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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Sprengler-Ruppenthal, Anneliese [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (7. Band = Niedersachsen, 2. Hälfte, 2. Halbband, 1. Teil): Stift Hildesheim, Stadt Hildesheim, Grafschaft Oldenburg und Herrschaft Jever — Tübingen: J.B.C. Mohr (Paul Siebeck), 1980

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https://doi.org/10.11588/diglit.32954#0257
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Jever ein Kolloquium abgehalten: die Prediger sollten sich zur Einführung der Oldenburger KO äußern.
Bedenken wurden laut gegen den Exorzismus und gegen die Abendmahlslehre, worüber dann ausführ-
lich diskutiert wurde. Den Vorsitz führten dabei der Kanzler des Grafen Johann von Halle, beider
Rechte Doktor, D. Theodor Eibe Seediek, Quaestor und Jeverscher Rat, Statius Reineking, Richter,
Magister Heinrich Tiling, Oldenburgischer Rat. Hamelmann disputierte mit den Jeverschen Predigern.
Schließlich weigerten Sich nur zwei Prediger zu unterschreiben: Konrad Quant und Johann Meppeln.
Der vermutlich stellvertretende Superintendent Gerhard Howich, der 1570 auf Rodtbart gefolgt war, unter-
schrieb die KO, versah das von dem Rat Tiling mitgeschriebene Kolloquium mit Anmerkungen und
zeichnete die „acta“ auf. Die beiden renitenten Prediger, mat denen am 4. April nochmals ein Gespräch
stattfand, ohne daß sie sich überzeugen ließen, wurden ihres Amtes enthoben1.

Im Anschluß an das Kolloquium mit den Jeverschen Predigern fand am 13. und 14. Februar auch
ein Gespräch mit den Täufern des Jeverlandes statt, das damit endete, daß Hamelmann den Bann über
sie verhängte. Anschließend wurden sie des Landes verwiesen2.

1583 wurde für Jeverland ein Konsistorium angeordnet. Die Prediger Jodocus Glanaeus zu
Hohenkirchen und Ulrich Ziadonius zu Niende, die auch als Inspektoren der Kirchen und Schulen
erscheinen, wurden Assessoren des Konsistoriums3. 1588 wurde Johannes Wagener aus Oldenburg
von Graf Johann als Superintendent nach Jever berufen. 1592 wurde Glanaeus Superintendent4.

Von den jährlich vorgesehenen Synoden scheint nur die des Jahres 1584 bekannt zu sein. Auch
Visitationen sollten jährlich abgehalten werden. Näheres ist bekannt über die in allen Kirchspielen
Jeverlands abgehaltene Visitation von 15865. Visitatoren waren Theodor Eibe Seediek, Ernst Klinge,

1 Bericht über die Vorgänge bei H. Hamelmann, Opera, 810f. Eine ausführliche Geschichte des Kolloquiums bei
J. H. Feustking ; im Anhang dazu die Acta colloquii Jeverensis. Vgl. auch Beiträge zur Specialgeschichte,
Kurze Geschichte der Reformation, XII1ff.; L. Schauenburg, Beiträge, 69ff. Gerhard Howich unterschrieb die
KO als „vicepastor“. Er hatte auf Kosten Fräulein Marias zu Wittenberg Studiert; vgl. M. B. Martens, 8. 32f.;
J.Kamsaver 110.115;

Es befanden sich noch sechs Mennoniten im Land; die namhaftesten darunter waren Hermann (bei H. Hamel-
mann, Opera, 811, heißt er Bernhard) Brunsfeld und Johann Gerdes. Über das Gespräch berichtet L. Schauen-
burg, Täuferbewegung, 36ff., auf Grund einer von Hamelmann herausgegebenen deutschen Darstellung: „„Oeffent-
lich kurz Gesprech und Unterredung in der Stadt Jever in Friesland für den altenburgischen und jeverschen Rethen
am 13. und 14. Februar 1576 zwischen den Predigern und Wiederteuffern, aus vielen Ursachen, dem christlichen
Leser zu gute, damit der Wiederteuffer unverstandt jeder männiglich bekannt werde, newlich in den Truck ver-
fertiget. Getruckt zu Lemgof durch Bartholomeum Schlodt 1578.“ Ebd. 35f., Anm. 64, macht Schauenburg auch
Mitteilung über lateinische Ausgaben des Gesprächs.

Vgl. Beiträge zur Specialgeschichte, Kurze Geschichte der Reformation, XVI. Zum Konsistorium s. auch unten
bei Anmerkungsziffer 8. = In der Visitationsinstruktion von 1619 (vgl. Anm. 6) heißt es dagegen: „Da aber
ichtwaß vorkömt, daß zu obverstandenen baiden hauptpunkten nicht, sondern zum ordentlichen consistorio, welches
wir vermittelß göttlicher hülf forderlichß anzurichten gnedig entschloßen, oder ad forum politicum gehörig, daßelbe
sollen unsere visitatorn dahin verweysen, sich damit nicht aufhalten ...“. = Mag. Jodocus Glanaeus, geboren 1538,
war vorher Pastor zu St. Anscharii in Bremen, widersetzte sich dem Calvinismus und wurde 1580 entlassen. 1582
wurde er vom Grafen Johann zum Oberprediger in Hohenkirchen und Inspektor der Jeverschen Kirchen und Schulen
berufen. Später wurde er Superintendent in Jever. ✝ 1614. Vgl. M. B. Martens, 9f. 59; Beiträge zur Special-
geschichte, VI; J. Ramsauer, 95. 110. — Ulrich Ziadonius wurde nach Martens, 134, 1536 geboren, 1564 nach
Neuende berufen und starb am 15. März 1593. Er soll ein tüchtiger Hebraist gewesen sein. Auch ihn hatte Fräulein
Maria auf ihre Kosten in Wittenberg studieren lassen. Er unterschrieb die Oldenburger KO und das Konkordien-
buch. 1576 war er auch bei dem Jeverschen Kolloquium zugegen. Vgl. auch Ramsauer, 135.

Vgl. Beiträge zur Specialgeschichte, Kurze Geschichte der Reformation, XVI. Magister Johannes Wagener wurde
1559 zu Oldenburg geboren, studierte 1577 in Wittenberg, 1578 in Helmstedt, wo er 1581 zum Magister promovierte.
1583 wurde er Konrektor in Soest, 1584 Hofprediger des Gebhard Truchseß von Waldburg zu Köln, dann Prediger
zu Pakens im Jeverschen. Nach seiner Superintendentenzeit in Jever wirkte er als Prediger und Inspektor in
Minden, dann als Oberaufseher in Braunschweig, wurde dort 1593 Pastor an der St. Katharinen-, 1604 an der
Martinskirche, 1606 Superintendent. ✝ 11.12.1622. Vgl. M. B. Martens, 8f. 116; Beiträge zur Specialge-
Schichte, Vf.; J. Ramsauer, 110. 178.

5 Vgl. Beiträge zur Specialgeschichte, Kurze Geschichte der Reformation, XVI I. Ein Auszug aus den Visitations-

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