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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0442
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422

Schlesien.

Molwitz, Neudorf, Michelau, Schwanwitz, Zotwitz, Jenkwitz, Schedelwitz enthalten, fallen fort,
(Nr. 98.)
Über den Plan Friedrich’s II., in Liegnitz eine Universität zu begründen, vgl. Koff-
manne, im Correspondenzbl. 2, S. 34 ff.
II.
Herzog Friedrich II. starb am 17. September 1547. Auf Grund testamentarischer Be-
stimmung erhielt von seinen beiden Söhnen Friedrich III.: Liegnitz mit den Städten Liegnitz,
Goldberg, Haynau, Lüben und Parchwitz; Georg II.: Brieg und Wohlau.
Auf Friedrich III. folgten Heinrich XI. (1559—1588), Friedrich IV. (1576—1596).
Für Friedrich III., der sich in Frankreich aufhielt, wurde 1551 als Regent
Georg von Brieg bestellt. Zwar übernahm Friedrich III. 1557 noch einmal die Regierung,
wurde aber 1559 seiner Regierung entsetzt und gefangen gehalten. Er starb 1570. Sein Sohn
Heinrich XI. regierte seit 1559, wurde aber 1576 seiner Regierung entsetzt, die nunmehr auf
seinen Bruder Friedrich IV. überging (1576—1596).
Georg II. starb am 7. Mai 1586. Seine beiden Söhne Joachim Friedrich und Johann Georg
regierten gemeinsam. Letzterer starb 1592 kinderlos, und Joachim Friedrich wurde Allein-
herrscher. Nach dem Aussterben der Liegnitz’schen Linie 1596 vereinigte er wieder die ge-
samten Fürstenthümer.

Die Söhne Friedrich’s II. setzten das Werk ihres Vaters fort. Von besonderer Be-
deutung war die Thätigkeit Georg’s II., die ja auch für Liegnitz massgebend werden musste.
Wie Georg II. schon nach einem halben Jahre seit dem Tode seines Vaters klagte,
wurde die Ordnung Friedrich’s II. nicht überall genau beachtet. Insbesondere wurden die
Senioren bei Anstellung und Absetzung der Pfarrer übergangen. Georg erliess daher am
Pfingstabend 1548 ein Generalmandat , in welchem er die alte Ordnung wieder einschärfte und
sich selbst die Entscheidung in den Besetzungs- und Entsetzungsfragen ausdrücklich vorbehielt.
Damit geschah ein weiterer Schritt zur Ausgestaltung des Summepiskopates.
In den Jahren 1554 bezw. 1555 verloren die beiden Länder ihre kirchlichen Spitzen,
je ihren Superintendenten. Dazu brachen jetzt die Schwenckfeldischen Wirren aus. Eine be-
drohliche Lage für das junge Kirchenwesen. Die Geistlichen richteten wiederholt flehentliche
Bitten an den Landesherrn, ihnen wieder ein geistliches Haupt zu geben und Visitationen vor-
zunehmen. Der Fürst, jeder Initiative abgeneigt, hielt aber an Stelle von Superintendenten und
Visitationen die Senioren und die Convente für genügend. Die Ungleichheit in den Ceremonien,
wie sie eine natürliche Folge der freien Entwicklung gewesen war, erschien in dieser Zeit als
ein schweres Übel. Auch sie veranlasste die Geistlichen zu neuen Bitten, und zwar um Erlass
einer Kirchenordnung.
Zunächst gab der Fürst den Wünschen nach geistlichen Spitzen nach. Aber er er-
nannte nicht, wie bisher, für Liegnitz und Brieg je einen Superintendenten, sondern je deren
zwei. Der Grund für diese Änderung liegt klar zu Tage. Mit der doppelten Besetzung dieses
obersten kirchlichen Amtes schwächte er dessen Einfluss und stärkte den seinigen. Diese
Superintendenten haben dann noch das Ihrige dazu gethan, ihre eigene Stellung in noch grössere
Abhängigkeit vom Fürsten zu bringen, als wie sie ohnehin schon bestand. Insonderheit sind
es die Brieger Superintendenten gewesen, welche die Rechte des Fürsten zum bischöflichen
Amte aus der Bibel bewiesen haben. Sie suchten dem Fürsten aus Jesaias 49 zu beweisen,
dass er allein der wahre Superattendent sei, woraus dann ihre eigene Mandatar-Stellung mit
Nothwendigkeit folgte (Correspondenzbl. 5, S. 42 ff., 49).
 
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