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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Dörner, Gerald [Bearb.]; Arend, Sabine [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (23. Band = Schleswig-Holstein): Die Herzogtümer Schleswig und Holstein — Tübingen: Mohr Siebeck, 2017

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https://doi.org/10.11588/diglit.41731#0327
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Einleitung

Deshalb ist er auch in niederländischer Sprache abgefaßt125. Im Jahr 1568 wurde er an einem unbekannten
Ort gedruckt126. Nach Alards Tod erschienen weitere Ausgaben in Antwerpen, Utrecht und Amster-
dam127.
Von ganz anderer Art ist der lateinische Katechismus des Paul von Eitzen. Er ist wohl aus der Lehr-
tätigkeit des Superintendenten am Paedagogium publicum in Schleswig hervorgegangen128. Das „Examen
catechismi“ erschien erstmals 1571 in Wittenberg als Anhang zu Eitzens neun Bücher umfassenden „Ethi-
cae doctrinae“129. Von den „Ethicae doctrinae“ erschienen in den folgenden Jahren zahlreiche weitere Aus-
gaben. Daneben wurde der Katechismus 1583 aber auch als eigenständige Schrift in der Offizin des fürst-
lich-gottorfischen Hofbuchdruckers Nikolaus Wegener gedruckt130.
In seinem Katechismus schließt sich Eitzen, was die Reihenfolge der Hauptstücke betrifft, an Luthers
Kleinen Katechismus an131. Auch für die Auslegung der Zehn Gebote, des Apostolicum oder des Vater unser
im einzelnen verweist der Superintendent um der Kürze willen jeweils auf Luthers Katechismus132. Das
„Examen catechismi“ zeichnet sich durch eine große Anzahl von Schriftbeweisen aus. Es beginnt mit der
Frage: Quid est Sacra scriptura? Der erste Teil des Katechismus behandelt dann das Gesetz. Im zweiten Teil
„De evangelio“ werden der christliche Glaube und seine Zusammenfassung im Symbolum Apostolicum, die
Trinität und Christologie (hier insbesondere die Frage der Inkarnation) sowie die Lehre von der Kirche und
die Rechtfertigungslehre thematisiert. Der dritte Teil „De oratione“ fragt nach dem vorzüglichen und
eigentlichen Gottesdienst; er handelt über das Gebet. Der vierte Teil „De baptismo“ besteht aus einer
längeren Erklärung der Einsetzungsworte Jesu. Angeschnitten werden das Problem der Kindertaufe und die
Frage, was mit den christlichen Kindern geschieht, die vor ihrer Taufe sterben. Im fünften Teil „De sa-
cramento coenae Dominicae“ geht es um das richtige Verständnis des Abendmahls. Dabei wird die wahre
und wesentliche Gegenwart des Leibes und Blutes Christi in Brot und Wein hervorgehoben und gegen
abweichende Auffassungen von reformierter Seite verteidigt. Festgehalten wird an der manducatio impio-
rum bzw. indignorum. Der sechste und letzte Teil „De poenitentia“ schließlich handelt über die drei Teile
der Buße: Reue (contritio), Glaube und neuer Gehorsam133.
Auch von Eitzens Nachfolger Jakob Fabricius d.Ä. ist ein Katechismus überliefert. Er wurde 1602 in der
Offizin von Nikolaus Wegener in Schleswig gedruckt. Fabricius widmete ihn der Herzogin Augusta, einer
Tochter des dänischen Königs Friedrich II., die seit 1595 mit Johann Adolf von Gottorf verheiratet
war134. Die Herzogin hatte Fabricius den Auftrag zur Erstellung des Katechismus gegeben, wie dem De-
dikationsschreiben des Generalpropstes vom 1. Dezember 1602 zu entnehmen ist. Bestimmt war der Ka-
techismus für den Unterricht des Sohnes der Herzogin, den späteren Herzog Friedrich III.135 Der noch nicht
fünf Jahre alte Friedrich hatte, wie Fabricius bei einem Besuch am Hof erstaunt feststellte, bereits Luthers
Kleinen Katechismus mitsamt der Erklärungen auswendig gelernt. Mit Hilfe des neuen Katechismus sollte

125 Aus diesem Grund wurde er in den Band nicht aufgenom-
men.
126 Die Catechismus op vrage en andtwoorde gestelt door
Franciscum Alardum pastoor tho Wilster, eertijt predi-
kant Thantwerpen in de schuere, o.O. 1568. Auszüge da-
von abgedruckt bei Reu, Quellen zur Geschichte des
kirchlichen Unterrichts 1,3,1,1, S. 546-560. Zur Gliede-
rung des Katechismus vgl. ebd. 1,3,1,2, S. 538f.
127 Ebd. 1,3,1,2, S. 537.
128 Siehe dazu oben S. 298.
129 VD 16, E 914 und 915. Den ersten Band der in zwei Teilen
gedruckten Schrift widmete Eitzen dem dänischen König
Friedrich II. und den beiden Herzogen Johann d.Ä. und
Adolf I., den zweiten Band dem Rat der Stadt Hamburg.

130 Zu Nikolaus Wegener, der 1591 aus Hamburg nach
Schleswig gekommen war, vgl. Reske, Buchdrucker,
S. 819f.
131 Vgl. Reu, Quellen zur Geschichte des kirchlichen Unter-
richts 1,3,1,2, S. 546.
132 Vgl. Got Nr. 5, S. 343 (Explicationes singulorum praecep-
torum petantur ex Cathechismo Lutheri), S. 347, S. 353 etc.
133 Zum Inhalt vgl. auch Schilling, Paul von Eitzen,
S. 48f. und 51.
134 Zur Bedeutung der Herzogin für Jakob Fabricius vgl. un-
ten S. 319.
135 Zu Herzog Friedrich III. vgl. S. 429.

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