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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (2. Band = 1. Abtheilung, 2. Hälfte): Die vier geistlichen Gebiete (Merseburg, Meissen, Naumburg-Zeitz, Wurzen), Amt Stolpen mit Stadt Bischofswerda, Herrschaft und Stadt Plauen, die Herrschaft Ronneburg, die Schwarzburgischen Herrschaften, die Reussischen Herrschaften, die Schönburgischen Herrschaften, die vier Harzgrafschaften: Mansfeld, Stolberg, Hohenstein, Regenstein, und Stift und Stadt Quedlinburg, die Grafschaft Henneberg, die Mainzischen Besitzungen (Eichsfeld, Erfurt), die Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen, das Erzbisthum Magdeburg und das Bisthum Halberstadt, das Fürstentum Anhalt — Leipzig: O.R. Reisland, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.26561#0474
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460

Das Erzbisthum Magdeburg.

4. Wie er es halte bei der taufe? Ob er auch das wasser weihe, salz, licht und
chrysam gebrauche ?
5. Mit der nothtaufe?
6. Wie man es halte mit denen copulationen der eheleute?
7. Dass er die verbotenen gradus nicht zulasse.
8. Ob er auch aufbiete?
9. Ob er die sechswöchnerin einleite? [Diese Sitte war zwar in Querfurt selbst
schon abgeschafft, aber z. B. in Lodersleben und Obhausen noch im Gebrauche.
Es soll von nun an eine Danksagung von der Kanzel oder vor dem Altar statt-
finden, wenn die Wöchnerin zur Kirche geht.]
10. Ob er singe zur messe.
11. Ob er auch messgewand brauche? [In Querfurt wurden seit dieser visitation
die Messgewänder bei der Communion und bei den drei Hauptfesten auf der
Kanzel gebraucht. Letzteres fiel später fort.]
12. Elevation halte? [Diese war noch auf den meisten Dörfern in Gebrauch.]
13. Ob auch die leute zum sacrament gehen?
14. Wie er es halte mit der communion der kranken?
15. Wie mit dem begräbniss?
Im 5. capitel: Quaestiones:
1. Wie sich seine pfarrkinder halten?
2. Ob auch verächter darunter sind, die das predigtamt, evangelium und sacramente
verachten und lästern?
3. Ob auch zauberer da sein?
4. Ob leute da sein, die in öffentlicher unzucht liegen?
5. Wie sich die leute zur kirchen halten?
Im 6. capitel:
1. Von der pfarr einkommen.
2. Vom pfarrgebäude.
3. Ob auch güter von der pfarre gekommen?
Im 7. capitel:
1. Die altar-männer zu fragen: Was die pfarrleute dem pfarrhern für ein zeug-
niss geben?
2. Von den kircheneinkommen.
3. Von des küsters einkommen. —
Die Visitatoren schrieben dem Rathe einige Artikel vor, welche Förstemann im Aus-
zuge S. 126 abdruckt. Wir drucken sie nicht ab.
Der Bericht sagt zum Schlusse, dass nach gehaltenen Examinibus den Pastoren „in bei-
sein der altarleute aus idern dorfschaft“ (die Visitation erstreckte sich auch auf die umliegenden
Dörfer) die mecklenburgische Agende übergeben wurde, „darnach ihr ampt zu furen“. Der
Pfarrer zu Querfurt wurde zum Superintendenten bestimmt. „Elevation, dieweil sie vorhin an vielen
orten gehalten, hat man gar abgethan laut der agenda. Introduktion soll, soviel die ceremonien
betritt, noch bleiben, aber an stat einer danksagung gehalten werden vor der canzel oder furm
altar, wen die sechswocherin zur kirchen geht. Messgewand sol man behalden; chorrock mag
brauchen, wer in hat und brauchen woll . . . .“
Über Anordnungen, welche namentlich der mitvisitirende Superintendent von Halle,
Boëtius, für das Schulwesen, z. B. zur Vermeidung der übermässigen Belastung der Schüler
mit Cicero traf, vgl. Dietmann, a. a. O. S. 748.
Verschiedene Mängel, die sich im Kirchenwesen gezeigt hatten, und namentlich die Lehr-
 
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