Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0503

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Das Fürstenthum Grottkau-Neisse.

483

gwissung, und zum zeugnus hierzu erbeten die
wohlgebornen herr herr Hineken von Walstein
auf Prtniz Obristen landt cammerern des marg-
graftbums Märbern usw., herr Tassen von Lomniz,
obristen landtrichter des marggraftbumbs Mär-
bern usw., herrn Carln den Eltern von Zierotin auf
Alt Titschein usw. und herrn Albrechten den
Jüngern von Wirben auf Heraltiz usw., das sie
neben mir und meinen söhnen auch dieses pri-
vilegium und begnadung mit ihren angebornen

wissentlich aufgedruckten insiegeln ratificiren und
bestetigen helfen. Geschehen und geben auf
Freudenthal den sontag für andreä, im jar nach
Christi unsers erlösers geburt, tausend fünf-
hundert und zwei und neunzig.
Hinek herr von Wirben, landeshaubtman.
Hans herr von Wirben.
Georg herr von Wierben.
Stephanus herr von Würben.

Das Fürstenthum Grottkau-Neisse.
Landesherren waren die Bischöfe zu Breslau.
Die Reformation gewann trotz der ungünstigen Verhältnisse Eingang. Die Bildung
von Gemeinden erfolgt allerdings erst sehr spät. Soffner S. 361—414; Minsberg, Gesch.
der Stadt Neisse. Neisse 1834; Schulte, Beiträge zur Geschichte der Stadt Neisse. Neisse
1881; Fuchs, Versuch einer Reformationsgeschichte des Fürstenthums und der bischöflichen
Residenzstadt Neisse. Bresslau 1775; Biermann, Geschichte des Protestantismus in Öster-
reichisch-Schlesien 1, S. 6 ff.

Nachtrag.
Zu S. 6. Zur Entstehungsgeschichte der Kirchenordnung von 1540 ist Folgendes nach-
zutragen, und darnach die Darstellung S. 6 zu berichtigen:
Nikolaus Müller erbringt aus den Schätzen des Zerbster Staatsarchivs im Jahrbuch für
brandenburgische Kirchengeschichte 4, S. 126 ff. den überraschenden und höchst bedeutsamen
Nachweis, dass wir als den eigentlichen Verfasser der Kirchenordnung Georg von Anhalt zu
betrachten haben, und dass der Anteil derjenigen Personen, welche man bisher als Verfasser
betrachtet hat, dagegen ganz zurücktritt. Eine kritische Ausgabe der Kirchenordnung ist von
Nikolaus Müller in Aussicht gestellt.
Zu S. 10. Im Jahrbuch für brandenburgische Kirchengeschichte 4, S. 74 ff. sucht
Adolf Parisius den Nachweis zu führen, daß der Verfasser der Visitations- und Consistorial-
Ordnung von 1573 Joachim Steinbrecher gewesen sei. Mit Recht betont dagegen Nikolaus
Müller an derselben Stelle S. 86, daß die Beweisführung nicht als zwingend zu betrachten
sei; Müller stellt eine eigene Untersuchung in Aussicht.
Zu S. 152: Arendsee. Müller-Parisius, Die Abschiede der in den Jahren
1540—1542 in der Altmark gehaltenen ersten Generalvisitation mit Berücksichtigung der in
den Jahren 1551, 1578—1579 und 1600 gehaltenen Visitationen, Bd. II, Heft 1 bringt S. 131 ff.
den Abschied für Arendsee von 1540 und in Anmerkungen die Abweichungen von 1551 und 1579.

61*
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften