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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]; Dörner, Gerald [Oth.]; Arend, Sabine [Oth.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (23. Band = Schleswig-Holstein): Die Herzogtümer Schleswig und Holstein — Tübingen: Mohr Siebeck, 2017

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https://doi.org/10.11588/diglit.41731#0052
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Die Herzogtümer Schleswig und Holstein

An Christians Stelle ernannte der Reichsrat 1523 Friedrich zum König. In seiner Wahlkapitulation, der
„Handfeste“, band sich Friedrich I. eng an die Interessen des dänischen Adels und der Bischöfe. Auch
versprach er an der alten Kirche festzuhalten (s. unten S. 34)31. In den Herzogtümern zog Friedrich den
Segeberger Anteil an sich. Damit waren das Königreich Dänemark und die Herzogtümer wieder unter
einem Herrscher vereinigt. Das sollte zwei Jahrzehnte lang bis in die Regierungszeit von Friedrichs Sohn
Christian III. so bleiben.
Mit Christian III. hielt die Reformation in Dänemark und den Herzogtümern Einzug. Friedrich hatte
Christian, dem Sohn aus seiner ersten Ehe, als dieser 1525 Dorothea von Sachsen-Lauenburg heiratete, zur
Versorgung das Amt Hadersleben mit Törninglehn überlassen32. In diesem Gebiet begann Christian mit der
kirchlichen Erneuerung (s. unten S. 43f.). Sein Bekenntnis zur lutherischen Lehre sorgte 1533, als es um die
Nachfolge Friedrichs I. ging, für Komplikationen. Während die Stände der beiden Herzogtümer Christian
am 8. Juni 1533 als neuem Herzog huldigten, gab es innerhalb des dänischen Reichsrates erhebliche Wi-
derstände gegen seine Wahl zum König. Eine Mehrheit der Räte, darunter vor allem die Bischöfe, hätten an
Christians Stelle lieber dessen Stiefbruder Johann d.Ä., der in Dänemark erzogen worden war, auf dem
Thron gesehen. Auf dem Herrentag in Kopenhagen konnten sich die Mitglieder des Reichsrates nicht auf
einen Kandidaten einigen; die Wahl wurde deshalb um ein Jahr verschoben33. Das Fehlen eines Herrschers
und das Scheitern der Politik der vom Reichsrat eingesetzten Interimsregierung führten zum Bürgerkrieg.
In ihn mischte sich die Stadt Lübeck ein, die ihre Handelsinteressen durch die Politik des Reichsrates
bedroht sah. Angesichts der Besetzung von weiten Teilen des Landes durch fremde Truppen war der Reichs-
rat schließlich gezwungen, Herzog Christian um Hilfe zu bitten. Am 4. Juli 1534 wählte ihn der dänische
Adel in Ripen zum König. Christian III. besaß zunächst nur die Kontrolle über Jütland. Im Frühjahr 1535
gelang dem von Johann Rantzau34 geführten Heer aber der Übergang nach Fünen, und im Juli 1536 wurde
Kopenhagen eingenommen35.
Einen Monat nach der Einnahme Kopenhagens ließ Christian die dänischen Bischöfe gefangensetzen
und enthob sie ihrer Ämter. Der Reichsrat versprach, die Verkündigung des Evangeliums nicht mehr zu
behindern36. Im Herbst des folgenden Jahres ließ sich Christian III. zusammen mit seiner Frau Dorothea in
der Kopenhagener Liebfrauenkirche (Vor Frue Kirke) von Johannes Bugenhagen krönen. Es war die erste
evangelische Krönung37.

3. Der Beginn der Reformation in den beiden Herzogtümern
Die Reformation begann in den städtischen Zentren der beiden Herzogtümer. Einen frühen Ausgangspunkt
evangelischer Verkündigung in Schleswig bildete das an der Westküste gelegene Husum. In der Forschung
gilt heute Theoderich oder Dietrich Pistorius (Becker) als erster evangelischer Prediger Husums. Deutlich
größere Bekanntheit als Pistorius erlangte jedoch Hermann Tast, weil er über die Grenzen Husums hinaus
auf die kirchliche Erneuerung in den Herzogtümern Einfluß ausgeübt hat (zu Husum s. ausführlich die
Einleitung zu Nr. 2). 1529 nahm Tast am Flensburger Kolloquium teil und war dort Wortführer der ein-
heimischen Geistlichen, die sich Melchior Hoffman entgegenstellten (s. unten S. 33f.). Als einer von sieben

stian d. 2. mellem paven og Luther, Kopenhagen 1995,
S. 17-19.
31 Vgl. Göbell, Vordringen der Reformation, S. 39.
32 Bei der Übertragung des Amtes Hadersleben mit Tör-
ninglehn handelt es sich um keine neuerliche Teilung, da
Christian nicht mit dem Gebiet belehnt wurde.

33 Vgl. Hoffmann, Sieg der Reformation, S. 124-127.
34 Zu Johann Rantzau vgl. das Biogramm S. 265.
35 Vgl. Hoffmann, Sieg der Reformation, S. 130-137.
36 Vgl. Olesen, Reformation im Königreich Dänemark,
S. 98.
37 Ebd., S. lOOf.

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