Das Fürstenthum Anhalt.
499
nach Dessau. Vgl. Delitzsch, in: Zeitschrift für Protestantismus und Kirche 10, 375; Beck-
mann 6, 54 ff.
Hausmann verfasste eine Ordnung. Von ihr (ordinatio) ist in drei Briefen Luther’s
vom 21., 23. und 28. März 1534 die Rede (de Wette 4, 525, 527). Stier, Regesten aus
Luther’s Briefen, in: Mittheilungen des Vereins für Anhalt. Geschichte und Alterthumskunde
4, 1, S. 9, 10; Schmidt, Nikolaus Hausmann, Leipzig 1860, S. 66. Luther widerrieth die
Publication, um der Ordnung nicht einen gesetzlichen Charakter zu verschaffen; sie sollte sich
durch die Praxis in der Gemeinde einleben. Hausmann unterliess daher die Veröffentlichung.
Luther hatte übrigens, wie er selbst an Hausmann schreibt, auch einige Correcturen in dem
übersandten Exemplar vorgenommen. Leider ist Näheres darüber nicht zu ermitteln.
Diese Ordnung Hausmann’s ist im Staatsarchiv zu Zerbst, G.A.R. V, 209, 9 erhalten
und wird hieraus erstmalig abgedruckt. (Nr. 109.) Sie zeigt, wie unfertig die Verhältnisse in
Dessau waren und wie erst Hausmann mit Hilfe der Fürsten den Grund legen musste.
Das Capitel über das Geläute ist übrigens schon von Schubart, Die Glocken im
Herzogthum Anhalt, Dessau 1896, S. 94 ff., abgedruckt.
In diese erste Periode fallen auch Visitationshandlungen, und zwar in das Jahr 1534.
Dieses Vorgehen der Fürsten gab Veranlassung zu Beschwerden Seitens des katholischen Ordi-
narius , des Erzbischofs von Magdeburg. Hierauf beziehen sich auch die im Staatsarchiv zu
Magdeburg, A., Erzstift Magdeburg I, 494 enthaltenen „Acta die von denen Fürsten zu Anhalt
in ihren Herrschaften ohne Vorwissen des Erzbischofs zu Magdeburg angeordnete Visitation und
Reformation des Kirchen- und Schulwesens. 1534.“
Fürst Georg berichtete 1534 an Kurfürst Joachim I. von Brandenburg über die in An-
halt vorgenommenen Neuerungen und rechtfertigte dieselben. Mittheilung über diesen Bericht
giebt Beckmann 6, 64.
Über diese erste Visitation geben uns die Akten im Herzogl. Staatsarchiv zu Zerbst V,
25—26b 121 Aufschluss. Im Auftrage der drei Gebrüder veranstalteten die Pfarrer Nikolaus
Hausmann und Gregorius Peschel zu Dessau, sowie Servatius Kruger und Siegmund Bernetz
die Visitation. Dieselbe erstreckte sich über alle Städte und Dörfer des Landes, insbesondere
über Dessau, Rosslau, Wörlitz, Ragösen, Straguth, Ragun, Repichau u. s. w. Der erhaltene
ausführliche Bericht der Visitatoren berührt wesentlich nur finanzielle Angelegenheiten und
bietet kein allgemeines Interesse.
Aber alles dies waren nur provisorische Maassregeln. Zur durchgreifenden Neugestal-
tung der Dinge fühlten sich offenbar die Fürsten allein mit ihren Pfarrern nicht genügend
vorbereitet und beriefen daher Justus Jonas, mit welchem sie schon seit 1532 nahe Be-
ziehungen unterhielten, im Jahre 1538 nach Dessau, mit dem Auftrage, einen Entwurf einer
Kirchen-Ordnung anzufertigen: „Faciam signäturam de ordinatione hic rerum ecclesiasticarum,
ut Vestrae Celsitudinis autoritate et consilio d. doct. Martini (Luther wollte im Juni nach An-
halt kommen) accedentibus aliquando concludi possit,“ schreibt Jonas. (Vgl. Kawerau, Brief-
wechsel des Justus Jonas, Nr. 383, 385.) Jonas nahm längeren Aufenthalt in Zerbst. Unter
dem 1. Juni 1538 (Kawerau, a. a. O. Nr. 385) schrieb er dem Fürsten Georg „quandam signa-
turam ordinationis ecclesiarum iam conscripsi breviter, quam et tune ostendain V. C.“, und
fragte, ob er nach Dessau kommen solle.
Kawerau versteht dies alles von einer localen Ordnung für Zerbst, offenbar verleitet
durch die Thatsache, dass Jonas sich in Zerbst auf hielt, und das Wörtchen „hic“ im Briefe
Nr. 383. Dagegen spricht schon die Fassung „ordinatio ecclesiarum“, welche offenbar weiter
geht. „Hic“ bedeutet nur, dass Jonas seinen Aufenhalt in Zerbst benutzen solle, eine Ordnung
zu entwerfen.
Über das weitere Schicksal des Jonas’schen Entwurfes fehlen uns genauere Nachrichten.
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nach Dessau. Vgl. Delitzsch, in: Zeitschrift für Protestantismus und Kirche 10, 375; Beck-
mann 6, 54 ff.
Hausmann verfasste eine Ordnung. Von ihr (ordinatio) ist in drei Briefen Luther’s
vom 21., 23. und 28. März 1534 die Rede (de Wette 4, 525, 527). Stier, Regesten aus
Luther’s Briefen, in: Mittheilungen des Vereins für Anhalt. Geschichte und Alterthumskunde
4, 1, S. 9, 10; Schmidt, Nikolaus Hausmann, Leipzig 1860, S. 66. Luther widerrieth die
Publication, um der Ordnung nicht einen gesetzlichen Charakter zu verschaffen; sie sollte sich
durch die Praxis in der Gemeinde einleben. Hausmann unterliess daher die Veröffentlichung.
Luther hatte übrigens, wie er selbst an Hausmann schreibt, auch einige Correcturen in dem
übersandten Exemplar vorgenommen. Leider ist Näheres darüber nicht zu ermitteln.
Diese Ordnung Hausmann’s ist im Staatsarchiv zu Zerbst, G.A.R. V, 209, 9 erhalten
und wird hieraus erstmalig abgedruckt. (Nr. 109.) Sie zeigt, wie unfertig die Verhältnisse in
Dessau waren und wie erst Hausmann mit Hilfe der Fürsten den Grund legen musste.
Das Capitel über das Geläute ist übrigens schon von Schubart, Die Glocken im
Herzogthum Anhalt, Dessau 1896, S. 94 ff., abgedruckt.
In diese erste Periode fallen auch Visitationshandlungen, und zwar in das Jahr 1534.
Dieses Vorgehen der Fürsten gab Veranlassung zu Beschwerden Seitens des katholischen Ordi-
narius , des Erzbischofs von Magdeburg. Hierauf beziehen sich auch die im Staatsarchiv zu
Magdeburg, A., Erzstift Magdeburg I, 494 enthaltenen „Acta die von denen Fürsten zu Anhalt
in ihren Herrschaften ohne Vorwissen des Erzbischofs zu Magdeburg angeordnete Visitation und
Reformation des Kirchen- und Schulwesens. 1534.“
Fürst Georg berichtete 1534 an Kurfürst Joachim I. von Brandenburg über die in An-
halt vorgenommenen Neuerungen und rechtfertigte dieselben. Mittheilung über diesen Bericht
giebt Beckmann 6, 64.
Über diese erste Visitation geben uns die Akten im Herzogl. Staatsarchiv zu Zerbst V,
25—26b 121 Aufschluss. Im Auftrage der drei Gebrüder veranstalteten die Pfarrer Nikolaus
Hausmann und Gregorius Peschel zu Dessau, sowie Servatius Kruger und Siegmund Bernetz
die Visitation. Dieselbe erstreckte sich über alle Städte und Dörfer des Landes, insbesondere
über Dessau, Rosslau, Wörlitz, Ragösen, Straguth, Ragun, Repichau u. s. w. Der erhaltene
ausführliche Bericht der Visitatoren berührt wesentlich nur finanzielle Angelegenheiten und
bietet kein allgemeines Interesse.
Aber alles dies waren nur provisorische Maassregeln. Zur durchgreifenden Neugestal-
tung der Dinge fühlten sich offenbar die Fürsten allein mit ihren Pfarrern nicht genügend
vorbereitet und beriefen daher Justus Jonas, mit welchem sie schon seit 1532 nahe Be-
ziehungen unterhielten, im Jahre 1538 nach Dessau, mit dem Auftrage, einen Entwurf einer
Kirchen-Ordnung anzufertigen: „Faciam signäturam de ordinatione hic rerum ecclesiasticarum,
ut Vestrae Celsitudinis autoritate et consilio d. doct. Martini (Luther wollte im Juni nach An-
halt kommen) accedentibus aliquando concludi possit,“ schreibt Jonas. (Vgl. Kawerau, Brief-
wechsel des Justus Jonas, Nr. 383, 385.) Jonas nahm längeren Aufenthalt in Zerbst. Unter
dem 1. Juni 1538 (Kawerau, a. a. O. Nr. 385) schrieb er dem Fürsten Georg „quandam signa-
turam ordinationis ecclesiarum iam conscripsi breviter, quam et tune ostendain V. C.“, und
fragte, ob er nach Dessau kommen solle.
Kawerau versteht dies alles von einer localen Ordnung für Zerbst, offenbar verleitet
durch die Thatsache, dass Jonas sich in Zerbst auf hielt, und das Wörtchen „hic“ im Briefe
Nr. 383. Dagegen spricht schon die Fassung „ordinatio ecclesiarum“, welche offenbar weiter
geht. „Hic“ bedeutet nur, dass Jonas seinen Aufenhalt in Zerbst benutzen solle, eine Ordnung
zu entwerfen.
Über das weitere Schicksal des Jonas’schen Entwurfes fehlen uns genauere Nachrichten.