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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (5. Band): Livland, Estland, Kurland, Mecklenburg, Freie Reichsstadt Lübeck mit Landgebiet und Gemeinschaftsamt Bergedorf, das Herzogthum Lauenburg mit dem Lande Hadeln, Hamburg mit Landgebiet — Leipzig: O.R. Reisland, 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.27083#0340
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Mecklenburg.

rittermässigen Vasallen bewohnt und hatte seinen Hauptverkehr nach Lübeck. Der Landadel
war bald der Reformation gewonnen worden. Der von Lübeck gekommene Thomas Aderpul war
der erste lutherische Geistliche zu Gressow, das der Familie von Plessen gehörte (Lisch 16,
S. 68 ff.). Als der Bischof Aderpul gefangen nahm, entstand eine Fehde zwischen dem Adel und
dem Bischof, die wohl als „Religionskrieg“ im Bisthum Ratzeburg bezeichnet wird und von
Lisch näher dargestellt ist. Eigene kirchliche Ordnungen sind mir nicht bekannt geworden.

Bisthum und Stift Ratzeburg.
[Wird hinter Lauenburg behandelt.] —
 
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