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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0292
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272

Die Mark Brandenburg.

Und nachdem itzo viel bettler mann, weib
und kinder alhie umgehend gesehen werden, die
eines theils stark vermögend, soll der rath uf
dieselben uf der gassen lassen sehen und den
starken vermögenden das betteln verbieten und
zu arbeiten befehlen. Wo sie das verachten, soll
ine der rath der stadt verpieten. So soll auch
kein fremder bettler alhie eingelassen
werden.
Und mochte der rath uf eine zeit alle bettler
an einen ort bescheiden und besichtigen lassen.
Welcher dann so gebrechlich oder alt, dass dem-
selben ein merkliches zeichen eines gebrechs ge-
48. Abschied und ordnung im jungfraun closter
[Nach St.-A. Magdeburg, Cultus-
Nachdem der domina und jungfraun dieses
klosters hochgedachts unsers gnädigsten herrn
christliche kirchenordnung verkundiget, welche sie
auch also zu halten angenommen, sollen sie sich
derselben allenthalben in der lehre und kirchen
ceremonien gemäss erzeigen und soll die domina
sunderlich beschaffen und daran sein, dass die
kirchenordnung zum forderlichsten durch die jung-
frauen in ubung gebracht und ihre gesenge, ge-
bete und kirchen ceremonien darnach reformirt
werden. Und sollen hinfür allein horas de tem-
pore und von hohen festen singen. Und wenn ein
fest de sanctis kommt, sollen sie das commun
sanctorum halten und die neuen historien nach-
lassen; sollen auch alle montage, mittwoch und
freitage die litanei, wie im dritten theil der
kirchenordnung zu finden, mit aller andacht des
morgens nach der prima singen, und alle dazu
kommen.
Die messe soll in diesem kloster ferner anders
nicht, denn wie in der kirchenordnung gesatzt,
gehalten werden; doch dass die jungfrauen täglich,
wenn aus ihnen nicht sein, die zum hochwirdigen
sacrament wollen gehen, sollen sie das tagamt,
wie die ordnung setzt, singen und halten. Wenn
aber communicanten seind, soll die messe ganz,
jedoch nicht anders, denn nach gestalt der ord-
nung gehalten werden.
Wenn die jungfrauen des tages die prima
gesungen, sollen sie in ihrem reventer alle zu-
sammen gehen, und eine aus inen, welcher solches
durch die domina auferleget wird, einen oder
zween artikel der kirchenordnung, sonderlich aber
den katechismum den andern vorlesen. Des-

geben , welches er an dem hute oder mantel
tragen soll, dadurch die andern, so da betteln
und das zeichen nicht haben, desto leichter zu
kennen und auszuweisen sein.
Diese ordnung wollen die visitatores dis mal
nach gelegenheit der itzigen zeit und dieser stadt,
doch bis an hochgedachten unsern gnädigsten
herrn gemacht haben. Und wo derselben nach-
gangen, achten sie, dass es gemeiner stadt zur
beförderung der christlichen religion nützlich und
dienstlich. Dessen zu urkund haben die visita-
tores ihr pettschaft hieran gedruckt. Actum Solt-
wedel freitages nach Laurentii im XLIten.
St. Annen, der religion halber gemacht. 1541.
Archiv Salzwedel 173 a, S. 151 ff.]
gleichen sollen die jungfrauen jede insonderheit
selb oft darin lesen.
Und sollen des morgens zur malzeit über
tische allewege einen oder zween capittel des alten,
und zur abendmahlzeit aus dem neuen testament
lassen lesen.
Es sollen sich auch die jungfrauen kegen die
domina im gebürlichen obediens verhalten. Wolten
auch die jungfrauen eine oder mehre das
klosterleben verlassen und daraus gehen und sich
zum weltlichen oder heiligen ehestande begeben,
soll ine frei sein und daran unverhindert bleiben.
Aber die im kloster bleiben, sollen sich in ge-
bürlicher disciplin und zucht, wie ihre regel aus-
weiset, halten.
Alsdann die jungfrauen itzo keinen kaplan
oder konfessoren gehabt, haben ine die visitatores
den würdigen ern Joachim Kirstedten 1)
dazu verordnet. Der soll den jungfrauen die
woche über des sontags und mittwogs predigen,
auch sie beicht hören, und so oft er gebeten
wird, das hochwürdige sacrament verreichen. Do-
kegen sollen ime die jungfrauen verschaffen freie
wohnung, sollen ime auch von dem einkommen
der drei geistlichen lehen, so sie bei sich haben,
und das verzeichniss aus irem register den visita-
torn übergeben vermeldet jerlich zwei und zwanzig
gulden geben. Darüber soll er haben das ein-
kommen des lehens Katharine, in diesem kloster
gelegen. Actum Soltwedel montags am tage
Assumtionis Marie im ein und vierzigsten jare.

1) In dem Anhange zum Rezesse der Altstadt von
1541 heisst er Joachim Bierstedt.

49. Visitations-Abschied der Altstadt Salzwedel. 1579.
[Nach St.-A. Magdeburg, Cultus-Archiv Salzwedel 173 a, S. 189 ff.]
[Vorher geht eine Einleitung mit der Credenz der Und seind aufenglichen die visitatores hoch
Visitatoren wie für Salzwedel-Neustadt 1579, s. dortselbst.] erfreuet, das ein ehrbar rath mit dem pfarrer,
 
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