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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (5. Band): Livland, Estland, Kurland, Mecklenburg, Freie Reichsstadt Lübeck mit Landgebiet und Gemeinschaftsamt Bergedorf, das Herzogthum Lauenburg mit dem Lande Hadeln, Hamburg mit Landgebiet — Leipzig: O.R. Reisland, 1913

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https://doi.org/10.11588/diglit.27083#0343
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LÜBECK.

Litteratur. Schröder, Evang. Mecklenburg 3, S. 545, 561; Starck, Der Stadt Lübeck
Kirchen-Historie. Hamburg 1724; Grautoff, Über den Zustand und die Verfassung der Kirchen
in Lübeck sowohl vor als kurz nach der Zeit der Reformation, in „Historische Schriften aus dem
Nachlasse von Dr. Grautoff“, Bd. 1, S. 233 ff. (Lübeck 1836); Derselbe, Vorlesungen über die
lübeckische Reformationsgeschichte, a. a. O. 2, S. 1 ff.; Petersen, Ausf. Geschichte der Lüb.
Kirchenreform. Lübeck 1830; Jac. von Melle, Gründliche Nachricht von Lübeck. 3. Aufl.
Lübeck 1787; Funk, Die Grundlage der ursprüngl. Einricht, der Lüb. Kirche. Lübeck 1831;
Deecke, Gesch. der Stadt Lübeck. Lübeck 1844; Dreyer, Einleitung zur Kenntniss der
lübischen Verordnungen. Lübeck 1769; Behrens, Topographie und Statistik von Lübeck.
Lübeck 1839; Becker, Umständl. Gesch. der Stadt Lübeck. Lübeck 1782; Waitz, Lübeck
unter Jürgen Wüllenwever und die Europäische Politik. Bd. I, II (Berlin 1855), Bd. III
(Berlin 1856); Hoffmann, Gesch. der freien und Hansestadt Lübeck. 1. Hälfte, Lübeck 1889.
2. Hälfte, Lübeck 1892; Wehrmann, Überblick über die Geschichte Lübecks. 1895; Illigens,
Geschichte der lübeckischen Kirche von 1530 bis 1896; Paderborn 1896; Schreiber, Die
Reformation Lübecks. Halle 1902 (Schriften des Vereins für Reformationsgeschichte. Nr. 74);
zahlreiche Aufsätze in der „Zeitschrift“ und den „Mittheilungen“ des Vereins für Lübeckische
Geschichte und Alterthumskunde.
Archive. Staatsarchiv Lübeck; Archiv des Geistl. Ministeriums zu Lübeck.
I. Der hansische Vorort Lübeck stand in seinen regierenden Kreisen noch lange Zeit
auf Seiten der alten Kirche, als die übrigen Hansestädte im nördlichen Deutschland zumeist
schon der Reformation gewonnen waren, als von den sechs Städten des wendischen Viertels (Lübeck,
Hamburg, Lüneburg, Rostock, Stralsund, Wismar) in Hamburg, Lüneburg und Rostock die neue
Lehre wenigstens festen Fuss zu fassen begann und auch die weitere Umgebung wie Schleswig,
Holstein, Dänemark und Schweden der Lehre Luthers bereits zuneigte. Noch am 16. März 1526
dankte der Papst dem Rath für seine Haltung. Politische Bedenken, auch die Rücksicht auf den
Handel, der durch religiöse Unruhen gestört werden könne, waren für den Rath massgebend.
(Vgl. Lisch in Jahrb. des Vereins für mecklenb. Geschichte 16, S. 11, 66 ff.) Der erste
evangelische Prediger, Osenbrügge, musste drei Jahre im Gefängnisse schmachten und wurde
dann aus der Stadt verwiesen. Auch in Lübeck ging, wie in vielen anderen Städten, mit der
kirchlichen eine politische Umwälzung Hand in Hand. Erst im Frühjahr 1530 war der Kampf
zu Gunsten der neuen Lehre entschieden. Die Vorgänge sind hier nicht näher darzustellen.
Am 30. Juni 1530 musste der Rath einwilligen, dass eine neue Kirchenordnung ausgearbeitet
werden solle; die Predikanten sollten für diesen Zweck einen gelehrten Mann kommen lassen;
 
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