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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0012

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VI

Vorwort.

ständigkeit angestrebt werden. Im gegenwärtigen dritten Bande (Brandenburg, die Markgrafen-
thümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz und Schlesien) habe ich diesem Ideale nachgestrebt,
und auch für den folgenden Band (Herzogthum Preussen, Polen, Pommern) hat der Herr Ver-
leger freie Hand gewährt, so dass ebenso wie für die Sächsischen Rechtsgebiete, so auch für
diejenigen, welche den Kern des preussischen Staates gebildet haben, das Material in aus-
reichendem Umfange geboten werden wird. In wie weit dann in späteren Bänden grössere Ein-
schränkungen eintreten müssen, wird die Zukunft lehren.
Der dritte Band sollte schon das Herzogthum Preussen, Polen und Pommern mit-
umfassen ; aber einmal ist das Material speciell für Kur-Brandenburg so sehr angeschwollen,
dass der ganze Band zu unhandlich geworden wäre, und zum anderen erschien es dem Ver-
leger und dem Herausgeber angezeigt, nach so langer Pause mit dem ersten Zeichen des
wiedererwachenden Lebens nicht noch länger zu zögern. So erscheint der dritte Band gewisser-
massen in zwei Halbbänden, die aber der Einfachheit halber mit fortlaufenden Nummern ver-
sehen werden sollen. Da die im dritten und vierten Bande erledigten Gebiete im 16. Jahr-
hundert keine Einheit bilden, so ist auch die Bezeichnung „II. Abtheilung“, auf welche ein
entsprechender Vermerk im Bd. I hinweist, besser fortgeblieben.
Der vorliegende Band behandelt: Kurbrandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz
und Nieder-Lausitz und die schlesischen Rechtsgebiete nach dem Stande des 16. Jahrhunderts;
er umfasst also Gebiete des heutigen Königreichs Preussen, des Königreichs Sachsen und des
Kaiserreichs Österreich. Die heutigen politischen Grenzen konnten für unser Werk nicht
in Betracht kommen.
Was den Band im Einzelnen betrifft, so lagen für Brandenburg schon viele Veröffent-
lichungen in Riedel, Codex diplom. Brandenburg, vor. Ich habe diese Riedel’schen Ord-
nungen nicht alle wiedergegeben, sondern nur solche, welche der Leser in unserer Ausgabe
schwer vermissen würde, mich aber andererseits und nicht ohne Erfolg bemüht, Riedel für
Brandenburg möglichst noch zu ergänzen. Im Ganzen beträgt die Zahl der noch ungedruckten
Stücke in diesem Bande 41, wozu noch vier Wiederabdrucke von alten Originaldrucken treten.
Die Richter’sche Sammlung, auf welche Wissenschaft und Praxis bisher angewiesen waren,
bietet von den hier abgedruckten einhundert und neunzehn Ordnungen nur vier; von einer
fünften, der Liegnitzer Kirchenordnung von 1594, giebt Richter nur den Titel an. (Vgl. zu
dieser Ordnung S. 424 dieses 3. Bandes.)
Nach Inhalt und Form schliesst sich der Band an die früheren an: Nicht bloss die
grossen Landesordnungen, die vielfach auf dem Papier stehen geblieben sind, sondern auch
die Einzel-Ordnungen für Städte und Dörfer müssen abgedruckt werden, denn gerade in
ihnen erblicken wir das wirkliche Leben, und der aufmerksame Leser wird überrascht sein,
wie eigenartig auch im Lichte des im dritten Bande gebotenen Kleinmaterials sich oft die wirk-
lichen Verhältnisse darstellen. Auch der vierte Band wird reichhaltiges, unbekanntes Material,
namentlich für polnische Städte wie Danzig, Thorn u. a. bringen.
Die Einrichtung ist die gleiche geblieben, nur wurde dem Wunsche eines sehr geehrten
Herrn Referenten entsprechend die Inhaltsübersicht ausführlicher gestaltet.
Auf den infolge der Dauer des Druckes nöthig gewordenen Nachtrag sei noch be-
sonders hingewiesen.
Innigsten Dank spreche ich allen den hochverehrten Männern aus, welche meine Auf-
gabe auf das Bereitwilligste gefördert haben, insbesondere den Herren Vorständen der:
Königl. Staatsarchive Berlin, Breslau, Danzig, Dresden, Magdeburg,
des Consistorial-Archivs Berlin,
des Regierungs-Archivs Frankfurt a. d. O.,
 
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