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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Dörner, Gerald [Bearb.]; Arend, Sabine [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (23. Band = Schleswig-Holstein): Die Herzogtümer Schleswig und Holstein — Tübingen: Mohr Siebeck, 2017

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https://doi.org/10.11588/diglit.41731#0317
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Einleitung

Neben seiner Funktion als Verwaltungsitz entwickelte sich Schloß Gottorf mehr und mehr zu einem
kulturellen Zentrum des Landes („Musenhof“)24. Die kontinuierliche Erweiterung Gottorfs sowie die Er-
richtung neuer Schlösser (Husum, Reinbek, Tönning) und der Umbau alter Schlösser (Kiel) führten zu
einer rasch anwachsenden Verschuldung des Herzogtums25. Auch die schon von Herzog Adolf I. unternom-
menen Bemühungen um eine Steigerung der Einnahmen durch die Erhöhung von Abgaben und eine För-
derung des Handels konnten die wachsende Schuldenlast nicht bremsen26. Dies führte zu einer Abhängigkeit
der Gottorfer Herzoge von ihren Kreditgebern, die vielfach aus den Reihen des einheimischen Adels kamen.
Immer wieder erfolgte die Ernennung eines adeligen Kreditgebers zum Amtmann, der dann das betreffende
Amt als Sicherheit erhielt27.
Durch die expansive Politik des dänischen Königs Christian IV. wurde das Herzogtum Gottorf nach
1627 immer stärker in den Konflikt zwischen Dänemark und Schweden hineingezogen. Herzog Fried-
rich III., der sich zunächst um Neutralität zwischen den beiden Seiten bemüht hatte, wandte sich schließ-
lich den Schweden zu. Durch deren Unterstützung erlangte er 1658 mit dem Frieden von Roskilde und dem
Kopenhagener Vergleich die Befreiung Gottorfs von der Lehnsherrschaft Dänemarks über Schleswig28. Die
Vereinbarungen von 1658 führten aber zu einer mehr als ein Jahrhundert lang währenden Auseinanderset-
zung der Gottorfer mit den Königen von Dänemark. Mehrfach besetzten dänische Truppen das Herzogtum.
1721 zog Friedrich IV. von Dänemark schließlich den Gottorfer Anteil am Herzogtum Schleswig ein und
vereinigte ihn mit dem königlichen Anteil29. Mit dem Vertrag von Zarskoje Selo erlangte der dänische
König Christian VII. dann 1773 durch einen Gebietstausch mit den Gottorfern, die für ihren Verzicht auf
Holstein die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst erhielten, die Alleinherrschaft über die beiden Her-
zogtümer30.
Auf das Bistum Schleswig legte Herzog Adolf I. im Jahr 1556 seine Hand (s. Got Nr. 1). Mit seinem Sohn
Johann Adolf erscheint 1586 erstmals ein Gottorfer als Koadjutor an der Spitze des benachbarten Bistums
Lübeck. Das Lübecker Bistum wurde in der Folge zu einer Versorgungsstätte für die jüngeren Söhne der
Gottorfer. 1647 verpflichtete sich das Domkapitel sogar vertraglich, die nächsten sechs Koadjutoren jeweils
aus dem Hause Gottorf zu wählen, wenn es mehr als einen Kandidaten gab. Tatsächlich sollten die Fürst-
bischöfe bis zur vollständigen Säkularisierung des Bistums Lübeck im Jahr 1803 aus dem Hause Gottorf
kommen31.
Adolf I. berief 1562 als geistlichen Stellvertreter für das Schleswiger Bistum Paul von Eitzen zum
Superintendenten. Eitzen gehört zu den bedeutendsten Theologen der schleswig-holsteinischen Kirchenge-
schichte32. Das Gottorfer Kirchenwesen erhielt durch ihn seine Prägung. Eine große Anzahl von Eitzens
Schriften erlangten autoritativen Rang, weil sie auf herzogliche Anweisung hin unter die sogenannten Libri
parochiales aufgenommen wurden, die von jeder Pfarrei auf Gemeindekosten angeschafft werden muß-
ten33.
Auf Paul von Eitzen ging der Entwurf für das Paedagogium publicum in Schleswig zurück. Der Super-
intendent griff damit eine Forderung der Kirchenordnung von 1542 auf, die eine höhere Landesschule am
Sitz des Bischofs vorgesehen hatte34. Die Schule sollte auf das Studium an der Universität vorbereiten und

Hoyer und Cypraeus besaßen Kanonikate des Schleswiger
Domkapitels.
24 Vgl. dazu besonders Dieter Lohmeier, Kleiner Staat
ganz groß. Schleswig-Holstein-Gottorf, Heide 1997.
25 Vgl. Henningsen, Herzoge von Gottorf, S. 146 (ebd.
S. 147f. Abb. der Schlösser in Reinbek, Husum und Tön-
ning).
26 Ebd., S. 147-149.
27 Ebd., S. 152 und Fuhrmann, Ritterschaft, S. 321.

28 Vgl. Hoffmann / Reumann, Herzogtümer, S. 200/7-
200/14.
29 Vgl. Kellenbenz, Herzogtümer, S. 251.
30 Vgl. Henningsen, Herzoge von Gottorf, S. 180-183.
31 Vgl. dazu Lohmeier, Fürstbischöfe von Lübeck, passim.
32 Zu Paul von Eitzen s. das Biogramm unter Got Nr. 2,
Anm. 1 mit der dort angegebenen Literatur.
33 Vgl. Alwast, Kirchenregiment, S. 24-26.
34 Nr. 7, S. 122.

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