Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Arend, Sabine [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (22. Band = Nordrhein-Westfalen, 2): Das Erzstift Köln - die Grafschaften Wittgenstein, Moers, Bentheim-Tecklenburg und Rietberg - die Städte Münster, Soest und Neuenrade - die Grafschaft Lippe (Nachtrag) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2017

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.33493#0056
Lizenz: Freier Zugang - alle Rechte vorbehalten
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Das Erzstift Köln

zuletzt wegen dieses Verhältnisses, auf dessen Legalisierung Agnes’ Brüder im April 1582 drangen, bekannte
sich Gebhard schließlich öffentlich zum evangelischen Glauben und plante, die Reformation im Erzstift
einzuführen.63
2. Edikt zur evangelischen Religionsausübung 16. Januar 1583 (Text S. 47)
Am 19. Dezember 1582 kam Gebhard in Bonn mit seinen Beratern zusammen und beschloss, seinen Kon-
fessionswechsel bekannt zu geben und seinen Untertanen die Religionsausübung gemäß dem Religionsfrie-
den von 1555 freizustellen.64 Am 16. Januar 1583 ließ Gebhard ein entsprechendes Edikt drucken,65 in dem
er sich darauf berief, seine Entscheidung auf Ersuchen der Stiftsstände getroffen zu haben. Ferner kündigte
er den Erlass einer evangelischen Kirchen- und Schulordnung an. Um den Vorwurf auszuräumen, er wolle
das Hochstift infolge seiner geplanten Eheschließung dynastisieren, bestätigte Gebhard dem Domkapitel
ausdrücklich die Freiheit, einen Nachfolger zu wählen. Obwohl 1555 im Augsburger Religionsfrieden der
geistliche Vorbehalt festgelegt worden war, der dem geistlichen Landesherrn den Konfessionswechsel nur
unter Verlust seiner Ämter gestattete, plante Gebhard nicht nur, als evangelischer Fürst den verfassungs-
rechtlichen Status des geistlichen Fürstentums zu erhalten, sondern im Erzstift auch das evangelische
Bekenntnis einzuführen.66
Das Edikt vom 16. Januar 1583 ist in zwei Fassungen überliefert, die sich lediglich im Titel unter-
scheiden. Neben dem „Churfürstlich Cölnisch offentlich Edict und Außschreiben“67, das unserer Textvor-
lage A zugrundeliegt, trägt die zweite Version den Titel: „Christliche Erklärung in Religions Sachen“68.
Unter dieser Überschrift hängte Erzbischof Gebhard das Edikt seiner umfassenden am 10. März 1583
veröffentlichten Schrift „Außschreiben Und Gründlicher warhaffter Bericht“ an.69 In unserem Abdruck
wurde die „Christliche Erklärung in Religions Sachen“ als Textvorlage B berücksichtigt.

3. Ausschreiben zur freien Religionsausübung 10. März 1583 (Text S. 50)
In seinem Ausschreiben richtete sich Gebhard Truchsess von Waldburg an sämtliche Untertanen, nament-
lich an die Landstände, Grafen, Ritterschaft und Städte. Er rechtfertigte sich darin hinsichtlich militäri-
scher Aktionen im Zuge des Kölner Kriegs, der Freistellung des Bekenntnisses und des Vorwurfs, durch
seine Eheschließung ein Erbfürstentum errichten zu wollen. Dem Ausschreiben sind 33 Beilagen angehängt,
auf die er an den jeweiligen Stellen seiner Argumentation verwies. Mit diesem Schriftstück legte Gebhard
eine ausführliche Erklärung zu den drei Punkten vor, die er bereits im Edikt zur evangelischen Religions-
ausübung vom 16. Januar 1583 (Nr. 2) genannt hatte.

63 Lossen, Kölnischer Krieg 2, S. 34-41; Bosbach, Köln,
S. 74. Seine Konversion legte Gebhard in einem Memorial
nieder, das er Anfang August 1582 an verschiedene
Reichsfürsten sandte, Lossen, Kölnischer Krieg 2, S. 56,
S. 79-82; Klueting, Freistellung, S. 101; Molitor,
Erzbistum Köln, S. 403.
64 Bezold, Briefe, Nr. 44, vgl. Nr. 50, 54, 55; Lossen, Köl-
ner Krieg 2, S. lOlf.; Lojewski, Bayerns Weg, S. 358-
364; Wolgast, Hochstift, S. 290; Hennes, Kampf,
S. 32f.
65 Lossen, Kölnischer Krieg 2, S. 114f.; Lojewski, Bay-
erns Weg, S. 365f.; Wolgast, Hochstift, S. 291; Moli-
tor, Erzbistum Köln, S. 221; Hennes, Kampf, S. 37-40.
66 Wolgast, Hochstift, S. 290f.; Klueting, Freistellung,
S. 95-104.
67 Das Edikt ist in mehreren Druckversionen überliefert,

siehe VD16 K 1759, Digitalisat: http://resolver.staatsbi-
bliothek-berlin.de/SBB0000F1DE00000000 [27.9.2016];
VD16 K 1757, Digitalisat: http://www.mdz-nbn-resol
ving.de/urn/resolver.pl?urn-
urn:nbn:de:bvb:12-bsbl0201412-0 [27.9.2016]; VD16 ZV
29610, Digitalisat: http://resolver.staatsbibliothek-berlin.
de/SBBOOOOF96100000000 [27.9.2016]; VD16 ZV 28840,
Digitalisat: http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/
SBB0000F95E00000000 [27.9.2016].
68 VD16 ZV 9090, Digitalisat: http://nbn-resolving.de/
urn:nbn:de:gbv:3:l-346302 [27.9.2016]; VD16 ZV 20195,
Digitalisat: http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resol
ver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11006343-6
[27.9.2016],
69 SieheNr. 3.

38
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften