Hagenau
missare trafen aber erst im Jahr 1606 in Hagenau ein. Die vom Magistrat selbst eingeleiteten Ermittlungen
wurden 1609 eingestellt160.
Möglicherweise infolge dieses Zwischenfalls erließ der Rat jene edicta, erinnerungen und warnungen, die
im Mandat vom 5. April 1610 Erwähnung finden (Nr. 10). Um seinen Anordnungen möglichst große Ver-
breitung zu sichern, hatte sie der Rat in die Zunftbücher eintragen und alle Vierteljahr abkündigen lassen.
Mit dem neuen Mandat suchte die städtische Führung den Bürgern das Verbot gegenseitiger Angriffe
wegen des Bekenntnisses und der Zeremonien nochmals einzuprägen. Gleichzeitig erinnerte er die Bürger an
ihre Pflicht zur Anzeige etwaiger Verstöße.
Wie seine Vorgänger scheint aber auch das Mandat vom April 1610 wenig Beachtung gefunden zu
haben. Im Mai 1617 schärften es Stettmeister und Räte den Bürgern nochmals ein. Auslöser für diese
Maßnahme waren Drohungen gegen die katholische Bevölkerung. Kurz vor Veröffentlichung des neuen
Mandats hatten sich die evangelischen Prädikanten vor dem Magistrat ihrer Predigten wegen verantwor-
ten müssen. Die Geistlichen waren beschuldigt worden, ihre Zuhörer derart aufgestachelt zu haben, daß
diese den katholischen Einwohnern mit Mord und dem Verbrennen ihrer Häuser drohten161.
Die schrillen Töne von seiten der protestantischen Geistlichen waren auch eine Folge ihres schwinden-
den Einflusses in der Stadt. Die Zahl der evangelischen Gläubigen ging stetig zurück. Im Dezember 1615
verloren die Evangelischen auch im Schöffenrat, ihrer letzten Bastion, die Mehrheit. Bei der Wahl im
folgenden Jahr war unter den acht neugewählten Ratsherren kein Protestant mehr. Zuletzt ging mit der
Berufung eines katholischen Stadtschreibers für den verstorbenen Melchior Greiner auch noch die Leitung
der Kanzlei verloren162.
160 Vgl. Hanauer, Protestantisme, S. 258f. 162 Vgl. Dollinger, Protestantisme, S. 78.
161 Vgl. Adam, Kirchengeschichte Elsaß, S. 450.
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missare trafen aber erst im Jahr 1606 in Hagenau ein. Die vom Magistrat selbst eingeleiteten Ermittlungen
wurden 1609 eingestellt160.
Möglicherweise infolge dieses Zwischenfalls erließ der Rat jene edicta, erinnerungen und warnungen, die
im Mandat vom 5. April 1610 Erwähnung finden (Nr. 10). Um seinen Anordnungen möglichst große Ver-
breitung zu sichern, hatte sie der Rat in die Zunftbücher eintragen und alle Vierteljahr abkündigen lassen.
Mit dem neuen Mandat suchte die städtische Führung den Bürgern das Verbot gegenseitiger Angriffe
wegen des Bekenntnisses und der Zeremonien nochmals einzuprägen. Gleichzeitig erinnerte er die Bürger an
ihre Pflicht zur Anzeige etwaiger Verstöße.
Wie seine Vorgänger scheint aber auch das Mandat vom April 1610 wenig Beachtung gefunden zu
haben. Im Mai 1617 schärften es Stettmeister und Räte den Bürgern nochmals ein. Auslöser für diese
Maßnahme waren Drohungen gegen die katholische Bevölkerung. Kurz vor Veröffentlichung des neuen
Mandats hatten sich die evangelischen Prädikanten vor dem Magistrat ihrer Predigten wegen verantwor-
ten müssen. Die Geistlichen waren beschuldigt worden, ihre Zuhörer derart aufgestachelt zu haben, daß
diese den katholischen Einwohnern mit Mord und dem Verbrennen ihrer Häuser drohten161.
Die schrillen Töne von seiten der protestantischen Geistlichen waren auch eine Folge ihres schwinden-
den Einflusses in der Stadt. Die Zahl der evangelischen Gläubigen ging stetig zurück. Im Dezember 1615
verloren die Evangelischen auch im Schöffenrat, ihrer letzten Bastion, die Mehrheit. Bei der Wahl im
folgenden Jahr war unter den acht neugewählten Ratsherren kein Protestant mehr. Zuletzt ging mit der
Berufung eines katholischen Stadtschreibers für den verstorbenen Melchior Greiner auch noch die Leitung
der Kanzlei verloren162.
160 Vgl. Hanauer, Protestantisme, S. 258f. 162 Vgl. Dollinger, Protestantisme, S. 78.
161 Vgl. Adam, Kirchengeschichte Elsaß, S. 450.
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