Die Herzogtümer Schleswig und Holstein
legung und seine apokalytischen Lehren, die auf Kritik stießen47. Für Hoffmans Fall sorgte schließlich aber
seine Stellungnahme in der Abendmahlsfrage, mit der er auch die Gunst König Friedrichs I. verspielte48.
Nach der Flensburger Disputation im April 1529 mußte Hoffman das Land verlassen.
Bereits ein Jahr vor der Disputation hatte sich der Pfarrer der Nikolaikirche Wilhelm Prawest in das
Chorherrenstift Bordesholm zurückgezogen. In der Folge verzichtete das Stift, dem das Patronatsrecht
zustand, auf die Besetzung der Stelle mit einem Kanoniker und überließ diese dem Kieler Rat. Im April
1534 übergab Bordesholm dann die Kirche St. Nikolai mitsamt dem Pfarrhaus und der Schule der Stadt49.
Neben Kiel waren es im Herzogtum Holstein vor allem die Städte in den Elbmarschen und Rendsburg,
in denen die neue Lehre früh Fuß fassen konnte. In Krempe soll sich der Pfarrer Joachim Visbeke bereits
1522 zu Luther bekannt haben. In Wilster predigte ein namentlich nicht bekannter Kirchherr in der Oster-
zeit 1523 gegen das Fasten. Bürgermeister und Rat setzten sich beim Herzog für ihn ein, als ihn die
Altgläubigen aus der Stadt zu vertreiben suchten50. In Rendsburg legte Peter Mellitius den Grundstein für
die Reformation. Er war von König Friedrich I. im Juni 1528 mit einem kurzen Begleitschreiben als Pre-
diger nach Rendsburg entsandt worden51. Zum eigentlichen Reformator der Stadt wurde aber Johann
Meyer. Vor seiner Berufung nach Rendsburg war Meyer an St. Katharinen in Hamburg tätig gewesen.
Nach dem Bericht seines Sohnes Samuel soll Meyer der erste Geistliche Hamburgs gewesen sein, der sich
verheiratete52. In Rendsburg war Meyer dann von 1532 an fast drei Jahrzehnte lang als Pfarrer der Ma-
rienkirche tätig53.
Die Ausbreitung der reformatorischen Bewegung in den Herzogtümern war nur möglich durch die
Duldung des Königs und Herzogs Friedrich I. In seiner „Handfeste“ hatte sich Friedrich zwar 1523 gegen-
über dem dänischen Reichsrat verpflichtet, an der alten Kirche und ihrem Glauben festzuhalten und keine
lutherischen oder anderen ketzerischen Lehren zu dulden, sondern deren Verkündiger ohne Nachsicht zu
verfolgen54. Auch den Ständen der beiden Herzogtümer hatte er die Zusage gegeben, den „christlichen
Glauben, Gottesdienst und Gerechtigkeit“ zu bewahren55. Trotz dieser Zusicherungen hielt Friedrich I. aber
seine Hand über die lutherischen Prediger, stellte ihnen Schutzbriefe aus oder brachte sie, wie im Fall
Schuldorps oder Mellitius, sogar in kirchliche Stellen56.
Auch der von den städtischen Magistraten betriebenen Aufhebung der Mendikantenklöster gebot Fried-
rich I. keinen Einhalt, sondern unterstützte diese vielfach noch durch eigene Erlasse. Das Franziskaner-
kloster in Schleswig wurde 1528 geschlossen; die Konventsgebäude des „Grauklosters“ dienten danach als
Armenhaus, während die Klosterkirche zum Rathaus umgebaut wurde07. Auch in Husum endete die Ge-
schichte des Franziskanerklosters 1528, nur 34 Jahre nach seiner Gründung (s. unten S. 41f.)58. In Flens-
burg schenkte Friedrich I. das Franziskanerkloster dem Mitglied des dänischen Reichsrats und Reichshof-
meister Magnus Goye. In dessen Auftrag wurden die Konventualen aus der Stadt vertrieben59. In Kiel
Schuldorp die Gemeinde zu gehorsamer Unterwerfung un-
ter die Obrigkeit auf.
47 Vgl. Deppermann, Melchior Hoffman, S. 94-97.
48 Ebd., S. 105f.
49 Vgl. Volbehr, Kieler Prediger-Geschichte, S. 8f.; Fi-
cker, Büchersammlung, S. 13f.; Ramm, Wegbereiter,
S. 309f.
50 Vgl. Göbell, Vordringen der Reformation, S. 42f.
51 Das Begleitschreiben Friedrichs I. ist ediert in Benesch,
Dokumente, S. 6.
52 Abdruck ebd., S. 14.
53 Vgl. Arends; Gejstligheden 2, S. 72 und 3, S. 115f.
54 Die Handfeste ist gedruckt in Aarsberetninger fra det
Kongelige Geheimearchiv 2 (1856/60), S. 65-79, hier:
S. 71: Item ville eller skwlle vij aldrij tillsteede noghen kiet-
ther, Lutters discipler eller andre, att predecke eller leree. lön-
lig eller obenbarling emod then hemelske gud, then heilige
kirckes troe, heiligstse jader paffuen Rommer kircke, medhen
huor the findis uthij vortt rige, ville vij oc skwlle lade straffe
thennom vedtt theris liiff oc goedz.
55 Vgl. Göbell, Vordringen der Reformation, S. 45.
56 Zur Haltung Friedrichs I. vgl. ebd., S. 54-57.
57 Vgl. Reblin, Reformationsgeschichte der Stadt Schles-
wig, S.112-116.
58 Vgl. Panten, Reformation, S. 50 und 52-54.
59 Vgl. Sejdelin, Diplomatarium Flensborgense 2, Nr. 353,
S. 206; Ramm, Wegbereiter, S. 312; Jorgen Nybo Ras-
mussen. Das Franziskanerkloster in Flensburg, in: Flens-
burg. 700 Jahre Stadt. Eine Festschrift, Flensburg 1984,
S.85-104.
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legung und seine apokalytischen Lehren, die auf Kritik stießen47. Für Hoffmans Fall sorgte schließlich aber
seine Stellungnahme in der Abendmahlsfrage, mit der er auch die Gunst König Friedrichs I. verspielte48.
Nach der Flensburger Disputation im April 1529 mußte Hoffman das Land verlassen.
Bereits ein Jahr vor der Disputation hatte sich der Pfarrer der Nikolaikirche Wilhelm Prawest in das
Chorherrenstift Bordesholm zurückgezogen. In der Folge verzichtete das Stift, dem das Patronatsrecht
zustand, auf die Besetzung der Stelle mit einem Kanoniker und überließ diese dem Kieler Rat. Im April
1534 übergab Bordesholm dann die Kirche St. Nikolai mitsamt dem Pfarrhaus und der Schule der Stadt49.
Neben Kiel waren es im Herzogtum Holstein vor allem die Städte in den Elbmarschen und Rendsburg,
in denen die neue Lehre früh Fuß fassen konnte. In Krempe soll sich der Pfarrer Joachim Visbeke bereits
1522 zu Luther bekannt haben. In Wilster predigte ein namentlich nicht bekannter Kirchherr in der Oster-
zeit 1523 gegen das Fasten. Bürgermeister und Rat setzten sich beim Herzog für ihn ein, als ihn die
Altgläubigen aus der Stadt zu vertreiben suchten50. In Rendsburg legte Peter Mellitius den Grundstein für
die Reformation. Er war von König Friedrich I. im Juni 1528 mit einem kurzen Begleitschreiben als Pre-
diger nach Rendsburg entsandt worden51. Zum eigentlichen Reformator der Stadt wurde aber Johann
Meyer. Vor seiner Berufung nach Rendsburg war Meyer an St. Katharinen in Hamburg tätig gewesen.
Nach dem Bericht seines Sohnes Samuel soll Meyer der erste Geistliche Hamburgs gewesen sein, der sich
verheiratete52. In Rendsburg war Meyer dann von 1532 an fast drei Jahrzehnte lang als Pfarrer der Ma-
rienkirche tätig53.
Die Ausbreitung der reformatorischen Bewegung in den Herzogtümern war nur möglich durch die
Duldung des Königs und Herzogs Friedrich I. In seiner „Handfeste“ hatte sich Friedrich zwar 1523 gegen-
über dem dänischen Reichsrat verpflichtet, an der alten Kirche und ihrem Glauben festzuhalten und keine
lutherischen oder anderen ketzerischen Lehren zu dulden, sondern deren Verkündiger ohne Nachsicht zu
verfolgen54. Auch den Ständen der beiden Herzogtümer hatte er die Zusage gegeben, den „christlichen
Glauben, Gottesdienst und Gerechtigkeit“ zu bewahren55. Trotz dieser Zusicherungen hielt Friedrich I. aber
seine Hand über die lutherischen Prediger, stellte ihnen Schutzbriefe aus oder brachte sie, wie im Fall
Schuldorps oder Mellitius, sogar in kirchliche Stellen56.
Auch der von den städtischen Magistraten betriebenen Aufhebung der Mendikantenklöster gebot Fried-
rich I. keinen Einhalt, sondern unterstützte diese vielfach noch durch eigene Erlasse. Das Franziskaner-
kloster in Schleswig wurde 1528 geschlossen; die Konventsgebäude des „Grauklosters“ dienten danach als
Armenhaus, während die Klosterkirche zum Rathaus umgebaut wurde07. Auch in Husum endete die Ge-
schichte des Franziskanerklosters 1528, nur 34 Jahre nach seiner Gründung (s. unten S. 41f.)58. In Flens-
burg schenkte Friedrich I. das Franziskanerkloster dem Mitglied des dänischen Reichsrats und Reichshof-
meister Magnus Goye. In dessen Auftrag wurden die Konventualen aus der Stadt vertrieben59. In Kiel
Schuldorp die Gemeinde zu gehorsamer Unterwerfung un-
ter die Obrigkeit auf.
47 Vgl. Deppermann, Melchior Hoffman, S. 94-97.
48 Ebd., S. 105f.
49 Vgl. Volbehr, Kieler Prediger-Geschichte, S. 8f.; Fi-
cker, Büchersammlung, S. 13f.; Ramm, Wegbereiter,
S. 309f.
50 Vgl. Göbell, Vordringen der Reformation, S. 42f.
51 Das Begleitschreiben Friedrichs I. ist ediert in Benesch,
Dokumente, S. 6.
52 Abdruck ebd., S. 14.
53 Vgl. Arends; Gejstligheden 2, S. 72 und 3, S. 115f.
54 Die Handfeste ist gedruckt in Aarsberetninger fra det
Kongelige Geheimearchiv 2 (1856/60), S. 65-79, hier:
S. 71: Item ville eller skwlle vij aldrij tillsteede noghen kiet-
ther, Lutters discipler eller andre, att predecke eller leree. lön-
lig eller obenbarling emod then hemelske gud, then heilige
kirckes troe, heiligstse jader paffuen Rommer kircke, medhen
huor the findis uthij vortt rige, ville vij oc skwlle lade straffe
thennom vedtt theris liiff oc goedz.
55 Vgl. Göbell, Vordringen der Reformation, S. 45.
56 Zur Haltung Friedrichs I. vgl. ebd., S. 54-57.
57 Vgl. Reblin, Reformationsgeschichte der Stadt Schles-
wig, S.112-116.
58 Vgl. Panten, Reformation, S. 50 und 52-54.
59 Vgl. Sejdelin, Diplomatarium Flensborgense 2, Nr. 353,
S. 206; Ramm, Wegbereiter, S. 312; Jorgen Nybo Ras-
mussen. Das Franziskanerkloster in Flensburg, in: Flens-
burg. 700 Jahre Stadt. Eine Festschrift, Flensburg 1984,
S.85-104.
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