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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (4. Band): Das Herzogthum Preussen, Polen, die ehemals polnischen Landestheile des Königreichs Preussen, das Herzogthum Pommern — Leipzig: O.R. Reisland, 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.26785#0257
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Kirchenordnung für Thorn von 1575.

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Am dienstage wird die vesper in der alten
stadt im kloster und in der neustädtiscken pfarr-
kirchen gleichförmig gehalten und deutsch ge-
sungen in der neustadt hora 2 und in der alt-
stadt hora 3 in solcher gestalt, nach der antiphon
wird ein psalm gesungen, darauf ein knabe aus
dem neuen testament eincapitelzulesen pfleget,
welchem der hymnus folget und darauf wie des
morgens die capita catechismi verlesen werden, und
sonderlich ein stück samt der auslegung, nach
welchem ein chor de tempore pro pace, pro
pluvia, pro sanitate oder was sonsten die zeit und
noth erfordert, gesungen wird und ferner von
kirchendienern paraphrasis orationis dominicae aus
der preussischen kirchenordnung verlesen und
zum beschluss eine bequeme collect gesungen
wird. Am mittwoch wird beide in der alten stadt
im kloster und in der neustädtischen pfarrkirchen
mit der vesper still gehalten. Am donnerstag
wird in beiden gedachten kirchen die deutsche
vesper in obgedachter weise gesungen bis nach
verlesung des capitels aus dem neuen testament,
darauf die litanei in gewöhnlicher melodie deutsch
gesungen und mit einer collect beschlossen.
Am freitage wird in der alten stadt zu
S. Johann sowohl in der neustadt hora 2 anstatt
der vesper eine woche die passion figurieret und
mit einer gemeinen collecten beschlossen. Die
andere woche ein stück de tempore oder sonsten
figurieret, folgends die litanei lateinisch gesungen
und mit einer bequemen collecten beschlossen.
Am sonnabend hora 2 wird in der alten stadt
im kloster sowohl in der neustädtischen pfarr-
kirchen die vesper lateinisch gesungen in solcher
gestalt, nach gewöhnlicher antiphon singet man
psalmen: Nach demselben lieset oder singet ein
knabe das evangelium des folgenden sonntags,
welchem der hymnus folget und nach demselbigen
wegen der confitenten ein knabe das 11. capitel
1. Corinth. zu verlesen pfleget. Nach der lection
wird das magnificat gesungen, und mit der ge-
ordneten collect beschlossen alles lateinisch, allein
gemeldte lection 1. Corinth. 11 wird deutsch ge-
lesen. Eben auf solche weise pflegt man auch
in vigiliis oder festabenden gegen den festen und
feiertagen mit der vesper zu halten. Dabei gar
wohl zu merken, dass in obgedachten deutschen
metten und vespern die lectiones also sollen an-
gestellet werden, damit die bibel ordentlich durch-
gelesen , folgends aufs neue wieder angefangen
wird, also auch die capita catechismi mit der aus-
legung Lutheri wochentlich sollen durchgelesen
und wiederholet werden.
Art. 8. Ordnung der fest- und feiertage.
Alle feste unsers herrn und erlösers, als
nemlich nativitatis Christi, circumcisionis, epi-

phaniae, purificationis, annunciationis, coenae
dominicae, parasceves, paschae, ascensionis et
pentecostes sollen so wohl ordentlich als ehrlich
und mit grossem ernst, gebührlicher reverenz zum
gedächtniss und vermahnung gehalten werden,
sonderlich weinachten, ostern und pfingsten drei
tage nacheinander: die ersten zwei tage mit
dreien predigten wie sonsten am sonntage; am
dritten tage, wo er nicht auf einen sonntage ge-
fällt, mit zween predigten, und sollen in solchen
feiertagen die gebührlichen gesänge, lectiones und
ceremonien zur metten, zum hohen amte und zur
vesper gehalten werden, damit alles ordentlich
zugehe, und mit solcher zusammenstimmung der
kirchen Christi mit mehreren nutz gedienet werde.
Belangende aber die feste oder feiertagen con-
versionis Pauli, Johannis Baptistae, visitationis
Mariae, Michaelis, samt den zwölf aposteltagen,
sollen mit zwei predigten gehalten werden, und
sollen an solchen tagen die vespern von denen
schülern zu S. Johann gesungen werden, des-
gleichen in der neustadt die frühpredigt polnisch,
zur hohen messe deutsch und die vesper lateinisch
gesungen werden; wann aber solche kleine oder
halbe feste auf einen sonntag kommen, mögen die-
selben wohl auf den folgenden tag, nemlich auf den
sonntag, verleget und zur vesper gehalten werden.
Welche aber gleich auf den sonntag ein-
fallen , werden auch billig zur hohen messe ge-
halten und damit das evangelium dominicale nicht
gar aussenbleibe, kann es nach mittage zur vesper
gehandelt werden, wie solches in vielen wohl-
bestellten kirchen gebräuchlich ist. Also auch die
tage transfigurationis Christi, Marci Evangelistae,
divisionis apostolorum, Mariae, Magdalenae,
Laurentii, decollationis Johannis, Lucae Evange-
listae, omnium sanctorum und andern, die
man nicht pfleget feierlich zu halten und doch
ihre historien im evangelio beschrieben sind,
mögen in wochentagen, welchen sie am nächsten
kommen, da man sonsten zu predigen pfleget,
als am dienstage, mittwoch oder freitage ge-
handelt werden. Item, wann sichs begiebet, dass
der tag annunciationis oder [Hier fehlt offen-
bar ein Feiertag.] in die osterfeiertagen einfället,
so soll es billich auf eine andere gelegene zeit
transferiret und verleget werden, damit gemeldte
zeit die reine empfängnis Christi und sein h.
leiden und die historia der auferstehung Christi
unverhindert möge geprediget werden. Weil es
aber mit erwehlung eines bequemen tages nicht
in allen orten gleichförmig gehalten wird, wie in
denen alten und neuen kirchenordnungen zusehen,
so ist es am sichersten, auch am bequemsten, dass
man sich mit denen um und nahe gelegenen
kirchen und städten vergleiche, das fest mii
ihnen auf einen tag zuhalten, ob sie gleich nicht.
 
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