sollen ihrem pfarrherrn gehorsam
sein, auch die kirchen sollen sie rein halten, was
ihnen für kleinodien überantwortet, treulich be-
wahren, zur zeit lauten, brod und wein auf den
altar setzen. Auch sollen sie alle wochen einen
oder 2 tage umb gelegene stunde (darzu man
lauten soll), den knaben in der kirchen fürbeten
die 6 hauptstücke der christlichen lehre mit samt
der auslegung wie im kleinen catechismo stehet
dr. Martini, und zu zeiten die kinder verhören,
dass sie es lernen. Es wäre auch gut, dass
etliche knaben zum kirchner insonderheit gingen
zur schulen und lernten doch schreiben und lesen.
Aber von solcher arbeit sollen ihm dem kirchner
lohnen die knaben, die er instruiret. Er soll
auch alle wege mit dem pfarrherrn ad infirmos
gehen, den kelch und wachs licht tragen und in
des kranken haus alsdann anstecken, das man das
testamentum halten kann.
Wie man es halten soll mit der noth taufe.
Item hochzeit trauen, ohne dass man
keine trauen soll, sie sein denn 3 sonntage oder
2 auf das wenigste öffentlich auf der canzeln auf-
geboten,
Item, festhalten, dass, welche nicht der
 
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