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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0447
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Die Dreidingsordnungen.

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Herzog Joachim Friedrich’s vom 19. October 1591 (St.-A. Breslau, Brieg X 2a) und vom
19. December 1601 (Ehrhardt, a. a. O. IV, 1, S. 113) seien noch erwähnt.
Über die Beschlüsse der verschiedenen Convente s. u. A. Ehrhardt II, 1, S. 15 ff.
Besonderes Aufsehen machte der durch den Eifer für die reine Lehre herbeigeführte
Sturz einer der ersten kirchlichen Persönlichkeiten Schlesiens, des Superintendenten Kreuzheim.
Er war ca. 40 Jahre als Superintendent thätig gewesen und hatte 332 Personen zum Pfarramt
ordinirt. Von Gegnern verdächtigt, aber wiederholt gerechtfertigt, wurde er endlich bei der
Visitation, welche zur Reinhaltung der Lehre die sächsischen Theologen Hunnius und Mam-
phrosius 1593 vornahmen, nicht rein in der Lehre befunden und abgesetzt. Die Akten hierüber
wurden 1597 gedruckt. (Vgl. auch Mamphrosius, Gründliche Widerlegung der dehmütigen
Supplikation, ... auch ausführlicher Bericht von der Visitation der Kirchen im Herzogthum
Liegnitz 1593. Leipzig 1614. Ein Exemplar ist in der Univ.-Bibliothek zu Breslau.) Er
ging später nach Fraustadt i. Posen. Vgl. Lauterbach, Leben Herbergers. Leipzig 1708,
S. 122 (Herberger bekam nämlich einen Ruf nach Liegnitz, an Stelle des Superintendenten
Andreas Baudisius, lehnte aber ab); Hensel, a. a. O. S. 208. Zu Krentzheim vgl. Eber-
lein, im Correspondenzbl. 4, S. 1 ff.
Über die kirchlichen Vorgänge im 17. Jahrhundert vgl. Ehrhardt, a. a. O. IV, 1,
S. 111 ff. Über eine Consistorialordnung Herzog Rudolph’svon 1613 und die Kirchenordnung
Christian’s von Wohlau von 1635 vgl. v. Kamptz, S. 543, Nr. 18 und 23; über eine Schul-
ordnung der Herzogin Louise für das Gymnasium zu Liegnitz von 1673 vgl. Vormbaum,
Evang. Schulordnungen 2, Nr. 76. Über Visitationen im 17. Jahrhundert vgl. Matzke, Die
Generalvisitationen der evang. Kirchen und Schulen im Fürstenthum Liegnitz 1654 und 1674.
Berlin 1854; Schimmelpfennig, in Ztschr. des Ver. f. Gesch. Schlesiens 8, S. 109 ff.;
Ehrhardt, a. a. O. IV, 1, S. 124 ff.
Im Jahre 1595 gab der Briegische Superattendent Blumius bei Nicolaus Schneider
eine Sammlung „Briegischer Kirchen- und Schlossgebete“ heraus. Ein Exemplar besitzt die
Univ.-Bibl. Erlangen.
Über die Einführung der Reformation in den zu den Fürstenthümern gehörenden
Städten Liegnitz, Goldberg, Haynau, Lüben, Parchwitz (Fürstenthum Liegnitz), Brieg, Ohlau,
Strehlen, Kreuzburg (Fürstenthum Brieg), Wohlau, Steinau a. O., Herrnstadt (Wohlau) vgl.
Soffner, S. 121—127; Wolff, a. a. O. S. 90 ff. Zur Geschichte von Raudten vgl. Corre-
spondenzbl. 8, S. 21 ff. Besondere Ordnungen scheinen von den Städten nicht ausgegangen zu sein.
Im Jahre 1676 fiel das Gebiet, als mit dem Tode Herzog Wilhelm’s das alte piastische
Geschlecht erlosch, an den Kaiser; seitdem wurde die Katholisirung energisch betrieben.
Die Dreidingsordnungen.
Anhangsweise zu Liegnitz sollen die Dreidingsordnungen besprochen werden, und zwar
sofort für ganz Schlesien im Zusammenhange.
Die Dreidinge waren bäuerliche Gerichte und Versammlungen, die im Anschlusse an die
drei ungebotenen Gerichte, oder die Sentgerichte, sich in Schlesien bis in die Neuzeit erhalten
hatten und die insbesondere auch den Zweck verfolgten, auf das soziale und sittliche Verhalten
der bäuerlichen Bevölkerung einzuwirken. So finden sich denn neben Ermahnungen zu christ-
lichem Leben Befehle über bäuerliche wirthschaftliche Thätigkeit, neben Rügen von Sonntags-
entheiligung und Unsittlichkeit stehen Rügen über Dörren von Flachs im Backofen, Halten
von Tauben und Ziegen. Im Rathsarchiv Liegnitz, Fach 19, Nr. 974, findet sich in Abschrift
des 18. Jahrhunderts ein Buch „Kurzer unterricht von dem Dreyding und wie dasselbige durch
gottfürchtige obrigkeiten vor alters gehalten, auch noch billich gehalten werden sollte. Getruckt
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