Einleitung
Wied änderten sich die konfessionellen Verhältnisse in der Stadt, und seit Ende der 1550er Jahre war das
Stadtregiment vermutlich überwiegend mit Evangelischen besetzt.54
In Kaiserswerth hatte sich eine evangelische Gemeinde gebildet, die den Erzbischof um Unterstützung
bei Einführung der Reformation bat.55 Hermann von Wied erließ auch für die Reichsstadt Kaiserswerth, die
seit 1424 dem Erzstift Köln verpfändet war, eine Ordnung,56 die mehr oder weniger die gleichen Punkte
regelte wie die Ordnungen für Neuss und Kempen.57
Die Kirchenordnungen des Erzbischofs für die drei Städte Neuss, Kempen und Kaiserswerth, die alle-
samt von seinem Sekretär Dietrich von Büchel58 ausgearbeitet worden waren und deren Vorreden und
Inhalte sich gleichen, verbanden Glaubens- und Sittenreform miteinander und griffen zum Teil in die städ-
tischen Machtverhältnisse ein. Hinsichtlich reformatorischer Neuerungen tragen sie jedoch einen eher
zurückhaltenden Charakter.59
1. Buß-, Fasten-, Bet- und Danktagsordnung 12. Juli 1546 (Text S. 41)
Neben den Ordnungen für einzelne Städte erließ Hermann von Wied etwa zur gleichen Zeit eine Ordnung
für die Erzdiözese Köln sowie für das Bistum Paderborn, mit der er Buß-, Fasten-, Bet- und Danktage
einführte. Er begründete diesen Schritt mit den Strafen, mit denen Gott den Menschen „yn dussen lesten
und ghefarlyken tyden“ heimsuche und spielte damit auf den wenige Tage zuvor ausgebrochenen Schmal-
kaldischen Krieg an.
In der Ordnung wird zunächst der Sinn jedes einzelnen Bettags erläutert, anschließend werden prakti-
sche Anweisungen gegeben, an welchen Tagen die jeweiligen Gottesdienste stattfinden sollen und was im
einzelnen gebetet und zelebriert werden soll. Die Kollektengebete und Gesänge sind auf Latein zitiert,
Hermann von Wied betont jedoch, dass die Pfarrer die Gemeinden auch „in dudesch“ singen lassen sollen
gemäß der „gesang boker, de me hüde tho dage hen und wedder heyfft“. Hiermit war auch das 1544 von
Hermann herausgegebene evangelische Bonner Gesangbuch gemeint. Schließlich verwies er erneut darauf,
dass keine Prozessionen mit „ummedregynge des sacramentes“ mehr durchgeführt werden sollten, wie er es
bereits 1536 in den Statuten des Kölner Provinzialkonzils und 1543 in einem gesonderten Mandat60 ange-
wiesen hatte.
4. Der Reformationsversuch Gebhards Truchsess von Waldburg (1583)
Nach der Amtsenthebung Hermanns von Wied und der Einsetzung Adolfs III. von Schaumburg (1543)
waren auch die nachfolgenden Kölner Erzbischöfe der vom Domkapitel geforderten Katholizitätsverpflich-
tung nachgekommen.61 Als Salentin von Isenburg 1577 von seinen Ämtern als Erzbischof und Kurfürst
zurückgetreten war, um als letzter seines Geschlechts zu heiraten und Erben zu zeugen, wählte das Dom-
kapitel mit knapper Mehrheit Gebhard Truchsess von Waldburg62 zu dessen Nachfolger. Gebhard unter-
hielt seit 1580 eine heimliche Liebesbeziehung zu der evangelischen Stiftsdame Agnes von Mansfeld. Nicht
232, 241-244; Krafft, Reformationsgeschichte, S. 162f.;
Peters, Kempen, S. 104f.; Molitor, Erzbistum Köln,
S. 381f.
54 Laux, Reformationsversuche, S. 250-263; Peters,
Kempen, S. 107-116.
55 Krafft, Reformationsordnung, S. 104.
56 Abdruck eines Auszugs ebd., S. lOlf.
57 Ebd., S. 114-116.
58 Zu Dietrich von Büchel siehe Laux, Reformationsversu-
che, S. 139 Anm. 387; Kloosterhuis, Erasmusjünger,
S. 555f.
59 Laux, Reformationsversuche, S. 140, 143.
60 Siehe oben, S. 33.
61 Wolgast, Hochstift, S. 136f.
62 Zu Gebhard siehe Molitor, Erzbistum Köln, S. 208-
226; Gatz, Bischöfe 1448-1648, S. 705-707.
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Wied änderten sich die konfessionellen Verhältnisse in der Stadt, und seit Ende der 1550er Jahre war das
Stadtregiment vermutlich überwiegend mit Evangelischen besetzt.54
In Kaiserswerth hatte sich eine evangelische Gemeinde gebildet, die den Erzbischof um Unterstützung
bei Einführung der Reformation bat.55 Hermann von Wied erließ auch für die Reichsstadt Kaiserswerth, die
seit 1424 dem Erzstift Köln verpfändet war, eine Ordnung,56 die mehr oder weniger die gleichen Punkte
regelte wie die Ordnungen für Neuss und Kempen.57
Die Kirchenordnungen des Erzbischofs für die drei Städte Neuss, Kempen und Kaiserswerth, die alle-
samt von seinem Sekretär Dietrich von Büchel58 ausgearbeitet worden waren und deren Vorreden und
Inhalte sich gleichen, verbanden Glaubens- und Sittenreform miteinander und griffen zum Teil in die städ-
tischen Machtverhältnisse ein. Hinsichtlich reformatorischer Neuerungen tragen sie jedoch einen eher
zurückhaltenden Charakter.59
1. Buß-, Fasten-, Bet- und Danktagsordnung 12. Juli 1546 (Text S. 41)
Neben den Ordnungen für einzelne Städte erließ Hermann von Wied etwa zur gleichen Zeit eine Ordnung
für die Erzdiözese Köln sowie für das Bistum Paderborn, mit der er Buß-, Fasten-, Bet- und Danktage
einführte. Er begründete diesen Schritt mit den Strafen, mit denen Gott den Menschen „yn dussen lesten
und ghefarlyken tyden“ heimsuche und spielte damit auf den wenige Tage zuvor ausgebrochenen Schmal-
kaldischen Krieg an.
In der Ordnung wird zunächst der Sinn jedes einzelnen Bettags erläutert, anschließend werden prakti-
sche Anweisungen gegeben, an welchen Tagen die jeweiligen Gottesdienste stattfinden sollen und was im
einzelnen gebetet und zelebriert werden soll. Die Kollektengebete und Gesänge sind auf Latein zitiert,
Hermann von Wied betont jedoch, dass die Pfarrer die Gemeinden auch „in dudesch“ singen lassen sollen
gemäß der „gesang boker, de me hüde tho dage hen und wedder heyfft“. Hiermit war auch das 1544 von
Hermann herausgegebene evangelische Bonner Gesangbuch gemeint. Schließlich verwies er erneut darauf,
dass keine Prozessionen mit „ummedregynge des sacramentes“ mehr durchgeführt werden sollten, wie er es
bereits 1536 in den Statuten des Kölner Provinzialkonzils und 1543 in einem gesonderten Mandat60 ange-
wiesen hatte.
4. Der Reformationsversuch Gebhards Truchsess von Waldburg (1583)
Nach der Amtsenthebung Hermanns von Wied und der Einsetzung Adolfs III. von Schaumburg (1543)
waren auch die nachfolgenden Kölner Erzbischöfe der vom Domkapitel geforderten Katholizitätsverpflich-
tung nachgekommen.61 Als Salentin von Isenburg 1577 von seinen Ämtern als Erzbischof und Kurfürst
zurückgetreten war, um als letzter seines Geschlechts zu heiraten und Erben zu zeugen, wählte das Dom-
kapitel mit knapper Mehrheit Gebhard Truchsess von Waldburg62 zu dessen Nachfolger. Gebhard unter-
hielt seit 1580 eine heimliche Liebesbeziehung zu der evangelischen Stiftsdame Agnes von Mansfeld. Nicht
232, 241-244; Krafft, Reformationsgeschichte, S. 162f.;
Peters, Kempen, S. 104f.; Molitor, Erzbistum Köln,
S. 381f.
54 Laux, Reformationsversuche, S. 250-263; Peters,
Kempen, S. 107-116.
55 Krafft, Reformationsordnung, S. 104.
56 Abdruck eines Auszugs ebd., S. lOlf.
57 Ebd., S. 114-116.
58 Zu Dietrich von Büchel siehe Laux, Reformationsversu-
che, S. 139 Anm. 387; Kloosterhuis, Erasmusjünger,
S. 555f.
59 Laux, Reformationsversuche, S. 140, 143.
60 Siehe oben, S. 33.
61 Wolgast, Hochstift, S. 136f.
62 Zu Gebhard siehe Molitor, Erzbistum Köln, S. 208-
226; Gatz, Bischöfe 1448-1648, S. 705-707.
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