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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0011

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Vorwort.

Der Gesamtausgabe der „Evangelischen Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts“, deren
Schicksal trotz der dankenswerthen Aufrufe von verschiedensten Seiten besiegelt zu sein schien,
ist ein Retter erstanden.
Die Verhandlungen des Deutschen Evangelischen Kirchenausschusses vom Jahre 1906,
wie sie im „Allgemeinen Evangelischen Kirchenblatt“ 1906, S. 363 abgedruckt sind, berichten
darüber Folgendes:
„Das Interesse des Kirchenausschusses wurde weiter für die Förderung der von
dem ord. Professor Dr. Sehling in Erlangen veranstalteten Herausgabe der Evangeli-
schen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts, der für die Erkenntniss
der Kirche der Reformation hochbedeutsamen Quellen, in Anspruch genommen. Es
handelt sich um ein auf 5 Bände berechnetes, grosszügiges, echt protestantisches und echt
deutsches Werk, dessen 2 bisher erschienene Bände von berufener Seite (z. B. Prof.
E. Friedberg in der Zeitschr. f. Kirchenrecht 1904, Band XIV, Heft 1, S. 115) eine
äusserst günstige Besprechung erfahren haben, dessen äusserer Erfolg aber so wenig-
günstig gewesen ist, dass es zum Torso zu werden drohte. Der Kirchenausschuss glaubte
sich der Bitte um Förderung des Unternehmens nicht entziehen zu dürfen. Seine Be-
mühungen sind zufolge des überaus dankenswerthen Eintretens des Herrn Reichskanzlers
und des preussischen Herrn Cultusministers zu Gunsten des Werkes von Erfolg gewesen.
Nach der Mittheilung des Herrn Reichskanzlers haben Seine Majestät der Kaiser und
König behufs Vollendung des Sehlingschen Unternehmens einen Betrag bis zu 10 000 M
zur Verfügung zu stellen geruht. Der Deutsche Evangelische Kirchenausschuss hofft, dass
es sich ermöglichen lassen wird, den hohen deutschen evangelischen Kirchenregierungen
je ein Exemplar des Werks unentgeltlich zu überweisen.“
Dank dieser Allergnädigsten Subvention ist es dem Verleger ermöglicht, das Werk
fortzuführen, so dass dessen Vollendung gesichert ist.
An dieser Stelle sei noch dem verewigten Herrn Ministerial-Director Dr. Althoff für
das hohe und energievolle Interesse, welches er unserm Unternehmen entgegengebracht hat,
der tiefgefühlteste Dank ausgesprochen.
K
Dem Herausgeber legt die hohe Auszeichnung, die seiner Arbeit zu Theil geworden
ist, die Ehrenpflicht auf, das Corpus der ersten Ordnungen der evangelischen Kirche mit allen
seinen Kräften zu fördern. Ganz im Einklange mit verschiedenen Besprechungen — vgl. z. B.
Theolog. Litteratur-Zeitung 1905, S. 147-, Theologischer Litteraturbericht 1902, S. 312 — halte
ich es für das Ideal, für alle Gebiete deutscher Zunge, das Material in erschöpfender Voll-
ständigkeit zusammenzubringen. Wenn sich dieses Ziel auch vielleicht nirgends ganz erreichen
lässt, so sollte doch wenigstens für einzelne, besonders wichtige Rechtsgebiete diese Voll-
 
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