49. Des durchlauchtigen hochgebornen fürsten und herrn, herrn Georg Ernsten, kirchen ordnung. 1582. 311
Darauf das heilige vater unser, wie oben ge-
meldt, gebetet werden sol.
Nach demselbigen sol der prediger oder
kirchendiener die zuhörer (ob sie vieleicht pflegten
so bald nach der predigt aus der kirchen zu
laufen) oftmals vermanen, solches zu unterlassen
und bei dem catechismo zu bleiben, auch ferner
des segens und also des endes zu erwarten. Auf
dieses vom predigstuel fur den altar gehen , und
dann der schulmeister mit sampt dem chor oder
der ganzen kirchen das letzte gesetze aus dem
deutschen gesange Ein feste burg (Preis ehr und
lob) singen, darunter denn die gemeine jugend
aus irem orte, da sie zuvor gestanden, mitten in
die kirchen, die knaben auf der menner, die
megdlein aber auf der weiber seiten sich stellen.
Desgleichen vier schüler aus ihnen an einen
bequemen ort, do sie von jederman wol gehöret
werden können, beineben einem schuldiener, der
achtung aufs recitiren und anders gibt, auftreten,
und dann derer zween das ganze stück, aus deme
ein teil geprediget, und das die gemeine jugend
die wochen uber gelernet, auch daraus examiniret
werden sol, einander durchaus volkomenlich fragen
und aufsagen.
Und wenn solches verrichtet, widerumb in
züchtiger stille zum chor gehen, gegen welchen
ein kirchendiener oder zween, nach gelegenheit
des orts, heraus komen, unter die gemeine jugend
treten, und sie ordentlich, manns und weibs per-
sonen, eins umbs ander umbgewechselt, vom sel-
bigen stücke, welches ihnen, wie gemeldt, die
wochen zu lernen und aufzusagen vorgegeben, mit
gebürlicher sanftmütigkeit zum vleissigsten exa-
miniren.
Und wann das examen auch geendet, mit der
ganzen gemeine gesungen werden sol, Erhalt uns
herr bei deinem wort, etc. wie dasselbige Lutherus
gemacht hat. Und do die drei vers aus sind,
sollen zween knaben, die vorhin durch den schul-
meister oder cantor darzu verordnet worden, fein
züchtig niderknien und das Verlei uns frieden
gnediglich, und der chor als bald darauf Herr
gott zu unsern zeiten, zum andern mal unter-
schiedlich, zum dritten mal aber widerumb, Verlei
uns frieden gnediglich, Herr gott zu unsern zeiten,
vorsingen, und dann der chor nachfolgend, Es ist
doch ja kein ander nicht, etc. antworten, und es
also beschliessen.
Darauf sol der kirchendiener die anhangende,
oder sonst andere, wegen der zeit oder not an-
geordnete oder bequeme collectam singen, auch
nach hiergegen gesungenem amen, den segen des
herrn aus Mose mit folgenden worten sprechen:
Der herr segne euch und behüte euch, der
herr erleuchte sein angesicht uber euch, und sei
euch gnedig, der herr erhebe sein angesicht auf
euch, und gebe euch frieden, amen.
Oder, wo dieser segen zur früepredigt etwa,
von wegen der communicanten, gesprochen were
worden, an stat desselbigen:
Der friede des herrn sei mit euch allen, amen.
Es sollen sich auch die kirchendiener mit
leuten, singen, predigen, wie auch allen andern
zugehörigen dingen, eigentlich darnach richten,
auf das die mittags predigt im sommer und winter
allwegen ohngefehrlich ein halbe stund nach ein
uhr aus sei.
Dieweil es aber an etlichen orten, sonderlich
in unser stadt Schleusingen, die gelegenheit hat,
das viel dörfer als filial dahin gepfarrt, welche
auch daselbsten die predigten und alle andere
pfarrliche rechten, besuchen müssen, damit nu
dieselben an dieser predigt nicht verhindert werden,
dieweil solche dörfer zum teil etwas weit entlegen,
so sol es solcher orten, wie bis dahero, bei ein
uhr, das die mittags predigt als denn angefangen
werde, und sonsten, wie obstehet, gehalten werden.
Von predigts tagen in der wochen, und
früe-gebeten.
Aus sonderbaren beweglichen und unserer
fürstlichen grafschaft und deren inwonender unter-
thanen gelegenheit nach gewisen ursachen, sol
hinfurter auf den mitwochen vor mittage ein
ordentlicher predigts tag, welcher durch alle die
jenigen, beides in stedten und dörfern, so nicht
notwendig auf dem felde, in weinbergen oder im
holze zu schaffen und zu arbeiten, oder sonsten
notwendig zuverreisen, mit einstellung aller anderer
arbeit und geschefte, darob denn unsere amptleute
und befehlhaber mit allem ernst und fleis sein
und es dermassen handfesten sollen, gehalten, und
darauf, wie am sontage, zu gleicher zeit und stunde
zum dritten mal geleutet, und zum anfang, ohne
orgeln und figuriren, die deutsche litanei, wie die
in d. Luthers gesangbüchlein zu befinden, und
wenn dieselbige geendet, als denn darauf das
deutsche Kom heiliger geist, erfülle die herzen, etc.
nach den noten des lateinischen Veni sancte
spiritus gesungen werden, unter diesem gesang
sol der prediger auf den predigstuel sich verfügen
und mit predigen und gemeinem gebet in aller
massen, wie oben vom sontage gemeldet worden,
sich verhalten.
Zum ende der predigt sol der schulmeister
oder cantor ein gesang anfahen, mit dem chor
und ganzer gemeine singen, und mit einer collecten
von der zeit oder sonsten der notdurft nach durch
den prediger beschlossen werden.
Darauf das heilige vater unser, wie oben ge-
meldt, gebetet werden sol.
Nach demselbigen sol der prediger oder
kirchendiener die zuhörer (ob sie vieleicht pflegten
so bald nach der predigt aus der kirchen zu
laufen) oftmals vermanen, solches zu unterlassen
und bei dem catechismo zu bleiben, auch ferner
des segens und also des endes zu erwarten. Auf
dieses vom predigstuel fur den altar gehen , und
dann der schulmeister mit sampt dem chor oder
der ganzen kirchen das letzte gesetze aus dem
deutschen gesange Ein feste burg (Preis ehr und
lob) singen, darunter denn die gemeine jugend
aus irem orte, da sie zuvor gestanden, mitten in
die kirchen, die knaben auf der menner, die
megdlein aber auf der weiber seiten sich stellen.
Desgleichen vier schüler aus ihnen an einen
bequemen ort, do sie von jederman wol gehöret
werden können, beineben einem schuldiener, der
achtung aufs recitiren und anders gibt, auftreten,
und dann derer zween das ganze stück, aus deme
ein teil geprediget, und das die gemeine jugend
die wochen uber gelernet, auch daraus examiniret
werden sol, einander durchaus volkomenlich fragen
und aufsagen.
Und wenn solches verrichtet, widerumb in
züchtiger stille zum chor gehen, gegen welchen
ein kirchendiener oder zween, nach gelegenheit
des orts, heraus komen, unter die gemeine jugend
treten, und sie ordentlich, manns und weibs per-
sonen, eins umbs ander umbgewechselt, vom sel-
bigen stücke, welches ihnen, wie gemeldt, die
wochen zu lernen und aufzusagen vorgegeben, mit
gebürlicher sanftmütigkeit zum vleissigsten exa-
miniren.
Und wann das examen auch geendet, mit der
ganzen gemeine gesungen werden sol, Erhalt uns
herr bei deinem wort, etc. wie dasselbige Lutherus
gemacht hat. Und do die drei vers aus sind,
sollen zween knaben, die vorhin durch den schul-
meister oder cantor darzu verordnet worden, fein
züchtig niderknien und das Verlei uns frieden
gnediglich, und der chor als bald darauf Herr
gott zu unsern zeiten, zum andern mal unter-
schiedlich, zum dritten mal aber widerumb, Verlei
uns frieden gnediglich, Herr gott zu unsern zeiten,
vorsingen, und dann der chor nachfolgend, Es ist
doch ja kein ander nicht, etc. antworten, und es
also beschliessen.
Darauf sol der kirchendiener die anhangende,
oder sonst andere, wegen der zeit oder not an-
geordnete oder bequeme collectam singen, auch
nach hiergegen gesungenem amen, den segen des
herrn aus Mose mit folgenden worten sprechen:
Der herr segne euch und behüte euch, der
herr erleuchte sein angesicht uber euch, und sei
euch gnedig, der herr erhebe sein angesicht auf
euch, und gebe euch frieden, amen.
Oder, wo dieser segen zur früepredigt etwa,
von wegen der communicanten, gesprochen were
worden, an stat desselbigen:
Der friede des herrn sei mit euch allen, amen.
Es sollen sich auch die kirchendiener mit
leuten, singen, predigen, wie auch allen andern
zugehörigen dingen, eigentlich darnach richten,
auf das die mittags predigt im sommer und winter
allwegen ohngefehrlich ein halbe stund nach ein
uhr aus sei.
Dieweil es aber an etlichen orten, sonderlich
in unser stadt Schleusingen, die gelegenheit hat,
das viel dörfer als filial dahin gepfarrt, welche
auch daselbsten die predigten und alle andere
pfarrliche rechten, besuchen müssen, damit nu
dieselben an dieser predigt nicht verhindert werden,
dieweil solche dörfer zum teil etwas weit entlegen,
so sol es solcher orten, wie bis dahero, bei ein
uhr, das die mittags predigt als denn angefangen
werde, und sonsten, wie obstehet, gehalten werden.
Von predigts tagen in der wochen, und
früe-gebeten.
Aus sonderbaren beweglichen und unserer
fürstlichen grafschaft und deren inwonender unter-
thanen gelegenheit nach gewisen ursachen, sol
hinfurter auf den mitwochen vor mittage ein
ordentlicher predigts tag, welcher durch alle die
jenigen, beides in stedten und dörfern, so nicht
notwendig auf dem felde, in weinbergen oder im
holze zu schaffen und zu arbeiten, oder sonsten
notwendig zuverreisen, mit einstellung aller anderer
arbeit und geschefte, darob denn unsere amptleute
und befehlhaber mit allem ernst und fleis sein
und es dermassen handfesten sollen, gehalten, und
darauf, wie am sontage, zu gleicher zeit und stunde
zum dritten mal geleutet, und zum anfang, ohne
orgeln und figuriren, die deutsche litanei, wie die
in d. Luthers gesangbüchlein zu befinden, und
wenn dieselbige geendet, als denn darauf das
deutsche Kom heiliger geist, erfülle die herzen, etc.
nach den noten des lateinischen Veni sancte
spiritus gesungen werden, unter diesem gesang
sol der prediger auf den predigstuel sich verfügen
und mit predigen und gemeinem gebet in aller
massen, wie oben vom sontage gemeldet worden,
sich verhalten.
Zum ende der predigt sol der schulmeister
oder cantor ein gesang anfahen, mit dem chor
und ganzer gemeine singen, und mit einer collecten
von der zeit oder sonsten der notdurft nach durch
den prediger beschlossen werden.