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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Sprengler-Ruppenthal, Anneliese [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (7. Band = Niedersachsen, 2. Hälfte, 2. Halbband, 1. Teil): Stift Hildesheim, Stadt Hildesheim, Grafschaft Oldenburg und Herrschaft Jever — Tübingen: J.B.C. Mohr (Paul Siebeck), 1980

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https://doi.org/10.11588/diglit.32954#0013
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Vorwort

Entgegen anderslautenden Dispositionen und Ankündigungen in den Vorworten zu Band VI, 1
(dort S. IX ) und zu Band VII, 1 ( dort S. XI ) kann auch mit diesem weiteren Teilband die Ausgabe
der Kirchenordnungen der nicht-welfischen Territorien Niedersachsens zu unserem Bedauern noch
nicht abgeschlossen werden. Eine Mehrzahl von Umständen waren der Arbeit hinderlich. Der Tod der
früheren Herausgeber Rudolf Smend und Ernst Wolf setzte eine schmerzliche Zäsur und viele Probleme
für die Überleitung zu einer gänzlich neuen Gesamtverantwortung. Technisch erschwerend war, daß
die Neuordnung des Stadtarchivs Hildesheim erst während der für die Kirchenordnungen notwendigen
Archivstudien stattfinden konnte. In Goslar wurde die Ordnung des Stadtarchivs erst nach dem Krieg
begonnen und konnte bis jetzt noch nicht zum Abschluß gebracht werden, so daß wir die Bearbeitung
zunächst zurückgestellt hatten. Folglich konnten wir uns nur zu einem weiteren Teilband entschließen.

Die Gesamtlast der Erkundigung und Beschaffung des Materials und seiner editorischen Bearbei-
tung hat Frau Professor Dr. Anneliese Sprengler-Ruppenthal in Göttingen getragen, wie sie es auch
schon für Band VII, 1 getan hatte. Diese Arbeiten mußten neben einer ausfüllenden akademischen
Lehrtätigkeit samt den dazugehörigen sonstigen Pflichten, unterbrochen auch von einer längeren Krank-
heit und Rekonvaleszenz, durchgeführt werden. Da der Druck unter all diesen Bedingungen auch längere
Zeit in Anspruch nahm, konnte nicht überall mehr die neueste Literatur erfaßt werden. Doch gebührt,
blickt man auf die Umstände und das Ergebnis, der Bearbeiterin der besondere Dank des Herausgebers
und der Benutzer.

Von den hier publizierten 37 Stücken sind in der Richterschen Sammlung nur drei, auch diese nur
auszugsweise, mitgeteilt :

Steuerwold und Peine, KO 1561 (S. 769-7 86 ) : Richter II, Nr. CXIV, S. 224-225 ( dort nach dem
Druck von 1562),

Stadt Hildesheim, KO 1544 (S. 829-884) = Richter II, Nr. LXXXVIII, S. 79-80,

Herrschaft Jever, KO 1562 (S. 1225-1245) = Richter II, Nr. CXV, S. 225-227.

Von einer vierten, der Oldenburger Kirchenordnung von 1573, bringt Richter nur die Überschrift
und einen summarischen Hinweis auf Vorlagen (II, Nr. CXLII , S. 353).

Neun weitere Stücke sind anderwärts verstreut publiziert. Die überwiegende Mehrzahl hingegen,
24 Texte, werden hier erstmals vorgelegt. Zudem ist bisher unveröffentlichtes Archivmaterial vielfach
in den Anmerkungen mitgeteilt und verarbeitet.

Zu großem Dank für freundliche sachliche Förderung sind wir folgenden Archiven und Biblio-
theken verpflichtet:

Delmenhorst, Stadtarchiv,
Göttingen, Staats- und Universitätsbibliothek,
Hamburg, Staats- und Universitätsbibliothek,

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