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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0446

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Schlesien.

Darüber, dass auch aus anderen Ländern, z. B. von den Fürsten von Jägerndorf, Freudenthal
und Teschen, ja von Mähren und Ungarn, Geistliche nach Brieg zur Prüfung und Ordination geschickt
wurden, vgl. Schulig, in Jahrb. f. die Gesch. des Protestantismus in Österreich 13, S. 21.
Eine einzige Visitation ist uns aus dieser zweiten Periode des 16. Jahrhunderts über-
liefert, nämlich die, welche Georg II. in Brieg 1565 veranstalten liess. Die Instruktion der
Visitatoren ist aus dem St.-A. Breslau, Brieg X, 2a, erstmalig von Schimmelpfennig, in
Ztschr. des Ver. f. die Gesch. Schlesiens 9, S. 20, abgedruckt worden; sie wird darnach hier
wiedergegeben. (Nr. 100.)
Einen guten Einblick in die Thätigkeit der Visitatoren erhalten wir aus einem von
Eberlein, im Correspondenzbl. 4, S. 143 ff., publizirten Bruchstücke aus dem St.-A. Breslau.
Ich halte dieses Stück, welches Eberlein mit Recht der Visitation von 1565 zuweist, für den
Entwurf eines dem Landesherrn von den Visitatoren über ihre Thätigkeit zu erstattenden
Berichtes.
Das Taufbuch der Peter-Pauls-Kirche in Liegnitz stammt von 1546, ein Begräbniss- und
Taufbuch von 1565, das Taufbuch der Marienkirche erst von 1574 (doch sind ältere Bücher wahr-
scheinlich vorhanden gewesen); Lüben hat ein Taufbuch seit 1560, Strehlen seit 1555; Brieg hat
ein Begräbnissbuch seit 1564; Reichenstein hat Tauf-, Trau- und Sterbebücher seit 1569. Der
Superintendent Krenzheim (nach 1572) drang auf Einführung im ganzen Lande. So finden
sich auf dem Lande solche Bücher seit 1579 z. B. in Seiffersdorf und Dittersbach-Herzogswaldau,
aber durchaus nicht überall (vgl. Jungnitz und Eberlein, Die Kirchenbücher Schlesiens.
Breslau 1902. S. XI). Auch Linden bei Briesen, Kreis Brieg, hat ein Taufregister von
1579 an.
Verschiedene Verordnungen betreffen die Heilighaltung der Sonntage. So von Georg,
Dienstags nach Maria Magdalena (d. i. 24. Juli) 1548 für Wohlau, Steinau, Raudten, Winzig,
Herrnstadt und vom 14. November 1550 für Brieg (letztere ist in Dipl. Beitr. 4, S. 110 [Böhm];
im Correspondenzbl. 4, S. 144, abgedruckt, sowie im Auszuge bei Soffner, S. 123). Ferner
ist eine Verordnung des Herzogs vom 17. Januar 1583 an den Rath zu Ohlau wegen Besuches
des Gottesdienstes von Eberlein, im Correspondenzbl. 8, S. 108 ff., .abgedruckt. Über Ver-
ordnungen an den Rath zu Liegnitz vgl. unter Liegnitz.
Von Anordnungen der geistlichen Oberen erwähne ich zwei aus dem Tagebuche des
Laurentius Baudiss (Handschr. St.-A. Breslau). Hier heisst es zu 1554: „Der Superintendent
Theodorus hat geordnet, das die frühe Lectiones und Gebete in beiden stadtkirchen sind ge-
halten worden, welche zuvor nur in der Niederkirchen des Morgens, zur Vesper aber in der
Oberkirchen bräuchlich waren;“ und zu 1555: „Der Kindercatechismus zu Liegnitz in beiden
stadtkirchen von der schuljugend angehoben worden, recitirt zu werden. Rectore M. Georgio
Helmrico.“
Ein Befehl wegen des Türkengebets vom 29. August 1565 soll als Beispiel landesherr-
licher Fürsorge hier nach dem Abdruck im Correspondenzbl. 6, S. 122 ff., publizirt werden.
(Nr. 101.)
Zur Schulgeschichte vgl. besonders unten unter Stadt Goldberg; über Schulordnungen
von Brieg s. Walter, Silesia diplomatica I, S. 140, 141.
Einen breiten Raum nehmen in der Geschichte dieser Herzogthümer die Lehrstreitig-
keiten ein. Man vergleiche darüber Ehrhardt, Hensel u. A.
Sie forderten auch die gesetzgeberische Thätigkeit des Landesherrn vielfach heraus. So
finden wir z. B. Mandate Georg’s d. d. Strehlen, 15. Januar 1573 und 10. October 1574
(St.-A. Breslau, Brieg X, 2a). Das christliche Bekenntniss vom Abendmahl, welches in diesen
beiden Abschieden eine Rolle spielt, ist besonders abgedruckt. Ein Druck findet sich im St.-A.
Breslau). Das Mandat von 1574 ist abgedruckt von Hensel, a. a. O. S. 205. Die Mandate
 
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