Wittgenstein
Von feiertagen
Es wurd befunden, das in den feiertagen, so neben
den sontagen von den pastorn verkündiget werden
(deren ihnen ein gewisse anzal ubergeben), viel un-
ordnung und ungehorsams einreist, dadurch nit al-
leinn das predigampt verhindert, sondern auch
durch solche ungleichheit viel einfaltiger geärgert
werdenn. Wie wir nun unsern pastorn bevolen, wel-
che tage sie eigentlich25 verkündigen sollen, also
wöllen wir auch iunsern underthanen ernstlich be-
fohlen haben, solche feiertage wie sichs gebuhret zu
i-i Papier zerstört, von moderner Hand ergänzt.
25 Ausdrücklich.
halten, und so jemand ergriffen, so muhtwilligkeit
darin vornehmen, soll von unseren pastorn und se-
nioribus vorgefordert und 6 albus26, in den armen-
kasten unverzüglich zu erlegen, vermahnet werden.
Wurde aber der ubertretter des pastoris vorfordern
verachten und die straff alsbald zu geben widdern,
soll er |76r| unsern beampten ahngezeigt und duppel
gestrafft werden. An den feiertagen aber, so in hew-
erend und schnitt fallen, werden die pastores nach
gelegenheit der zeit und sachen dem volk zu arbeit
erlaubnuß geben und zullasseni.
26 Weißpfennig (Albus), Silbermünze, Schrötter, Wör-
terbuch, S. 18-20.
130
Von feiertagen
Es wurd befunden, das in den feiertagen, so neben
den sontagen von den pastorn verkündiget werden
(deren ihnen ein gewisse anzal ubergeben), viel un-
ordnung und ungehorsams einreist, dadurch nit al-
leinn das predigampt verhindert, sondern auch
durch solche ungleichheit viel einfaltiger geärgert
werdenn. Wie wir nun unsern pastorn bevolen, wel-
che tage sie eigentlich25 verkündigen sollen, also
wöllen wir auch iunsern underthanen ernstlich be-
fohlen haben, solche feiertage wie sichs gebuhret zu
i-i Papier zerstört, von moderner Hand ergänzt.
25 Ausdrücklich.
halten, und so jemand ergriffen, so muhtwilligkeit
darin vornehmen, soll von unseren pastorn und se-
nioribus vorgefordert und 6 albus26, in den armen-
kasten unverzüglich zu erlegen, vermahnet werden.
Wurde aber der ubertretter des pastoris vorfordern
verachten und die straff alsbald zu geben widdern,
soll er |76r| unsern beampten ahngezeigt und duppel
gestrafft werden. An den feiertagen aber, so in hew-
erend und schnitt fallen, werden die pastores nach
gelegenheit der zeit und sachen dem volk zu arbeit
erlaubnuß geben und zullasseni.
26 Weißpfennig (Albus), Silbermünze, Schrötter, Wör-
terbuch, S. 18-20.
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