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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Dörner, Gerald [Bearb.]; Arend, Sabine [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (23. Band = Schleswig-Holstein): Die Herzogtümer Schleswig und Holstein — Tübingen: Mohr Siebeck, 2017

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https://doi.org/10.11588/diglit.41731#0315
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Einleitung

Durch die auf dem Rendsburger Landtag im August 1544 vorgenommene Teilung der Herzogtümer, bei der
er als Jüngster der drei Brüder die erste Wahl treffen durfte, hatte Adolf I. in Schleswig die Ämter Apenrade
und Gottorf, das Kloster Mohrkirch und die Landschaft Eiderstedt, in Holstein die Ämter Kiel, Oldenburg,
Neumünster und Trittau sowie die Klöster Reinbek und Cismar erhalten1. Mit dem Amt Gottorf, zu dem
im 16. Jh. noch die später eigenständigen Ämter Husum und Hütten gehörten, verfügte der Herzog in
Südschleswig über ein großes zusammenhängendes Gebiet, das sich von der Nordsee bis zur Ostsee hin
erstreckte2. Residenz wurde das nahe der Stadt Schleswig gelegene Schloß Gottorf, das schon König Fried-
rich I. als Wohnsitz gedient hatte.
Im Laufe seiner mehr als vier Jahrzehnte währenden Regentschaft gelang es Adolf I., das Gottorf er
Territorium erheblich zu erweitern. Mit der Wahl zum Administrator des Bistums Schleswig als Nachfolger
seines jüngeren Bruders Friedrich setzte sich Adolf 1556 in den Besitz des bischöflichen Amtes Schwabstedt
und des dazugehörigen Schlosses (Got Nr. 1). Zusätzlich übernahm er 1556 aus dem Erbe Friedrichs, der
neben dem Schleswiger auch das Hildesheimer Bistum innegehabt hatte, die zum Hochstift Hildesheim
gehörenden Ämter Peine und Steuerwald in Niedersachsen3. Der auf seine Initiative hin zustande gekom-
mene Feldzug gegen die Republik Dithmarschen trug Adolf 1559 den nördlichen Teil des Landes Dithmar-
schen ein, der an seine Besitzungen angrenzte4. Von den Herzogen von Sachsen-Lauenburg schließlich er-
warb Adolf 1571 das Amt Tremsbüttel und vier Jahre später das Amt Steinhorst5.
Nach dem Tod Johanns d.Ä. im Jahr 1580 konnte Herzog Adolf seinen Anspruch auf das gesamte Erbe
des verstorbenen Bruders zwar nicht gegen König Friedrich II. durchsetzen; die ihm bei der Teilung des
Hadersiebener Herzogtums zugefallenen Gebiete trugen aber nicht wenig zur Arrondierung des Gottorfer
Territoriums bei. So entstand durch die aus dem Erbe Johanns stammenden Ämter Tondern und Lügum-
kloster und dem bereits im Besitz Adolfs befindlichen Amt Apenrade im nördlichen Schleswig ein zweiter
großer, zusammenhängender Gebietskomplex zwischen den Meeren6.
Herzog Adolf I. hatte von 1538 an mehrere Jahre lang am Hofe Landgraf Philipps von Hessen in Kassel
zugebracht7. 1564 heiratete er eine Tochter des Landgrafen, nachdem zuvor mehrere ehrgeizige Eheprojekte
gescheitert waren: Adolf hatte sich um die englische Königin Elisabeth bemüht und um die Hand einer
Tochter Kaiser Ferdinands II. angehalten; auch eine Verbindung zu Christina von Lothringen, einer Toch-
ter des auf Schloß Kalundborg gefangenen Königs Christian II., war ins Auge gefaßt worden8. Die Kon-
takte zum Kasseler Hof blieben über die Regierungszeit Adolfs I. hinaus bestehen. Sein Sohn Johann Adolf
holte zahlreiche Berater und Theologen aus Hessen ins Land. Nicht zuletzt auf hessischen Einfluß ging auch
das Vordringen des Calvinismus am Gottorfer Hof zurück (s. unten S. 319f.).

1 Vgl. Hoffmann / Reumann, Herzogtümer, S. 6; Hen-
ningsen, Herzoge von Gottorf, S. 143.
2 Vgl. die Karten in Historischer Atlas Schleswig-Holstein,
S. 155 und Henningsen, Herzoge von Gottorf, S. 142.
3 Vgl. Hoffmann, Tätigkeit Adam Tratzigers, S. 43. Zu
den beiden Ämtern s. Sehling, EKO VII,2,2,1, S. 758-
766.
4 Vgl. Hoffmann / Reumann, Herzogtümer, S. 17-26.
5 Vgl. Schleswig-Holstein Lexikon, S. 563f.; Hoffmann,
Tätigkeit Adam Tratzigers, S. 47.

6 Vgl. die Karte in Historischer Atlas Schleswig-Holstein,
S. 156; dazu Henningsen, Herzoge von Gottorf, S. 149
und Sonderjyllands Historie 2, S. 361. Neben den beiden
genannten Ämtern erhielt Adolf 1581 in Schleswig noch
die Landschaften Nordstrand und Fehmarn und in Hol-
stein das Kloster Bordesholm.
7 Vgl. Hoffmann / Reumann, Herzogtümer, S. 4L
8 Vgl. ebd., S. 65f.; Henningsen, Herzoge von Gottorf,
S. 146.

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